Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur
Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW und den daraus resultierenden
Personalbedarf zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft
getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei der
Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a Achtes
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.
Mit dem Gesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen zentrale
politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle von
sexualisierter Gewalt aufgegriffen. Es formuliert konkrete Maßnahmen, die die
Qualität des Kindesschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen
verbessern sollen.
Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals auf gesetzlicher
Basis Mittel für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen bereit.
Umsetzungsanforderungen an das Jugendamt:
·
Stärkung der
Rechte und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen
·
Umsetzung
fachlicher Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
hier insbesondere die verbindliche Umsetzung der „Empfehlung Schutzauftrag.
Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII.
Empfehlungen für die Jugendämter der Landesjugendämter Rheinland und
Westfalen-Lippe“
·
Mitwirkung an
Qualitätsentwicklungsverfahren in Form einer Evaluation und fachliche
Einordnung konkreter Fallanalysen sowie von Merkmalen zur Strukturqualität in
Zusammenarbeit mit der durch die oberste Landesjugendbehörde bestimmte Stelle
in einem wiederkehrenden Turnus von 5 Jahren
·
Entwicklung
interdisziplinärer Netzwerke Kinderschutz:
-
Koordinierungsstelle Netzwerk Kinderschutz
-
Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der
Netzwerkstrukturen
-
Organisation von Fortbildungen für Netzwerkpartner
(drei pro Jahr)
-
Informationstransfer in andere Netzwerke
-
Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine
effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung
-
Durchführung anonymer Fallkonferenzen
-
Einbeziehung vielfältiger Einrichtungen und
Berufsgruppen verschiedenster Rechtskreise und Arbeitsfelder entlang der
Meilensteine des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen
·
Entwicklung von
Kinderschutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe
·
Entwicklung von
Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe bzw. Beratung der verantwortlichen Träger, u.a. in den folgenden
Bereichen:
-
Kindertageseinrichtungen
-
Kindertagespflege
-
OGS
-
Einrichtungen der
stationären Jugendhilfe
-
Einrichtungen
oder Angebote nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz, z.B. Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Finanzierung und
Umsetzung der fachlichen Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung
Das Land stellt den Kommunen einen kommunalen
Belastungsausgleich zur Verfügung, welcher für den Mehrbedarf im ASD und PKD
eingesetzt werden soll. Zur Ermittlung des konnexitätsrelevanten Mehraufwandes
wurde eine empirische Analyse zur Kostenfolgeabschätzung erstellt. Diese
Analyse stellt die Grundlage zur Berechnung der vakanten Stellen in den
jeweiligen Kommunen dar. Die kommunenscharfe Berechnung erfolgt anteilig durch
die im Jugendamtsbezirk lebenden unter 18-Jährigen. Bergkamen erhält für den
o.g. Aufgabenbereich folgende Gesamtförderung:
·
2022 - 100.567,51 €
·
2023 - 150.851,26 €
·
2024 - 150.851,26 €
Netzwerke Kinderschutz
Das Landeskinderschutzgesetz schreibt die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle Kinderschutz für jedes Jugendamt vor. Das Land hat für 144
Jugendämter einen Sockel von mindestens 0,5 VZÄ festgelegt. Dieser Sockel
greift auch für die Stadt Bergkamen. Bergkamen erhält für die o.g. Aufgabe
folgende Gesamtförderung:
·
2022 -
36.723,03 €
·
2023 -
55.084,55 €
·
2024 -
55.084,55 €
Berechnung der zusätzlich
benötigten Stellen im Jugendamt der Stadt Bergkamen
Vor in Kraft treten
des Landeskinderschutzgesetzes lag die Gesamtarbeitsbelastung in NRW bei 39,45
Maßnahmen pro VZÄ. Die Berechnungen des Landes haben ergeben, dass die
Wahrnehmung der veränderten gesetzlichen Anforderungen eine Anpassung der
Gesamtbelastung im ASD und PKD pro VZÄ bedarf. Zur Sicherstellung der
Qualitätsstandards ist die Gesamtarbeitsbelastung im ASD und PKD durch die
Vorgaben des Landes auf 34,42 Maßnahmen pro VZÄ zu reduzieren.
Diese Berechnung
wurde auf Bergkamen angewendet, um so die Gesamtbelastung pro VZÄ im ASD und
PKD in Bergkamen darzustellen. Für Bergkamen ergibt sich hieraus eine
VZÄ-Vakanz von -2,09.
Umsetzung der
neu zu besetzenden Stellen
Die Stadt Bergkamen
erhält für die zusätzlich zu besetzenden Stellen die o. g. Finanzmittel. Von
den neu zu besetzenden Stellen werden 0,5 VZÄ für die Koordination Kinderschutz
und 1,67 VZÄ für den ASD/PKD vollumfänglich finanziert. Die Differenz der
benötigten und landesseitig nicht finanzierten 0,42 VZÄ ist kommunal zu
finanzieren.
Änderung des
Kinderbildungsgesetzes NRW
Die gesetzlichen
Veränderungen umfassen Erhöhungen der Zuschüsse für die Fachberatungen der
Bereiche Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Hier entsteht kein
zusätzlicher Personalbedarf.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Rockel |
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