Betreff
Durchführung der Schulsozialarbeit im Sinne der Optimierung von Bildung und Teilhabe an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1325
Aktenzeichen
blä-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/1325, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.      Aufgaben der Schulsozialarbeit gem. Sozialbuch VIII und gemäß diesbezüglicher Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit in NRW, Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 22.09.2021

 

      Die Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion, um Kindern, Jugendlichen, Eltern und auch Lehrer/-innen Beratung und Unterstützung sowie eine Anknüpfungsstelle an die Jugendhilfe und ihre Ressourcen zu geben.

 

Die Aufgaben gemäß des o. g. Runderlasses des Landes NRW (Anlage 1) sehen insbesondere folgende, bei der Stadt Bergkamen hier in priorisierter Reihenfolge verkürzt, aufgeführte Aktivitäten vor:

 

         -     Realisierung von schulrelevanten Leistungen der Bildung und Teilhabe für die jeweils anspruchsberechtigten Schüler/-innen

         -     Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit

         -     Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung

         -     Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsenfunktion)

         -     konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung

         -     Schulspezifische Ergänzungen sind in Absprache mit den Schulleitungen und dem Schulträger möglich.

 

                Der jeweils wöchentlich in diesem Zusammenhang eingebrachte zeitliche und personelle Aufwand des jeweiligen Trägers wird zwischen der Stadt Bergkamen als Schulträger und dem durchführenden Träger je Schulstandort mittels eines Durchführungsvertrages über max. 12 Monate vereinbart.

 

Die Richtlinie des Landes zur Förderung der (zusätzlichen) Schulsozialarbeit legt die erforderliche Qualifikation der im Auftrag der Schulträger tätigen Personen fest (Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter (Diplom, Master oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung oder Fachkräfte mit nachgewiesener mehrjähriger Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit an Schulen/in Schulsozialarbeit.

Der o.g. Runderlass hat noch Gültigkeit bis zum 31.07.2025. Eine Nachfolgeregelung wird erwartet.

 

Das Schulgesetz NRW (§ 58, Anlage 2) sieht ebenfalls den Einsatz von Fachkräften in der Schulsozialarbeit im Landesdienst vor. Hierfür müssen interessierte Schulen aber auf Lehrerstellen verzichten. Die Aufgaben der Förderung von Schülern/-innen im Sinne der Bildung und Teilhabe gehört nicht zu deren Aufgaben. Von den Bergkamener Schulen macht lediglich die Willy-Brandt-Gesamtschule Gebrauch von dieser Möglichkeit (1,5 Stellen gem. dieser Variante und 1,0 Stellen in sog. Multiprofessionellen Teams, insgesamt 4 Personen z.Z.).

 

 

2.      Verfahren bei der Stadt Bergkamen

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhält die Stadt Bergkamen für die Schulsozialarbeit seit dem Jahr 2011 Zuwendungen des Landes NRW, weitergeleitet durch den Kreis Unna, von zuletzt zwischen 116.000,00 € und 125.000,00 € jährlich.

Lediglich im allerersten Jahr der Regelung betrug die Zuwendung deutlich mehr. Die Höhe ist jeweils abhängig vom Anteil der Gesamtschülerzahl des Kreises im Land NRW und nachgehend vom Anteil der Stadt Bergkamen an der Schülerzahl des Kreises Unna.

Im Jahr 2024 werden dies erwartungsgemäß 125.024,21 € sein. Zuzüglich eines Eigenanteiles in Höhe von 20% wäre gem. geltender Richtlinie die Fördergrundlage bei Gesamtausgaben von 156.280,27 € erfüllt.

 

Dieses per Weiterleitungsvertrag mit dem Kreis Unna aktuell bis zum 31.07.2024 geregelte Verfahren führt bis dahin zur Durchführung von Schulsozialarbeit gemäß einiger Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes an zurzeit sechs Grundschulen und allen weiterführenden Schulen der Stadt Bergkamen.

 

Die Schulsozialarbeiter/-innen werden an den verschiedenen Schulen seit 2011 auf der Grundlage festgelegter Stundenkontingente eingesetzt. Beschäftigt sind sie durch die jeweils dort beauftragten Träger: die Bildung und Lernen gGmbH sowie den Ev. Kirchenkreis Unna.

 

Vor Abschluss der jeweiligen Durchführungsverträge ist das Rechnungsprüfungsamt stets beteiligt worden.

 

Schon seit Zusage der beteiligten Ministerien, einen entsprechenden Erlass zur Förderung dieser Form der Schulsozialarbeit zu entwickeln (s. Anlage 3), also seit dem Schuljahr 2011/2012, verfolgt die Stadt Bergkamen diese Aufgabe stets über Personal externer Träger.

 

Die Mehrheit der kommunalen Schulträger im Kreis Unna bedient sich dieses Modells. Lediglich bei der Stadt Kamen werden geringe Personalanteile aus eigenen Kräften generiert. Im Sozialgesetz VIII, Kinder und Jugendhilfe, § 13a (Anlage 4) ist eine mögliche Mitwirkung örtlicher Jugendämter verankert.

 

 

3.      Inhalt und Aufgabe des Bildungs- und Teilhabepaketes

 

Durch die speziell zugeschnittenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen  Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten erhalten, an Bildungs- und Förderangeboten sowie am schulischen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen zu können. Das Bildungs- und Teilhabepaket will genau da Chancen auf Teilhabe eröffnen, wo diese Kinder und Jugendlichen sonst aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind.

 

Anders als pauschalierte Geldleistungen wie Kindergeld, Sozialgeld oder Kinderzuschlag, aus denen der allgemeine Lebensunterhalt von Kindern finanziert werden soll, können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nur zweckgebunden für Sach- und Dienstleistungen zur Förderung der Kinder eingesetzt werden. Dadurch wirkt das Paket zielgenau auf mehr Bildung und Teilhabe hin. Geregelt sind die Leistungen im Rahmen eines Erlasses zur Ergänzung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) zur Festsetzung der Regelbedarfe gemäß SGB II und SGB XII.

 

 

 

         Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst:

 

         -     eintägige Schul- und Kita-Ausflüge

         -     mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten

         -     den persönlichen Schulbedarf

         -     außerschulische Lernförderungen

         -     Zuschuss zur Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung sowie Offenen Ganztagsgrundschulen

         -     die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel durch Besuch einer Musikschule, Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Teilnahme an Kursen.

 

Die rückwirkende Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes zum 1. Januar 2011 erfolgte nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegebenen Neufestsetzung der Regelsätze der Sozialhilfe, an denen sich auch die Regelsätze des SGB II orientieren. Mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden die pauschalierten Regelsätze für Kinder und Jugendliche ergänzt um verschiedene Einzelleistungen für Bildung und Teilhabe. Sie werden als eigenständige Bedarfe erbracht, mit denen das individuell notwendige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt wird.

 

Die bei der Umsetzung beteiligten Resorts der Landesregierung haben sich 2011 für eine Umsetzung der bildungsorientierten Leistungen mit Hilfe einer durch das Land explizit hierfür geförderten Schulsozialarbeit entschieden (s. Anlage 3, Abs. 3).

 

 

4.      Entwicklung der Aufgabenerledigung und notwendige Kosten

 

Im Schuljahr 2011/2012 wurden in Bergkamen an sieben Grundschulen und der Albert-Schweitzer-Förderschule bereits 104 Wochenstunden Schulsozialarbeit im Sinne der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes angeboten. Die Gesamtkosten beliefen sich damals auf 129.600,00 € je Schuljahr für den Schulträger. Die Zuwendung des Landes belief sich auf 202.682,00 €.

 

Die Zuwendung des Landes bemaß sich damals auf den Anteil des Schulträgers gemessen an der Schülerzahl im Kreis von 3 Mio. €.

 

Im Schuljahr 2013/2014 wurden an sieben Grundschulen, der Albert-Schweitzer-Förderschule und den vier weiterführenden Schulen insgesamt 162,5 Wochenstunden geleistet. Die Gesamtkosten beliefen sich damals auf 185.650,00 €.

 

Die Zuwendung des Landes belief sich auf 120.300,00 € für das Schuljahr. Der zwischenzeitlich veröffentlichte Erlass sah und sieht es bis heute vor, dass sich der Schulträger mit 20 % an der errechneten Summe zu beteiligen hat. Die Zuwendung an den Kreis Unna belief sich nur noch auf 1,65 Mio. €.

 

Im Schuljahr 2023/2024 werden an sechs Grundschulen und den vier weiterführenden Schulen insgesamt 157 Wochenstunden geleistet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf exakt 264.025,01 €. Die Zuwendung des Landes beläuft sich auf 122.725,00 €.

 

Nach vorliegenden Angeboten und eigenen Kalkulationen rechnet der Schulträger für das Schuljahr 2024/2025 mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 286.000,00 € bei von den Schulen geforderten mindestens 157 Wochenstunden.

 

Die Zuwendung des Landes wird laut aktueller Mitteilung des Kreises Unna aus April dieses Jahres 125.024,00 € betragen.

 

Ursächlich für die Kostensteigerung von mindestens 22.000,00 € für das kommende Schuljahr sind gestiegene Lohnkosten bei den Trägern.

 

Dem Schulträger stehen auf der Buchungsstelle 03.21.09.531800 "Aufwendungen Eigenanteil Schulsozialarbeit" 245.000,00 € für das Rechnungsjahr 2024 zur Verfügung.

 

Zusätzliche Beträge flossen jeweils aus Mitteln zur Förderung der schulischen Inklusion, da ein gewisser Stundenanteil im Rahmen dieser Aufgabe erbracht wird bzw. aus Rückerstattungen der Träger nach längerem Personalausfall. Nur weil der zuletzt genannte Umstand regelmäßig vorkam, konnte eine auskömmliche Budgetierung überhaupt stattfinden. Eine Erhöhung der entsprechenden Haushaltsmittel hätte für das Fachamt gemäß Vorgabe der Kämmerei zur Beantragung der Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine entsprechende Einsparung bei anderen Aufgaben erfordert.

 

Die Erhöhung der diesbezüglichen Wochenstunden (bei abgenommener Anzahl der Schulen, liegt dies hier vor) erfolgte jeweils auf begründete Anforderung der einzelnen Schulen. Der Schulträger hat immer versucht im Rahmen des Möglichen hier Unterstützung zu bieten.

 

         Aktuell wird für das Schuljahr 2024/2025 wie folgt geplant:

 

         Gerhart-Hauptmann-Schule (20 WoStd.)

         Jahnschule (16 WoStd.)

         Preinschule (14 WoStd.)

         Overberger Schule (7 WoStd.)

         Städt. Gymnasium (20 WoStd.)

         Willy-Brandt- Gesamtschule (28 WoStd.)

         Bis hierher ist die Bildung und Lernen GgmbH der durchführende Träger.

 

         Freiherr-von-Ketteler-Schule (10 WoStd.)

         Pfalzschule (14 WoStd.)

         Freiherr-vom-Stein Realschule (14 WoStd.)

         Realschule Oberaden (14 WoStd.)

         In diesen vier Schulen ist der Ev. Kirchenkreis Unna der durchführende Träger.

 

         Insgesamt handelt es sich wiederum um 157 Wochenstunden.

 

 

5.      Handlungsempfehlung für die Jahre 2025 und Folgende

 

In Anbetracht der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen der Landeszuwendung für diese Aufgabe und den real steigenden Kosten sind kurzfristig Überlegungen über das Vorgehen in den auf 2024/2025 folgenden Schuljahren anzustellen.

 

Zu bedenken ist im Rahmen des Gesamtpaketes auch, dass spätestens ab dem Schuljahr 2026 die Schillerschule infolge einer dann dort angeboten Offenen Ganztagsschule Berücksichtigung finden muss.

Es stellt sich die Frage, ob eine Reduzierung der schulscharfen Stundenkontingente von z. Z. 28 Wochenstunden bei ca. 550 Anspruchsberechtigten am Bildungs- und Teilhabepaket bis zu 7 Wochenstunden bei ca. 20 Anspruchsberechtigten - z. B. an einer Grundschule - vertretbar vorgenommen werden muss.

Dies basiert auf der Grundlage einer verfügbaren Summe von etwa 150.000,00 € je Rechnungsjahr (Zuschuss incl. Eigenanteil i. H. v. 20 %). Bei erwarteten Kosten von 35,00 € je Stunde dürften lediglich 4.285 Stunden jährlich, entsprechend 82 Stunden wöchentlich verbleiben (286.000 € ./. 52 Wo. ./. 157 Wo.Std.= 35,01 € je Std.) - Letzteres auch auf dem Hintergrund, dass einige der benannten Aufgaben der Schulsozialarbeit innere Schulangelegenheiten darstellen. Hier wäre über Personal des Landes Abhilfe zu schaffen.

Zwingend ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Stadt Bergkamen als Schulträger laufend steigende aus Ausgaben im Schulbetrieb zu verzeichnen hat.

Die wichtigsten sind hier benannt:

 

Seit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden die 5. Jahrgänge der weiterführenden Schulen komplett mit IPads ausgestattet. Jährliche Kosten zwischen 185.000,00 € und 190.000,00 € entstehen hierdurch.

 

Die Investitionen in den Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschulen an der Gerhart-Hauptmann-Schule, Freiherr-von-Ketteler-Schule und Schillerschule werden bis 2026 ca. 20 Mio. € in Anspruch nehmen. Zuzüglich sind die übrigen 4 Grundschulen infolge des Rechtsanspruches auf die Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit mindestens 50.000,00 € je Schule hinsichtlich notwendiger Erweiterungen des Inventars zu berücksichtigen. Die Zuwendung für die Stadt Bergkamen aus der Förderrichtlinie zum Ganztagsausbau des Landes NRW wird maximal 2.084.915,88 € betragen.

 

Der Eigenanteil an den Kosten zur Durchführung des Offenen Ganztags an Grundschulen wird sich in den nächsten Jahren von z. Z. 1.740.000 € jährlich erheblich erhöhen (z. Z. Personalkosten 2,29 Mio. €, Sachkosten 550.000 €, abzüglich Zuschuss des Landes 1,1 Mio. €). Mit einer Steigerung bis zu 30 % bis zum Jahr 2029 ist zu rechnen. Die Zuwendung des Landes je Schüler/-in steigt jährlich lediglich um 3 %.

 

Zum Ende des Jahres 2024 werden im Rahmen von Maßnahmen zum Digitalpakt NRW

2,5 Mio. € für Verkabelungen sowie Präsentationstechniken und 570.000,00 € für mobile Endgeräte in Schulen verausgabt worden sein. Hinsichtlich der Präsentationstechniken (900.000,00 €) und der mobilen Endgeräte ist ab 2027 mit einer jährlichen Wiederbeschaffung von 20 % der Bestände nach Herstellerangaben zu rechnen.

 

Inwieweit ein noch nicht beschlossener Digitalpakt 2.0 hier Linderung verschafft, ist noch nicht bekannt.

 

Diesen Zwängen sollte gerade bei aktuell erheblichen freiwilligen Aufwendungen wie für die Schulsozialarbeit in Verbindung mit zukünftig angespannteren städtischen Haushalten Rechnung getragen werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing