a) Entlastung der Betriebsleitung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Verwendung eines Jahresgewinns / Behandlung eines Jahresverlustes
d) Entlastung des Betriebsausschusses
e) Kenntnisnahme des Lageberichtes
Beschlussvorschlag:
I. für den
Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt
a) die Entlastung der Betriebsleitung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.
Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen
b) den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen für das Geschäftsjahr 2022 festzustellen.
c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.169.241,92 € soll vollständig an den städt. Haushalt abgeführt werden
d) dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu nehmen
e) den Lagebericht.
II. für den Rat der Stadt
Bergkamen
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
b) den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen für das Geschäftsjahr 2022 festzustellen.
c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.169.241,92 € soll vollständig an den städt. Haushalt abgeführt werden.
d) dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis
e) den Lagebericht.
Sachdarstellung:
Die vom Betriebsausschuss in
seiner Sitzung am 07.12.2022 benannte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft WIKOM AG
(§ 5 Absatz 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen) hat den
Jahresabschluss 2022 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen der Stadt
Bergkamen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Erläuterungen zum
Jahresabschluss 2022 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB) erfolgen
durch den Wirtschaftsprüfer im Betriebsausschuss der Stadt Bergkamen.
zu a) Entlastung der
Betriebsleitung
Der SEB ist als
eigenbetriebsähnliche Einrichtung verpflichtet, gemäß § 21 EigVO NRW einen
Jahresabschluss (bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung sowie dem Anhang), sowie gemäß § 25 EigVO NRW einen Lagebericht
aufzustellen und unter Angabe des Datums zu unterschreiben (§ 26 Abs. 1 EigVO
NRW). Die Betriebsleitung legt den Jahresabschluss und den Lagebericht über den
Bürgermeister dem Betriebsausschuss vor, der diese mit dem Beratungsergebnis an
den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet. Der Betriebsausschuss soll
die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine
Beratung einbeziehen (§ 26 Abs. 2 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO
NRW erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss.
zu b) Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Rat stellt den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Beratungen im Betriebsausschuss fest. Mit der
Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Ratsmitglieder die
vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten des Jahresabschlusses 2022 des
Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.
Die Zuständigkeit des Rates
ergibt sich aus § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 4
Buchstabe c) i. V. m. § 26 Abs. 3 EigVO NRW.
zu c) Verwendung eines
Jahresgewinns oder Behandlung eines Jahresverlustes
Der Beschluss über die Feststellung
ist mit einem Beschluss über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die
Behandlung des Jahresverlustes im Rat der Stadt Bergkamen verbunden (§ 26 Abs.
3 EigVO NRW). Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresüberschuss
in Höhe von 6.169.241,92 € vollständig an den städt. Haushalt abgeführt werden.
zu d) Entlastung des
Betriebsausschusses
Es ist darauf hinzuweisen, dass
der Betriebsausschuss für den SEB einen Beschluss zur Entlastung der
Betriebsleitung für den SEB für das Wirtschaftsjahr 2022 gefasst hat. Die
Mitglieder des Betriebsausschusses für den SEB, die an den Sitzungen des
Betriebsausschusses für den SEB im Wirtschaftsjahr 2022 bzw. zu den
Jahresabschlüssen 2022 teilgenommen haben, sind bei der Beschlussfassung über
die Entlastung des Betriebsausschusses befangen, gemäß § 31 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Daher trifft gemäß § 4
Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) der Rat der Stadt Bergkamen eine Entscheidung über die Entlastung
des Betriebsausschusses.
zu e) Kenntnisnahme des Lageberichts
Der Rat nimmt
unter Einbeziehung der Beratungen im Betriebsausschuss den Lagebericht zur
Kenntnis (§ 26 Abs. 3 EigVO NRW).
Zum Lagebericht wurde seitens der WIKOM AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, festgestellt, dass dieser in allen
wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Des Weiteren
entspricht der Lagebericht den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und
erfüllt die gesetzlichen Vorschriften (§ 49 KomHVO NRW). Der Lagebericht
vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes
und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiter Grünewald |
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