hier: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht über den aktuellen Sachstand zum ehemaligen Marktplatz Rünthe zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 26. September 2019
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die städtebauliche Aufwertung
des ehemaligen Marktplatzes Rünthe beschleunigt werden kann (vgl. Drucksache
11/1668). Dabei sollen die beteiligten Akteure Vivawest (Haupteigentümerin),
private Kaufinteressenten, der Kreis Unna (Untere Bodenschutzbehörde) sowie die
Stadt Bergkamen (Trägerin der Planungshoheit und Teileigentümerin) einbezogen
werden. Der Beschluss besagt zudem, dass neben der bisher angestrebten Nutzung
für zusätzliche Wohnbaugrundstücke als Alternative auch die Nutzung als öffentliche
Grünfläche mit bewertet werden soll. Daher sollten Sanierungsbedarf und etwaige
Rückkaufoptionen abhängig von der Folgenutzung ermittelt werden.
Aktueller
Sachstand
Seitens der Stadt
Bergkamen wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Gespräche geführt. Die
Ergebnisse bzw. der aktuelle Sachstand werden nachfolgend dargestellt:
·
Die Vivawest GmbH bzw. ihre Rechtsvorgängerin die
Wohnbau Westfalen GmbH hat 2002 den überwiegenden Teil des Marktplatzes Rünthe von der Stadt
Bergkamen in Kenntnis des dem Kaufvertrag beigefügten Altlastengutachtens
gekauft mit dem Ziel, dort Wohnbebauung zu errichten. Das Vorhaben wurde
bislang nicht umgesetzt. Mittlerweile hat die Vivawest GmbH kein Interesse
mehr, die Fläche selbst zu entwickeln. Sie hat daher der Stadt Bergkamen ein
Angebot zum Rückerwerb der Fläche gemacht. Dieses wird derzeit von der
Verwaltung geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass weiterhin eine
Altlastensanierung der Fläche geboten ist. Aufgrund der mittlerweile geltenden
rechtlichen Anforderungen an diese Sanierung ist mit höheren Kosten zu rechnen,
als sie in der Vergangenheit veranschlagt wurden. Eine eventuelle Förderung ist
zu prüfen (s. u.). Ankauf, Sanierung und Nachnutzung der Fläche sind nur
bei einer wirtschaftlichen Vertretbarkeit akzeptabel.
·
In der Vergangenheit hat es verschiedentlich
private Kaufinteressenten für die Fläche gegeben, die teilweise auch Kontakt
mit der Stadt Bergkamen aufgenommen haben. Zuletzt hat es im Oktober 2018
Gespräche zwischen einem Privaten und dem Kreis Unna gegeben hinsichtlich des
Sanierungsaufwandes im Hinblick auf einen Erwerb der Fläche. Im Ergebnis hat
der Kaufinteressent aufgrund von Sanierungsaufwand und -kosten von einem Erwerb
der Fläche Abstand genommen. Derzeit gibt es nach Kenntnis der Stadt Bergkamen
und der Vivawest GmbH keinen weiteren Kaufinteressenten.
·
Der Kreis Unna ist zuständige Untere
Bodenschutzbehörde für die Altlastensanierung. Der von der Vivawest GmbH
erstellte Sanierungsplan wurde 2006 vom Kreis Unna für verbindlich erklärt. Die
Verbindlichkeitserklärung ist aufgrund der Nichtumsetzung in der Zwischenzeit
erloschen. Gleichwohl sieht die Untere Bodenschutzbehörde das Erfordernis einer
Sanierung der Fläche – und zwar unabhängig von einer Nachnutzung für Wohnzwecke
oder als Grünfläche. Daher fordert sie in einem Schreiben Ende Juni 2020 die
Vivawest GmbH sowie die Stadt Bergkamen als Eigentümerin einer der
Erschließungsflächen dazu auf, notwendige Untersuchungen zur
Gefährdungsabschätzung durchführen zu lassen.
Derzeit findet zwischen den Beteiligten die Abstimmung des weiteren Vorgehens
statt.
·
Unterstützung und Förderung bei der Sanierung von
Altlastenstandorten im kommunalen Eigentum bietet der Verband für
Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV). Die Stadt Bergkamen hat Kontakt
mit dem Verband aufgenommen und allgemeine Informationen über
Fördermöglichkeiten eingeholt. Bedingung für eine Unterstützung durch den AAV
ist, dass die Stadt Bergkamen Eigentümerin des gesamten Grundstücks ist. Für
eine Förderung durch den AAV ist es zudem erforderlich, eine Nutzungskonzeption
für die Fläche zu erstellen, damit der Sanierungsaufwand abgestimmt auf die
Nutzung einzelner Flächenteile kalkuliert werden kann (vgl. auch Drucksache
11/1968). Gefördert
werden die für eine Sanierung erforderlichen Untersuchungen sowie die Sanierung
selbst. Eine verbindliche Förderzusage kann derzeit noch nicht gegeben werden.
Weiteres
Vorgehen
Das Kaufangebot der Vivawest GmbH ist durch die Stadt Bergkamen insofern auch unter dem möglichen Aspekt einer Altlastensanierung der Gesamtfläche weiter zu prüfen. Rechtliche und finanzielle Folgen eines Rückkaufs durch die Stadt Bergkamen sind abzuwägen gegen die weiteren Chancen zur Entwicklung der Fläche. Eine Förderung kann nicht garantiert werden, sodass ein Rückkauf derzeit risikobehaftet ist.
Eine weitergehende grundstücksrechtliche Bewertung wäre gemäß der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil vorzunehmen.
In Abstimmung mit dem in der Hauptverantwortung stehenden Eigentümer Vivawest GmbH sollen die Sondierungsgespräche mit dem AVV zur Auslotung der Fördermöglichkeiten fortgesetzt werden. Der Kreis Unna als Bodenschutzstelle ist dabei bezüglich des erforderlichen Sanierungsaufwandes einzubinden.
Eine Entscheidung über die von Vivawest GmbH angebotene Rückkaufoption ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Kostenparameter Sanierung/Erlöserwartung noch nicht abschließend definiert sind.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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