hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (KrO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2023 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Rates am 15.09.2022 hat der Rat das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 30.08.2022 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2023 zur Kenntnis genommen und beschlossen eine Stellungnahme ggfs. gemeinsam mit anderen Städten des Kreises bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 21.10.2022 abzugeben. Diesbezüglich wird auf die Sachdarstellung zur Drucksache Nr. 12/0724 verwiesen.
Die als Anlage beigefügte abgegebene Stellungnahme wurde inhaltlich aus dem Kreis der Kämmerinnen und Kämmerer des Kreises erarbeitet und wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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