Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Hilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW in
der geltenden Fassung (§ 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz in
der Fassung ab dem 01.08.2020) die festgelegte Verteilung
der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2023/24, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Mit der Reform des
Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) zum 01.08.2020 hat sich die grundsätzliche Finanzierung auf Basis der Kindpauschalen nicht geändert.
Auch die Einteilung in folgende Gruppenformen ist
gleichgeblieben:
Gruppenform I: Kinder im Alter
von 2 Jahren bis zur Einschulung, maximal 20 Kinder
Gruppenform II: Kinder im Alter
von unter drei Jahren, maximal 10 Kinder
Gruppenform III: Kinder im
Alter von drei Jahren und älter, maximal 25 Kinder
In jeder Gruppenform kann
weiterhin eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden gebucht werden.
Dementsprechend ist wie in den
Vorjahren im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu
entscheiden, welche Gruppenform
mit welcher Betreuungszeit in den
Kindertageseinrichtungen
angeboten wird. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März eines jeden Jahres an das Landesjugendamt. Das Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten
zeitlichen Ablauf, der mit den Fachberatungen und den
Einrichtungsleitungen abgesprochen ist. Da die An- und Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag berücksichtigt werden, liegt
die endgültige Verteilung der Gruppenformen und
Betreuungsstunden erst am Stichtag der Meldung an das
Landesjugendamt, also dem
15.03. (in diesem Jahr am Mittwoch, 15.03.) fest. Aus diesem Grund wird die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener
Kindertageseinrichtungen
mit dem aktuellen Tagesdatum
dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu diesem Datum wird sich an der grundsätzlichen Platzbelegung
nichts mehr ändern. Lediglich einzelne nachträgliche
Stundenbuchungen der Eltern können bis zu diesem Termin berücksichtigt werden.
Die Anzahl der zu vergebenden
Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes, die die genaue Zahl der U3- und
Ü3-Plätze festlegt. Die Anzahl der Plätze entsprechend
der erteilten Betriebserlaubnisse für die
Bergkamener
Kindertageseinrichtungen ist in der Anlage 1 aufgelistet.
Die Buchungsstunden richten
sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern.
Die
Kindertageseinrichtung „Lebenszentrum“ wird im laufenden Kindergartenjahr in
Betrieb gehen. Die Räume werden lt. Mietvertrag im Mai 2023 an den Träger
übergeben, der dann mit der Inneneinrichtung beginnen wird.
Die ev.
Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ wird für die Antragstellung bereits mit der
zukünftigen Platzzahl/Gruppenstärke aufgeführt. Der Übergang von der bisherigen
zur neuen Einrichtung vollzieht sich im lfd. Kindergartenjahr.
Weitere
grundsätzliche Veränderungen bei den Trägern und den Kindertageseinrichtungen
werden für das anstehende Kindergartenjahr nicht erwartet. Bauliche Maßnahmen
an den Einrichtungen „Mikado“ und „Springmäuse“ werden keinen Einfluss auf die
zu beschließende Planung haben.
Bezüglich der
generellen Bedarfsplanung wird auf die Vorlage 13. Fortschreibung des
Jugendhilfeplanes "Tageseinrichtungen für Kinder" (12/0230)
verwiesen.
Die Aufnahme von
Kindern aus Krisengebieten wirkt sich in allen Einrichtungen unterschiedlich
aus und wird einzelfallorientiert mit allen Beteiligten gestaltet.
Kindertagespflege:
Für unterdreijährige Kinder
steht die Kindertagespflege der institutionellen Betreuung
gleichberechtigt gegenüber.
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen diesen Betreuungsformen. In Bezug auf fehlende Einrichtungsplätze und dem
Bedarf der Randzeitenbetreuung war und ist die Betreuung in der Kindertagespflege auch für Kinder über drei Jahren eine Alternative
und Ergänzung zur KiTa.
Für das Antragsjahr 2023/24
wird daher erneut ein Zuschuss für 180 U3-Plätze und 80 Ü3-Plätze beantragt.
Dies entspricht den Antragszahlen des laufenden Jahres.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Rockel |
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