Betreff
Richtlinien des Jugendamtes zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in Bergkamen
Vorlage
12/0799
Aktenzeichen
hör-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Richtlinien des Jugendamtes zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in Bergkamen entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die gesetzlichen Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes regeln die Rahmenbedingungen für die Betreuung in Kindertagespflege. Die Ausgestaltung darüber hinaus bleibt den Jugendämtern im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens vorbehalten.

 

Die Städte im Kreis Unna (außer Schwerte) haben gemeinsame Richtlinien für die Förderung und Betreuung in Kindertagespflege formuliert, um u.a. eine kreiseinheitliche Bezahlung der Kindertagespflegepersonen zu erreichen. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Regelungen innerhalb der Städte des Kreises Unna, z.B. bei Randzeitenbetreuung oder bei der Übernachtungsregelung, zu denen keine einheitliche Regelung getroffen werden konnte.

 

Die Richtlinien für Bergkamen dienen dazu, klare Entscheidungsvorgaben zu schaffen und die Verwaltungsentscheidungen transparenter zu machen. Die Inhalte wurden zwischen dem Jugendamt und der Fachberatung des Vereins „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ abgestimmt.

 

Inhaltlich wurden die Richtlinien bereits dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses am 23.08.2022 und dem Jugendhilfeausschuss am 06.09.2022 (Drucksache 12/0678) vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Richtlinien für die Ausgestaltung von Kindertagespflege in Bergkamen zu formulieren und als bindende Entscheidungsvorgabe durch den Rat beschließen zu lassen.

 

Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat nach erfolgter Prüfung durch das Rechtsamt eine verbindliche Vorgabe für die Betreuungsvereinbarung, die Eltern mit Kindertagespflegepersonen abschließen, sowie für einen neu formulierten Betreuungsvertrag zwischen Eltern und den städtischen Kindertageseinrichtungen zur Kenntnisnahme vorlegen. Zusammen mit der zum 01.08.2023 in Kraft tretenden Neufassung der Elternbeitragssatzung ist dann der Bereich der Kindertagesbetreuung umfassend überarbeitet.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup