Betreff
Benennung des Prüfers für die Jahresabschlüsse gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW n.F. für den EntsorgungsBetriebBergkamen
Vorlage
12/1104
Aktenzeichen
70.07 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt auf Vorschlag der Betriebsleitung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte des EntsorgungsBetriebBergkamen, zu beauftragen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Zuständigkeit zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wurde mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW auf den Betrieb verlagert. Die neuen Regelungen gelten seit dem Jahresabschluss 2021.

 

Dies hat zur Folge, dass seit dem 01.01.2021 gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW n.F. die Betriebsleitung von Eigenbetrieben bzw. von eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen oder die örtliche Rechnungsprüfung (bei Nutzung der Bestimmungen nach NKF) nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebssausschuss beauftragen kann.

 

Seit der Gründung des EntsorgungsBetriebBergkamen wird dieser durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Durch die bisher guten Erfahrungen mit den bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, schlägt die Betriebsleitung vor, weiterhin bis auf Weiteres eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des EntsorgungsBetriebBergkamen zu beauftragen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels