Betreff
Benennung des Prüfers für die Jahresabschlüsse gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW n.F. für den Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen
Vorlage
12/1103
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt auf Vorschlag der Betriebsleitung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, zu beauftragen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Zuständigkeit zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wurde mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW auf den Betrieb verlagert. Die neuen Regelungen gelten seit dem Jahresabschluss 2021.

 

Dies hat zur Folge, dass seit dem 01.01.2021 gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW n.F. die Betriebsleitung von Eigenbetrieben bzw. von eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen oder die örtliche Rechnungsprüfung (bei Nutzung der Bestimmungen nach NKF) nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebs-ausschuss beauftragen kann.

 

Seit der Gründung des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen wird dieser durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Durch die bisher guten Erfahrungen mit den bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, schlägt die Betriebsleitung vor, weiterhin bis auf Weiteres eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen zu beauftragen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Betriebsleiter und Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald