hier: 29. Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EntsorgungsBetriebBergkamen
(EBB) – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herrn Heinemann (Disponent) –
aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) und
den Personalkosten angesichts der Tarifrunde 2023 sind die laufenden
Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem Kreistag für
2024 folgende Gebührensätze vor:
Sollte eine Abweichung zu den vg.
Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das
Jahr 2024 berücksichtigt.
3.
Wesentliche Veränderungen gegenüber 2023
- Erhöhung der Umlage des Kreises im
Restabfallbereich um 12 %, insbesondere aufgrund des Einbezugs der
Abfallwirtschaft in den Emissionshandel gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG) über Abgaben für CO²-Zertifikate für Restabfallverbrennungsanlagen sowie
erhöhter Personalkosten und inflationsbedingter Mehrkosten (= 227.600 €)
-
leichte
Reduzierung der Tonnage (8.000 Tonnen statt 8.100 = - 26.572 €)
-
Reduzierung
der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 3,26 % und Tonnagereduzierung (=
- 10.739 €)
-
Personal-
und Arbeitsplatzmehrkosten in Höhe von 97.441 € (+ 6,5 %), insbesondere
aufgrund des TVöD-Tarifabschlusses aus Mai 2023 sowie der Erhöhung der
Stellenzahl im operativen (Fuhr-)Bereich des EBB
-
Veränderung
der kalkulierten Kraftstoffkosten für Diesel (2,10 € statt 2,30 € für 2023 =
prognostizierte Kostenersparnis in Höhe von 35.538 €)
-
Verringerte
Zahlung des Betreiberentgeltes für den neuen Wertstoffhof Haldenweg für das
gesamte Jahr 2024 an die GWA (Kostenreduzierung = 66.544 €)
-
die
Kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erfolgte über
getrennte Zinssätze für Eigen- und Fremdkapital. Die Anlagegüter, die über einen Investitionskredit
finanziert wurden, wurden mit dem „gewichteten Durchschnitt“ verzinst
(0,5348%), der nach den Kreditsummen berechnet wird; bei den Zinssätzen für das
restliche Eigenkapital erfolgte eine Anpassung auf die konkrete
Abschreibungsdauer des Anlagegutes (max. 3,026667%). Im Vorjahr wurde keine
Verzinsung vorgenommen.
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2022 sieht einen Gewinn für
Bioabfall von 96.620,23 € vor. Hiervon werden 25.000 € in der Kalkulation für
das Jahr 2024 berücksichtigt.
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für
2021 sieht einen Gewinn für Restmüll von rd. 59.360,25 € vor. Es werden
rd.46.000 € in der Kalkulation für das Jahr 2024 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2024
Aufgrund der unter Punkt 3 genannten
Veränderungen sowie der eingesetzten Gewinnvorträge (Punkt 4.1) konnte eine
Gebührenerhöhung vermieden werden und somit dem Grundsatz der
Gebührenstabilität Rechnung getragen werden.
4.3.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2024 im Vergleich
zu 2023 folgende Gebührensätze (1,8534 €/l – gerundet 1,85 €/l):
4.3.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,8548 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,85 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2023 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 130.294
€
Hier sind die Kosten für die Disponenten des EBB kalkuliert.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.035
€
Gemäß KGSt-Bericht 20/2023 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 9.688
€
Die
Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und
Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von
Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für
Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.347
€
Hiermit
werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte
bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal
der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer / Lader 1.085.413
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 14 Mitarbeitern im operativen Bereich;
die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadtbildpfleger
mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 108.541
€
Laut KGSt-Bericht 20/2023 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten
(Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Personalvertretung 2.890
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 226.615
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 6.937
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Gefäße Neukauf + Tonnenlager 38.579
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde die Erstellung eines zentralen
Gefäßlagers geplant; die Realisierung ist geplant im Jahr 2024.
4.3.4.2.4
Sonstiges 4.696
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 6.970
€
Bei der Verzinsung wurden getrennte Zinssätze für Fremd- und Eigenkapital
angesetzt.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 484.471
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 259.613
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für bauliche Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung / Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen neu kalkuliert.
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2024 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund
der Sammelergebnisse der Monate September 2022 bis August 2023 ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2024 insgesamt 8.000 Tonnen über Restabfallgefäße zu
entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es
wird von einer Tonnage von 150 Tonnen wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 5,01 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 87,51 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2024 wird von einer Menge von rd. 2.980 Tonnen ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate September 2022 bis August 2023 kann
für 2024 von einer Sammelmenge von rd. 2.220 Tonnen ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
1.940 Tonnen und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
60 Tonnen zu Grunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 288.969
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen. Ebenfalls sind Mehrkosten aufgrund des Neubaus,
Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen, Grunderwerb etc. durch die GWA im
Betreiberentgelt inkludiert.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 4.700
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle
(z. B. Autobatterien, Ölkanister) fachgerecht gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 51.000
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 24.000
€
Für die Beschaffung, Aufstellung und Ausstattung mit Abfallsäcken von
Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung
der Abfallkalender 14.380
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 2.200
€
Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten
Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des
Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten
eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - Personal - 139.935
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse und anderer
Fachbereiche.
4.3.5.10 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 34.162
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11 Kostenerstattung
an Produkt 2 12.160
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse
Papierverwertung kommunale Mengen 99.408
€
Der Kreis Unna zahlt
für 66,5 % der gesammelten Menge im Jahr 2024 eine Vergütung von 62,13 € je
Tonne.
Als kommunale
Gesamtjahresmenge werden rd. 1.600 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 52.300
€
4.3.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 350
€
4.3.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 247.541
€
4.3.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 350
€
4.3.6.6
Erlöse
Papiersäcke für die
Bioabfallsammlung 100
€
4.3.6.7
Erlöse
Behältertausch 15.000
€
4.3.6.8 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 22.009
€
Der Einsatz eines
Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der
Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie
der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 5.342.518
€
- Bioabfall 649.574
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2021 bis
2022
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von
Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens
nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sachbearbeiter Heinemann |