Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 19.10.2004 unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 30.08.2009 im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher:
1.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Mitte _________________________
2.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Heil _________________________
3.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Oberaden _________________________
4.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Overberge _________________________
5.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Rünthe _________________________
6.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Weddinghofen _________________________
Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Sachdarstellung:
Gesetzliche Grundlage für die Wahl der Ortsvorsteher ist § 39 Abs. 2, Abs. 6 und Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 19.10.2004.
Entsprechend dieser Vorschriften sind für jeden Gemeindebezirk vom Rat Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher zu wählen (§ 39 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses und gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates (§ 39 Abs. 6 GO NRW).
Wählbar als Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind Personen, die in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).
Aufgabe der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers ist es, die Belange ihres/seines Bezirkes gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Falls die gewählte Person nicht Ratsmitglied ist, darf sie in den Sitzungen des Rates weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; das Recht, auch dort gehört zu werden, kann zugelassen werden. Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher kann für das Gebiet ihrer/seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden. Die gewählte Person ist zum Ehrenbeamten zu ernennen und führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch (§ 39 Abs. 7 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).
Bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 wurden in den einzelnen Stadtteilen folgende Ergebnisse erzielt:
Bergkamen-Mitte
SPD |
= 58,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
CDU |
= 24,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Grüne/GAL |
= 8,5 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
= 5,1 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
= 3,3 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Ergül, Ercan |
= 0,3 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Heil
SPD |
= 39,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
CDU |
= 44,6 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Grüne/GAL |
= 8,6 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
= 3,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
= 3,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Oberaden
SPD |
= 58,1 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
CDU |
= 20,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Grüne/GAL |
= 10,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
= 5,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
= 4,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Overberge
SPD |
= 44,2 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
CDU |
= 40,1 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Grüne/GAL |
= 10,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
= 3,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
= 1,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Rünthe
SPD |
= 59,2 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
CDU |
= 23,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Grüne/GAL |
= 9,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
= 4,2 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
= 3,0 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Weddinghofen
SPD |
= 56,3 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
CDU |
= 25,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Grüne/GAL |
= 9,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
= 4,8 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
= 3,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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