Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, die Abwasserbeseitigungsanlage Am Hauptfriedhof – wie in beigefügter Anlage dargestellt – in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Sachdarstellung:
Am 11.09.2018 wurde zwischen der Stadt Bergkamen und der Schirrmeister Planungs- und Wohnungsbau GmbH, Bahnhofstraße 36, 59423 Unna, ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Lt. § 11 des städtebaulichen Vertrages übernimmt der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) mit der endgültigen Abnahme die Kanalisation kosten- und lastenfrei sowie unentgeltlich in sein Eigentum.
Der SEB hat alle für die Übernahme erforderlichen Dokumente, Nachweise und Zustandsuntersuchungen erhalten und geprüft.
Hiernach wurden insgesamt
153 m Mischwasserkanal DN 300
57 m Mischwasserkanal DN 400
fachgerecht und mängelfrei hergestellt.
Die Gesamtkosten für die neue Abwasserbeseitigungsanlage belaufen sich auf
330.331,93 €.
Der SEB hat keine Bedenken gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in öffentliches Eigentum.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
330.331,93 € |
Produkt-/Sachkonto: |
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Folgekosten pro Jahr:
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0,00 €
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Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
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Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG
negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung des SEB Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiter Basener |