Betreff
1. Änderungssatzung vom ........... zur Abwassergebührensatzung vom 19.12.2022 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 19.12.2022
Vorlage
12/1123
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom ……….zur Gebüh-rensatzung vom 19.12.2022 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 19.12.2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

A: Sachdarstellung zur Ermittlung der Abwassergebührensätze

 

 

1.    Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe


1.1  Verbandsumlage

Für das Jahr 2024 plant der Lippeverband  mit einer Umlage für die Stadt Bergkamen  in Höhe von  5.746.033 € (Vorjahr: 5.348.732 €) . Die Aufteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Die Kosten gelten unter der Voraussetzung der Zustimmung der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.

1.2  Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr um rund 22 T€ auf 50.230 € gesunken. 


2.    Öffentlicher Anteil

Die Kosten für die Entwässerung der Gemeindestraßen werden aus dem städtischen Haushalt an den SEB gezahlt und sind nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

Straßen NRW wird verursachergerecht für die Kosten der Oberflächenentwässerung der Bundes- und Landesstraßen veranlagt.


      Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu

      Gebühren herangezogen.



3.    Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1  Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle in NRW hochgerechnet. Die Ermittlung des Bestandes Stand 31.12.2022 erfolgt durch ein Ingenieurbüro unter Berücksichtigung von einem Baupreisindex für 2023/2024.

Nach Mitteilung des IT.NRW liegt dieser bei 162,4 (Stand Mai 2023). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 10,10 %. Durch die weiter steigende Tendenz der Baupreise wurde derselbe Baupreisindex für das Jahr 2024 angesetzt.

Voraussichtliche Änderungen für die Jahre 2023 und 2024 werden berücksichtigt.

 

Sonstige Vermögensgegenstände werden aus der Anlagenbuchhaltung des SEB entnommen.

 

 

3.2  Kalkulatorische Zinsen


Der kalkulatorische Zinssatz für das Eigenkapital belief sich in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 auf 3,25 % und für das Fremdkapital auf 2,65 %. Für das Jahr 2024 wird weiterhin ein getrennter Zinssatz angewandt. Für das Eigenkapital liegt dieser bei 3,03 % (nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendender kalkulatorischer Nominalzinssatz) und für das Fremdkapital bei 2,41 % (durchschnittlicher gewogener Fremdkapitalzins kommunaler Darlehen des SEB zum 31.12.2022).

 


3.3  Über- und Unterdeckungen

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2022 weist eine Unterdeckung in Höhe

von 241.091,89 € auf.

 

Diese teilt sich wie folgt auf:

 

Schmutzwasser Lippeverband                                    +             43.182,23 €

Schmutzwasser Kanalbetrieb                                      -            259.560,57 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb            +             49.911,40 €

Niederschlagswasser Lippeverband                         -              74.624,95 €

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Ergebnis aus 2022 (zu verrechnen bis 2026) nicht in der                        Kalkulation 2024 zu berücksichtigen, um eine weitere Gebührensteigerung zu vermeiden.

 

 

4.    Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

 

        Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2024 folgende               fest-      zusetzende Gebührensätze:

 

 

Gebührenart

2023

2024

Schmutzwasser

 4,34  €/m³

4,67 €/m³

Niederschlagswasser

1,59 €/m²

1,80 €/m²

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

   2,51 €/m³

 

 

2,76 €/m³

Niederschlagswasser Verbandsmitglieder

 

1,18 €/m²

 

1,33 €/m²

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

 

1,83 €/m³

 

 

 

1,91 €/m³

Niederschlagswasser Lippeverband

 

0,41 €/m²

 

0,47 €/m²


       

        Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes im Jahr 2024

      im Bereich Schmutzwasserbeseitigung steigt um 59,40 €, im Bereich der

        Niederschlagsentwässerung um 25,20 €.

 

 

5.    Ermittlung des Gebührenbedarfs

        Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert,            die         nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 2 Satz 4 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

        Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG             NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach                 betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

        Die als Anlage 2 beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten- rahmen nach den Richtlinien des neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF) angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

        Eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswas-                   serbeseitigung ist nicht in allen Fällen möglich. Als verursachungsgerechte Aufteilungs-            möglichkeit bietet sich daher als Maßstab die Kanallänge je Kanalsystem an.
        Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 229.067 m.
        Davon entfallen auf:

        - reine Regenwasserkanäle                                                       22.855 m
        - reine Schmutzwasserkanäle                                                   16.489 m
        - Mischwasserkanäle                                                                  188.723 m

        Mischwasserkanäle dienen sowohl zur  Aufnahme von Niederschlagswasser als auch         von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf                                         Nie-        derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.


        Somit ergibt sich eine fiktive Länge
        - der Niederschlagswasserkanäle von                                   117.716 m = 51,39 %
        - der Schmutzwasserkanäle von                                              111.351 m = 48,61 %.

       

        Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig      zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 51,39 % für Niederschlagswasser und                  48,61 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

        Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)               wer-      den nach einem Verhältnis 53,86 % für Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags-  wasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine               fiktive Kostenermittlung eines Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an-                                                 hand eines Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie                                             Nebenleistungen wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft                                                    und verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum                                                                  31.12.2013 vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

        Ermittlung der Erlöse und Kosten

 

        5.1. Öffentliche rechtliche Leistungsentgelte

 

        Im Jahr 2023 wurde eine neue Verwaltungsgebühr

        für Leistungen im Rahmen der Grundstücksentwässerung eingeführt.

        Der Stadtbetrieb Entwässerung rechnet hierbei mit öffentlich-

      rechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von ca.                                                                           5.000,00 €                                               

                                                                                                                                                                                                            5.2 Kostenerstattungen und –umlagen                                                                                       

 

        Es ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau

      an den Unterhaltungsarbeiten für funktionsgestörte

      Kanäle sowie für Pumpwerke und dafür neu eingestelltes

        Personal mit einem Betrag von

      389.015,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse

      in der Höhe von 15.000,00 € erwartet für Leistungen,

      die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.                                            404.015,00 €

 

        5.3 Sonstige ordentliche Erträge                                          

                                                                                                                   

      Da keine Überdeckungen eingestellt werden, werden

        sonstige ordentliche Erträge in Höhe von

        100,00 € erwartet.                                                                                                                                      100,00 €

 

     

        5.4 Aktivierte Eigenleistungen

                                                                                                                      
        Der Stadtbetrieb Entwässerung ist mit Personal

        ausgestattet, das nicht nur im Rahmen der

        laufenden Unterhaltungen des Kanalnetzes tätig ist,

        sondern auch die Planung und Bauleitung der

        Baumaßnahmen übernimmt. Daher sind die Personal-

        kosten zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-

        meinkostenzuschlages in der Kalkulation 

        gebührenmindernd zu berücksichtigen.                                                           320.847,00 €

 

 

5.5 Summe ordentliche Erträge                                                                                                         729.962,00 €

        (Summe 5.1 bis 5.4)

 

 

5.6  Personalaufwendungen                                                                                                            1.018.250,00 €
       

        Hierbei handelt es sich um die Personalkosten

        der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der

        Personalkostenanteile, die anderen Gebühren

        (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als

 Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen

        Personalkosten 2024.

 

 

 

 

 

5.7  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                     7.567.773,00 €

 

        Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:


        Kosten für die Kanalunterhaltung,                     

        Unterhaltung der Sonderbauwerke (die für die neu

        übernehmenden Pumpwerke vollumfänglich durch

        die RAG AG erstattet werden), Kanal-

        Reinigung, TV-Inspektionen,

        Inspektion lt. SüwVO,

      Kanalvermessung sowie technische Kleinteile                                                                     890.000,00 €           

 

      Kosten für die Rufbereitschaft Kanal (125.000,00 €)

        sowie die Reinigung von fremdgestörten Kanälen

        (120.000,00 €). Berücksichtigt werden in der Kalkulation

        2024 insgesamt                                                                                                                                245.000,00 €

                       

      Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen                                                           

        Die Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:

 

        - Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der

          Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-

          bühren etc., sonstige Beratungsleistungen)                                                 343.909,00 €

 

        - Sachkosten für die Inanspruchnahme von

          z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,

          Miete und Wartung der ADV-Anlage etc                                                                             57.601,00 €

 

        -Sonstiger Betrieblicher Aufwand                                                                                     

         Hierunter fallen z. B. die Strom- und Wasser-

         kosten Pumpwerke (115.000,00 €),

         Kosten Wartungsverträge (65.000,00 €),

         Kosten Archivierung (10.000,00 €),

         EDV-Kosten (5.000,00 €)

         Büroausstattung (5.000,00 €)

         Haltung und Reparaturen der Kfz (10.000,00 €),

      Unterhaltung SEB-Betriebsgebäude

      (22.000,00 €) sowie Sonstiges (3.000,00 €)                                                                              235.000,00 €

 

        -Lippeverbandsumlage                                                                                                    

        Die Aufteilung auf die unterschiedlichen

        Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.                                             5.746.033,00 €

 

       

        -Abwasserabgabe                                                                                                              
        Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3

        zu entnehmen.                                                                                                 50.230,00 €

 

 

5.8  Kalkulatorische Abschreibungen                                                                                      

        Auf der Basis der Wiederbeschaffungs-

        kosten ergeben sich folgende Abschrei-

        bungsbeträge:                                                                                                                             7.870.805,00 €

Der hohe Anstieg der kalkulatorischen Abschreibungen zum Vorjahr ist durch die hohe Inflation und damit auch die Steigerung des Baupreisindex begründet.

 

        Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu verteilen- den Kostenanteile am Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für       
      das Betriebsgebäude (13.630,13 €), sonstiges technisches Gerät (12.862,04 €) und

      die Kfz (18.977,20 €) aufgeteilt.

      Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

 

        - Schmutzwasser Abschreibungen in Höhe von                        4.045.907,71 €

        - Niederschlagswasser Abschreibungen in Höhe von      3.808.931,63 €.

 

        Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)

        des Stadtbetriebes werden Abschreibungen

        in Höhe von                                                                                             15.965,44 €

        erwartet.

       

 

 

5.9     Sonstige ordentliche Aufwendungen                                                                               519.453,00 €

 

            Diese teilen sich auf in

 

§  Kosten für Gutachten und Beratung,                                                                        375.000,00 €
Jahresabschlussprüfung, Beratung Wirtschaftsprüfer

                 Erstellung Hydraulischer Leistungsnachweis,

Überflutungsschutz, Betreuung Kanalkataster,

Erstellung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

 

§  Sonstige Kosten                                             

   Hierunter sind zusammengefasst die Kosten

   für Fortbildung, Arbeitsschutz, Fahrtkosten, Mieten,

   Gestattungsverträge, Büromaterial, Versicherungs-

    Beiträge, Telefonkosten,  etc.                                                               144.453,00 €

 

 

5.10    Summe ordentliche Aufwendungen                                                                  16.976.281,00 €

            (Summe 5.6 bis 5.9)

 

 

5.11    Kosten der laufenden Verwaltungs-

             tätigkeit                                                                                                                          16.246.319,00 €

            (Summe 5.10 ./. Summe 5.5)

 

 

 

5.12    Kalkulatorische Zinsen                                                                                                          2.228.181,00 €

 

   Das durchschnittlich gebundene Kapital (87.877.645,55 €) ermittelt sich als

Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Rest-   buchwertes des Abzugskapitals. Nach dem KAG- Beschluss im Dezember 2022 kann das gebundene Kapital nach Fremd- und Eigenkapital aufgeteilt werden. Für die Verzinsung kann für den Anteil des gebundenen Fremdkapitals der durchschnittliche Fremdkapitalzins (2,41 %) und für den Anteil des gebundenen Eigenkapitals der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen  für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz (3,03 %) verwendet werden.

 

            Als zu verzinsendes gebundenes Fremdkapital verbleiben die Restbuchwerte:

 

            - für Mischwasserentsorgung                                             55.586.806,63 €        

            - für Schmutzwasserentsorgung                                         5.838.542,75 €            

            - für Niederschlagswasserentsorgung                   8.881.546,23 €   

            - für Verwaltung                                                                              33.119,26 €             

                                           Gesamt:                               70.340.014,87 €

 

           Als zu verzinsendes gebundenes Eigenkapital verbleiben die Restbuchwerte:

 

            - für Mischwasserentsorgung                                             13.859.264,70 €        

            - für Schmutzwasserentsorgung                                         1.455.703,51 €            

            - für Niederschlagswasserentsorgung                   2.214.404,96 €   

            - für Verwaltung                                                                                8.257,51 €             

                                           Gesamt:                               17.537.630,68 €

 

 

            Die o. g. Zinsbeträge werden nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unteschied-
         lichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Die sich für die Mischwasserentsorgung erge-                         benden Zinsbeträge werden im Verhältnis der für den SEB ermittelten, ortsspezifischen

         Kostenteilungsschlüssel (fiktives Trennsystem – 2-Kanal-Methode) verteilt.

 

 

5.13    Gesamtkosten                                                                                                              18.474.500,00 €

 

 

5.14    Kostenstellenumlage                                                                                                             1.005.686,00 €

 

            Die unter der Kostenstelle „Verwaltung“ ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.

 

 

5.15 Öffentlicher Anteil                                                                                                                    2.020.013,00 €

 

            Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswas-                   sers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichti-                            gen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen

            sind.

 

            Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5                          Abs. 4 dieser Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlags-

         entwässerung Lippeverband und Kanalbetrieb, bereinigt um die Gewinn- und

         Verlustvorträge.

 

 

5.16    Durch Gebühren zu deckende Kosten:                                                              16.454.486,00 €

 

 

 

 

 

 

 

6.        Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

            befestigten Flächen

 

6.1      Schmutzwasser


6.1.1  Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die             Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen wer-    den
            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der Satzung)                                                            2.222.924 m³

 

6.1.2  Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die             Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung                                                       13.979 m³

6.1.3  Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt    werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver-                          bandslasten herangezogen werden
            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der Satzung)                                                                 1.276 m³


6.2      Niederschlagswasser

 

6.2.1  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische   Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband                       zu Verbandslasten herangezogen werden
            ((Gebühr gemäß § 5 Abs. 8 a ) der Satzung)                                                         3.158.249 m²

6.2.2  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische   Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe-                           verband zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 5 Abs. 8 b) der Satzung)                                                               219.462 m²
 

6.2.3  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und      Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen              nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 5 Abs.8 c) der Satzung                                                                    64.026 m²

6.2.4  Öffentliche Straßen, Wege und Plätze

            (§ 5 Abs. 4 der Satzung)                                                                                                1.121.000 m²

 

 

 

 

B: Sachdarstellung zur Ermittlung der Abwassergebührenhilfe

 

Die Stadt Bergkamen erhält nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024 eine pauschale Zuweisung zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren in Höhe von 296.047,93 €. Diese Zuweisung ist an die Gebühren-pflichtigen zurückzugeben, darf aber die betriebsnotwendigen Kosten für die Gebührenkalku-lation für die Folgejahre nicht vermindern, weil einerseits ggfs. ein anderer Personenkreis z. B. nach Eigentümerwechseln begünstigt wäre und anderseits die Möglichkeit eines Zuweisungs-erhalts für Folgejahre erschwert würde. Sie findet daher in der Gebührenkalkulation keine Berücksichtigung.

 

Lt. Ermittlung der Abwassergebührenhilfe (Anlage 4) ergeben sich für 2024 folgende für Schmutzwasser in § 4 und für Niederschlagswasser in § 5 aufgeführten Gebührenerstat-tungsbeträge:

 

§ 4

Schmutzwassergebühren

 

(9)    Die Abwassergebührenhilfe 2024 beträgt jährlich bei Inanspruchnahme in 2024

a.       Je m³ Schmutzwasser                                                                                                                0,07 €

b.      Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung

von Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten

oder Abgaben herangezogen werden, je m³ Schmutzwasser                               0,04 €

c.       Für die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,

die nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband

für die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben

werden, sofern die oder der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen wird,

je m³ Schmutzwasser                                                                                                             0,03 €

 

 

 

§ 5

Niederschlagswassergebühr

 

(9)    Die Abwassergebührenhilfe 2024 beträgt jährlich bei Inanspruchnahme in 2024

a.       Je m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                                    0,04 €

b.      Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung

von Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten

oder Abgaben herangezogen werden, je m² bebauter und /oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                                                                                                                     0,03 €

c.       Für die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,

die nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband

für die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben

werden, sofern die oder der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband

gesondert zu Verbandslasten herangezogen wird,

je m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                                     0,01 €

 

 

 

 

Die Ermittlung des Gebührenerstattungsbetrages 2024 erfolgt nach folgenden Bedingungen:

 

 

1.        Die Aufteilung der Abwassergebührenhilfe erfolgt anhand der in der Kalkulation aus-gewiesenen Gesamtkosten für Schmutz- und Niederschlagswasser.

2.        Die Aufteilung der Abwassergebührenhilfe auf die unterschiedlichen Gebührentarife wird mit Hilfe der in der Kalkulation 2024 enthaltenen Mengen bzw. Flächen ermittelt.

 

Für einen Musterhaushalt mit vier Personen bei einer Schmutzwassermenge von 180 m³ und einer befestigen Fläche von 120 m² ergibt sich insgesamt eine Erstattung von 17,40 € für 2024.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald