Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Hilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW in der geltenden Fassung (§ 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020) festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2022/23, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) zum 01.08.2020 hat sich die grundsätzliche Finanzierung auf Basis der Kindpauschalen nicht geändert. Auch die Einteilung in folgende Gruppenformen ist gleich geblieben:
Gruppenform I: Kinder
im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung, maximal 20 Kinder
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren, maximal 10 Kinder
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter, maximal 25 Kinder
In jeder Gruppenform kann weiterhin eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden gebucht werden.
Dementsprechend ist wie in den Vorjahren im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu entscheiden, welche Gruppenform mit welcher Betreuungszeit in den Kindertageseinrichtungen angeboten wird. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März eines jeden Jahres an das Landesjugendamt.
Das Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen Ablauf, der mit den Fachberatungen und den Einrichtungsleitungen abgesprochen ist. Da die An- und Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag berücksichtigt werden, liegt die endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden erst am Stichtag der Meldung an das Landesjugendamt, also dem 15.03. (in diesem Jahr am Dienstag, 15.03.) fest. Aus diesem Grund wird die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen mit dem aktuellen Tagesdatum dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu diesem Datum wird sich an der grundsätzlichen Platzbelegung nichts mehr ändern. Lediglich einzelne nachträgliche Stundenbuchungen der Eltern können bis zu diesem Termin berücksichtigt werden.
Die Anzahl der zu vergebenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes, die die genaue Zahl der U3- und Ü3-Plätze festlegt. Die Anzahl der Plätze entsprechend der erteilten Betriebserlaubnisse für die Bergkamener Kindertageseinrichtungen ist in der Anlage 1 aufgelistet.
Die Buchungsstunden richten sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern.
Kindertagespflege:
Für unterdreijährige Kinder steht die Kindertagespflege der institutionellen Betreuung gleichberechtigt gegenüber. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen diesen Betreuungsformen. In Bezug auf fehlende Einrichtungsplätze war und ist die Betreuung in der Kindertagespflege auch für Kinder über drei Jahren eine Alternative zur KiTa.
Für das Antragsjahr 2022/23 wird daher erneut ein Zuschuss für 180 U3-Plätze und 80 Ü3-Plätze beantragt. Dies entspricht den Antragszahlen des laufenden Jahres.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Rockel, A. |
|