Betreff
1. Änderungssatzung vom ...2023 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.2022
Vorlage
12/1133
Aktenzeichen
mutl/gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1.Änderungssatzung vom ...2023 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist

 

Sachdarstellung:

 

 

 

I.             Allgemeines:

 

Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG NRW (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen) erhoben.

Die Leistung der Aufnahme des Fäkalschlamms am jeweiligen Grundstück sowie der Transport zur Kläranlage wird seitens einer Fachfirma erbracht. Diese Leistung wurde für die Jahre 2024 und 2025 neu ausgeschrieben mit dem Ergebnis einer Kostensteigerung von 821,55 € im Vergleich zum Vorjahr. Die Kosten eines Arbeitsplatzes inkl. der Personalkosten steigen um 107,69 €. Die Kosten der Lippeverbandsumlage für den Bereich Klärschlamm erhöhen sich um 94,-€.

 

Die Leerung der Kleinkläranlagen erfolgt bedarfsgerecht. Die erwartete Abfuhrmenge verringert sich um 15 m³ auf 145 m³  und wurde anhand von Vorjahreswerten prognostiziert.

 

Demnach ergibt sich für das Jahr 2024 ein Gebührensatz von 112,77 €/m³ (2023: 95,80 €/m³).

 

 

 

 

II.            Aufstellung Gebührenbedarfsermittlung

 

Kosten der Grubenentleerung

Entsorgungskosten gem. Auftragserteilung p.a.                                                                                9.708,62 €                                                                                                                                                                    

Personalkosten

Anteilige Personalkosten (1 % ) des Mitarbeiters des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, welcher mit der Organisation der Grubenentleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist .                                                                                            609,04 €

 

Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung der KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung 10 % der Personalkosten

zzgl. einer Kostenpauschale von 3.450,00 € jährlich anzusetzen:

 

                10 % von 609,04 € + 1 % von 3.450,-€                                                                           95,40 €

 

 

 

Gemeinkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung des KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind

15 % der Personalkosten als Zuschlag für Gemeinkosten

anzusetzen:

 

                15 % von 609,04 €                                                                                                                               91,36 €

 

Entsorgungskosten Lippeverband

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in         

der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                                                 5.847,00 €

 

 

 

III.          Gebührenkalkulation

 

 

1. Grubenentleerung                                                                                  9.708,62 €

2. Personalkosten                                                                                         609,04 €

3. Sachkosten                                                                                                 95,40 €

4. Gemeinkosten                                                                                          91,36 € 

5. Lippeverband                                                                                             5.847,00 €

 

                                                                                                                                             16.351,42 €

 

16.351,42 € : 145 m³ = 112,77 €/m³

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 19.12.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom xx.xx.2023

 

Anlage 2: Aufteilung der Lippeverbandsumlage 2024

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mutlu-Özgün

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß