Betreff
Verzicht auf den hälftigen Gebührenanteil aus Schlichtungsverfahren für Schiedspersonen
Vorlage
12/0873
Aktenzeichen
-um
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, auf den hälftigen Gebührenanteil aus den Schlichtungsverfahren ab dem 01.01.2023 zugunsten der Schiedspersonen zu verzichten.

 

 

Sachdarstellung:

 

Das Schiedsamtsgesetz NRW wurde geändert und bietet nun den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gemäß § 48 Absatz 2 Satz 2 ganz oder teilweise auf den Ihnen aus dem Satz 1 hälftigen Gebührenanteil zugunsten der Schiedspersonen zu verzichten.

 

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, die Vorsitzende der Bezirksvereinigung Dortmund, Frau Seegraef, hat einen Antrag gestellt, dass ab dem 01.01.2023 auf den hälftigen Gebührenanteil aus den Schlichtungsverfahren zugunsten der Schiedspersonen verzichtet werden sollte.

 

Eine Abfrage im Kreis Unna hat ergeben, dass bereits vier Gemeinden seit dem 01.01.2022 und drei Städte/Gemeinden seit dem 01.01.2023 auf den hälftigen Gebührenanteil verzichten. Zwei Städte/Gemeinden verzichten nicht auf den Gebührenanteil. Es handelt sich hierbei um einen jährlichen Gebührenanteil in Höhe von durchschnittlich 275,00 € insgesamt.

 

Zur Stärkung des Ehrenamtes sowie dem geringen jährlichen Gebührenanteil wird der Antrag von der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Dortmund befürwortet.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Stratesteffen

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Umbescheidt