Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/1325, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Aufgaben der
Schulsozialarbeit gem. Sozialbuch VIII und gemäß diesbezüglicher Richtlinie zur
Förderung der Schulsozialarbeit in NRW, Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 22.09.2021
Die
Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion, um Kindern,
Jugendlichen, Eltern und auch Lehrer/-innen Beratung und Unterstützung sowie
eine Anknüpfungsstelle an die Jugendhilfe und ihre Ressourcen zu geben.
Die Aufgaben gemäß des o. g. Runderlasses
des Landes NRW (Anlage 1) sehen insbesondere folgende, bei der Stadt Bergkamen
hier in priorisierter Reihenfolge verkürzt, aufgeführte Aktivitäten vor:
- Realisierung
von schulrelevanten Leistungen der Bildung und Teilhabe für die jeweils
anspruchsberechtigten Schüler/-innen
- Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische
Gruppenarbeit
- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch
systemische Beratung
- Mitarbeit
erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte
Lotsenfunktion)
- konzeptionelle
Arbeit im Bereich der Schulentwicklung
- Schulspezifische
Ergänzungen sind in Absprache mit den Schulleitungen und dem Schulträger
möglich.
Der jeweils wöchentlich in
diesem Zusammenhang eingebrachte zeitliche und personelle Aufwand des
jeweiligen Trägers wird zwischen der Stadt Bergkamen als Schulträger und dem
durchführenden Träger je Schulstandort mittels eines Durchführungsvertrages
über max. 12 Monate vereinbart.
Die Richtlinie des Landes zur Förderung der
(zusätzlichen) Schulsozialarbeit legt die erforderliche Qualifikation der im
Auftrag der Schulträger tätigen Personen fest (Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge
bzw. Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter (Diplom, Master oder Bachelor) mit
staatlicher Anerkennung oder Fachkräfte mit nachgewiesener mehrjähriger
Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit an Schulen/in Schulsozialarbeit.
Der o.g. Runderlass hat noch Gültigkeit bis
zum 31.07.2025. Eine Nachfolgeregelung wird erwartet.
Das Schulgesetz NRW (§ 58, Anlage 2) sieht
ebenfalls den Einsatz von Fachkräften in der Schulsozialarbeit im Landesdienst
vor. Hierfür müssen interessierte Schulen aber auf Lehrerstellen verzichten.
Die Aufgaben der Förderung von Schülern/-innen im Sinne der Bildung und
Teilhabe gehört nicht zu deren Aufgaben. Von den Bergkamener Schulen macht
lediglich die Willy-Brandt-Gesamtschule Gebrauch von dieser Möglichkeit (1,5
Stellen gem. dieser Variante und 1,0 Stellen in sog. Multiprofessionellen
Teams, insgesamt 4 Personen z.Z.).
2. Verfahren bei der Stadt Bergkamen
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
erhält die Stadt Bergkamen für die Schulsozialarbeit seit dem Jahr 2011
Zuwendungen des Landes NRW, weitergeleitet durch den Kreis Unna, von zuletzt
zwischen 116.000,00 € und 125.000,00 € jährlich.
Lediglich im allerersten Jahr der Regelung
betrug die Zuwendung deutlich mehr. Die Höhe ist jeweils abhängig vom Anteil
der Gesamtschülerzahl des Kreises im Land NRW und nachgehend vom Anteil der
Stadt Bergkamen an der Schülerzahl des Kreises Unna.
Im Jahr 2024 werden dies erwartungsgemäß
125.024,21 € sein. Zuzüglich eines Eigenanteiles in Höhe von 20% wäre gem.
geltender Richtlinie die Fördergrundlage bei Gesamtausgaben von 156.280,27 €
erfüllt.
Dieses per Weiterleitungsvertrag mit dem
Kreis Unna aktuell bis zum 31.07.2024 geregelte Verfahren führt bis dahin zur
Durchführung von Schulsozialarbeit gemäß einiger Vorgaben des Bildungs- und
Teilhabepaketes an zurzeit sechs Grundschulen und allen weiterführenden Schulen
der Stadt Bergkamen.
Die Schulsozialarbeiter/-innen werden an den
verschiedenen Schulen seit 2011 auf der Grundlage festgelegter
Stundenkontingente eingesetzt. Beschäftigt sind sie durch die jeweils dort
beauftragten Träger: die Bildung und Lernen gGmbH sowie den Ev. Kirchenkreis
Unna.
Vor Abschluss der jeweiligen
Durchführungsverträge ist das Rechnungsprüfungsamt stets beteiligt worden.
Schon seit Zusage der beteiligten
Ministerien, einen entsprechenden Erlass zur Förderung dieser Form der
Schulsozialarbeit zu entwickeln (s. Anlage 3), also seit dem Schuljahr
2011/2012, verfolgt die Stadt Bergkamen diese Aufgabe stets über Personal
externer Träger.
Die Mehrheit der kommunalen Schulträger im
Kreis Unna bedient sich dieses Modells. Lediglich bei der Stadt Kamen werden
geringe Personalanteile aus eigenen Kräften generiert. Im Sozialgesetz VIII,
Kinder und Jugendhilfe, § 13a (Anlage 4) ist eine mögliche Mitwirkung örtlicher
Jugendämter verankert.
3. Inhalt und Aufgabe des Bildungs- und Teilhabepaketes
Durch die speziell zugeschnittenen
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten
erhalten, an Bildungs- und Förderangeboten sowie am schulischen, sozialen und
kulturellen Leben teilnehmen zu können. Das Bildungs- und Teilhabepaket will
genau da Chancen auf Teilhabe eröffnen, wo diese Kinder und Jugendlichen sonst
aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von
Ausschluss bedroht sind.
Anders als pauschalierte Geldleistungen wie
Kindergeld, Sozialgeld oder Kinderzuschlag, aus denen der allgemeine
Lebensunterhalt von Kindern finanziert werden soll, können die Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket nur zweckgebunden für Sach- und
Dienstleistungen zur Förderung der Kinder eingesetzt werden. Dadurch wirkt das
Paket zielgenau auf mehr Bildung und Teilhabe hin. Geregelt sind die Leistungen
im Rahmen eines Erlasses zur Ergänzung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes
(RBEG) zur Festsetzung der Regelbedarfe gemäß SGB II und SGB XII.
Das Bildungs- und
Teilhabepaket umfasst:
- eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
- mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten
- den persönlichen Schulbedarf
- außerschulische Lernförderungen
- Zuschuss zur
Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder
Kindertageseinrichtung sowie Offenen Ganztagsgrundschulen
- die Teilnahme am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel durch Besuch
einer Musikschule, Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Teilnahme an
Kursen.
Die rückwirkende Einführung des Bildungs-
und Teilhabepaketes zum 1. Januar 2011 erfolgte nach Maßgabe der vom
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegebenen Neufestsetzung der
Regelsätze der Sozialhilfe, an denen sich auch die Regelsätze des SGB II
orientieren. Mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden die
pauschalierten Regelsätze für Kinder und Jugendliche ergänzt um verschiedene Einzelleistungen
für Bildung und Teilhabe. Sie werden als eigenständige Bedarfe erbracht, mit
denen das individuell notwendige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen
im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt
wird.
Die bei der Umsetzung beteiligten Resorts
der Landesregierung haben sich 2011 für eine Umsetzung der bildungsorientierten
Leistungen mit Hilfe einer durch das Land explizit hierfür geförderten
Schulsozialarbeit entschieden (s. Anlage 3, Abs. 3).
4. Entwicklung der Aufgabenerledigung und notwendige Kosten
Im Schuljahr 2011/2012 wurden in Bergkamen
an sieben Grundschulen und der Albert-Schweitzer-Förderschule bereits 104
Wochenstunden Schulsozialarbeit im Sinne der Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepaketes angeboten. Die Gesamtkosten beliefen sich damals auf 129.600,00
€ je Schuljahr für den Schulträger. Die Zuwendung
des Landes belief sich auf 202.682,00 €.
Die
Zuwendung des Landes bemaß sich damals auf den Anteil des Schulträgers gemessen
an der Schülerzahl im Kreis von 3 Mio. €.
Im Schuljahr 2013/2014 wurden an sieben Grundschulen, der
Albert-Schweitzer-Förderschule und den vier weiterführenden Schulen insgesamt
162,5 Wochenstunden geleistet. Die Gesamtkosten beliefen sich damals auf
185.650,00 €.
Die Zuwendung des Landes belief sich auf
120.300,00 € für das Schuljahr. Der zwischenzeitlich veröffentlichte Erlass sah
und sieht es bis heute vor, dass sich der Schulträger mit 20 % an der
errechneten Summe zu beteiligen hat. Die Zuwendung an den Kreis Unna belief
sich nur noch auf 1,65 Mio. €.
Im Schuljahr 2023/2024 werden an sechs
Grundschulen und den vier weiterführenden Schulen insgesamt 157 Wochenstunden
geleistet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf exakt 264.025,01 €. Die Zuwendung
des Landes beläuft sich auf 122.725,00 €.
Nach vorliegenden Angeboten und eigenen
Kalkulationen rechnet der Schulträger für das Schuljahr 2024/2025 mit
Gesamtkosten in Höhe von mindestens 286.000,00 € bei von den Schulen
geforderten mindestens 157 Wochenstunden.
Die Zuwendung des Landes wird laut aktueller
Mitteilung des Kreises Unna aus April dieses Jahres 125.024,00 € betragen.
Ursächlich für die Kostensteigerung von
mindestens 22.000,00 € für das kommende Schuljahr sind gestiegene Lohnkosten
bei den Trägern.
Dem Schulträger stehen auf der
Buchungsstelle 03.21.09.531800 "Aufwendungen Eigenanteil
Schulsozialarbeit" 245.000,00 € für das Rechnungsjahr 2024 zur Verfügung.
Zusätzliche Beträge flossen jeweils aus
Mitteln zur Förderung der schulischen Inklusion, da ein gewisser Stundenanteil
im Rahmen dieser Aufgabe erbracht wird bzw. aus Rückerstattungen der Träger
nach längerem Personalausfall. Nur weil der zuletzt genannte Umstand regelmäßig
vorkam, konnte eine auskömmliche Budgetierung überhaupt stattfinden. Eine
Erhöhung der entsprechenden Haushaltsmittel hätte für das Fachamt gemäß Vorgabe
der Kämmerei zur Beantragung der Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt
2024/2025 eine entsprechende Einsparung bei anderen Aufgaben erfordert.
Die Erhöhung der diesbezüglichen
Wochenstunden (bei abgenommener Anzahl der Schulen, liegt dies hier vor)
erfolgte jeweils auf begründete Anforderung der einzelnen Schulen. Der
Schulträger hat immer versucht im Rahmen des Möglichen hier Unterstützung zu
bieten.
Aktuell wird für das
Schuljahr 2024/2025 wie folgt geplant:
Gerhart-Hauptmann-Schule
(20 WoStd.)
Jahnschule (16 WoStd.)
Preinschule (14 WoStd.)
Overberger Schule (7
WoStd.)
Städt. Gymnasium (20
WoStd.)
Willy-Brandt- Gesamtschule
(28 WoStd.)
Bis hierher ist die
Bildung und Lernen GgmbH der durchführende Träger.
Freiherr-von-Ketteler-Schule
(10 WoStd.)
Pfalzschule (14 WoStd.)
Freiherr-vom-Stein
Realschule (14 WoStd.)
Realschule Oberaden (14
WoStd.)
In diesen vier Schulen ist
der Ev. Kirchenkreis Unna der durchführende Träger.
Insgesamt handelt es sich
wiederum um 157 Wochenstunden.
5. Handlungsempfehlung für die Jahre 2025 und Folgende
In Anbetracht der sich immer weiter
öffnenden Schere zwischen der Landeszuwendung für diese Aufgabe und den real
steigenden Kosten sind kurzfristig Überlegungen über das Vorgehen in den auf
2024/2025 folgenden Schuljahren anzustellen.
Zu bedenken ist im Rahmen des Gesamtpaketes
auch, dass spätestens ab dem Schuljahr 2026 die Schillerschule infolge einer
dann dort angeboten Offenen Ganztagsschule Berücksichtigung finden muss.
Es stellt sich die Frage, ob eine
Reduzierung der schulscharfen Stundenkontingente von z. Z. 28 Wochenstunden bei
ca. 550 Anspruchsberechtigten am Bildungs- und Teilhabepaket bis zu 7
Wochenstunden bei ca. 20 Anspruchsberechtigten - z. B. an einer Grundschule -
vertretbar vorgenommen werden muss.
Dies basiert auf der Grundlage einer
verfügbaren Summe von etwa 150.000,00 € je Rechnungsjahr (Zuschuss incl.
Eigenanteil i. H. v. 20 %). Bei erwarteten Kosten von 35,00 € je Stunde dürften
lediglich 4.285 Stunden jährlich, entsprechend 82 Stunden wöchentlich
verbleiben (286.000 € ./. 52 Wo. ./. 157 Wo.Std.= 35,01 € je Std.) - Letzteres
auch auf dem Hintergrund, dass einige der benannten Aufgaben der
Schulsozialarbeit innere Schulangelegenheiten darstellen. Hier wäre über
Personal des Landes Abhilfe zu schaffen.
Zwingend ist in diesem Zusammenhang zu
bedenken, dass die Stadt Bergkamen als Schulträger laufend steigende aus
Ausgaben im Schulbetrieb zu verzeichnen hat.
Die wichtigsten sind hier benannt:
Seit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden
die 5. Jahrgänge der weiterführenden Schulen komplett mit IPads ausgestattet.
Jährliche Kosten zwischen 185.000,00 € und 190.000,00 € entstehen hierdurch.
Die Investitionen in den Ausbau der Offenen
Ganztagsgrundschulen an der Gerhart-Hauptmann-Schule,
Freiherr-von-Ketteler-Schule und Schillerschule werden bis 2026 ca. 20 Mio. €
in Anspruch nehmen. Zuzüglich sind die übrigen 4 Grundschulen infolge des
Rechtsanspruches auf die Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit mindestens
50.000,00 € je Schule hinsichtlich notwendiger Erweiterungen des Inventars zu
berücksichtigen. Die Zuwendung für die Stadt Bergkamen aus der Förderrichtlinie
zum Ganztagsausbau des Landes NRW wird maximal 2.084.915,88 € betragen.
Der Eigenanteil an den Kosten zur
Durchführung des Offenen Ganztags an Grundschulen wird sich in den nächsten
Jahren von z. Z. 1.740.000 € jährlich erheblich erhöhen (z. Z. Personalkosten
2,29 Mio. €, Sachkosten 550.000 €, abzüglich Zuschuss des Landes 1,1 Mio. €).
Mit einer Steigerung bis zu 30 % bis zum Jahr 2029 ist zu rechnen. Die
Zuwendung des Landes je Schüler/-in steigt jährlich lediglich um 3 %.
Zum Ende des Jahres 2024 werden im Rahmen
von Maßnahmen zum Digitalpakt NRW
2,5 Mio. € für Verkabelungen sowie
Präsentationstechniken und 570.000,00 € für mobile Endgeräte in Schulen
verausgabt worden sein. Hinsichtlich der Präsentationstechniken (900.000,00 €)
und der mobilen Endgeräte ist ab 2027 mit einer jährlichen Wiederbeschaffung
von 20 % der Bestände nach Herstellerangaben zu rechnen.
Inwieweit ein noch nicht beschlossener
Digitalpakt 2.0 hier Linderung verschafft, ist noch nicht bekannt.
Diesen Zwängen sollte gerade bei aktuell
erheblichen freiwilligen Aufwendungen wie für die Schulsozialarbeit in
Verbindung mit zukünftig angespannteren städtischen Haushalten Rechnung
getragen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
|