Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1.Änderungssatzung vom ...2023 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist
Sachdarstellung:
I. Allgemeines:
Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG NRW (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen) erhoben.
Die Leistung der Aufnahme des Fäkalschlamms am jeweiligen Grundstück sowie der Transport zur Kläranlage wird seitens einer Fachfirma erbracht. Diese Leistung wurde für die Jahre 2024 und 2025 neu ausgeschrieben mit dem Ergebnis einer Kostensteigerung von 821,55 € im Vergleich zum Vorjahr. Die Kosten eines Arbeitsplatzes inkl. der Personalkosten steigen um 107,69 €. Die Kosten der Lippeverbandsumlage für den Bereich Klärschlamm erhöhen sich um 94,-€.
Die Leerung der Kleinkläranlagen erfolgt bedarfsgerecht. Die erwartete Abfuhrmenge verringert sich um 15 m³ auf 145 m³ und wurde anhand von Vorjahreswerten prognostiziert.
Demnach ergibt sich für das Jahr 2024 ein Gebührensatz von 112,77 €/m³ (2023: 95,80 €/m³).
II. Aufstellung
Gebührenbedarfsermittlung
Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Auftragserteilung p.a. 9.708,62 €
Personalkosten
Anteilige Personalkosten (1 % ) des Mitarbeiters des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, welcher mit der Organisation der Grubenentleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist . 609,04 €
Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind für einen
Arbeitsplatz mit Technikunterstützung 10 % der Personalkosten
zzgl. einer Kostenpauschale von 3.450,00 € jährlich anzusetzen:
10 % von 609,04 € + 1 % von 3.450,-€ 95,40 €
Gemeinkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung des KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind
15 % der Personalkosten als Zuschlag für Gemeinkosten
anzusetzen:
15 % von 609,04 € 91,36 €
Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage enthalten. 5.847,00 €
III. Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 9.708,62 €
2. Personalkosten 609,04 €
3. Sachkosten 95,40 €
4. Gemeinkosten 91,36 €
5. Lippeverband 5.847,00
€
16.351,42
€
16.351,42 € : 145 m³ = 112,77 €/m³
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 19.12.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom xx.xx.2023
Anlage 2: Aufteilung der Lippeverbandsumlage 2024
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Mutlu-Özgün |
Sachbearbeiterin Groß |