Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
hier: Mehrauszahlung Buchungsstelle 01.11.06/0708.783100
Außerplanmäßige erhebliche Mittelbereitstellung
Vorlage
12/0749
Aktenzeichen
10.24.07.008 -ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Auszahlungsbuchungsstelle 01.11.06/0708.783100 in Höhe von 70.574,47 €.

 

Die Deckung erfolgt mit der investiven Buchungsstelle 01.11.06/0708.681100 "Kompensationsleistungen Klimaschutz Einführung Green IT".

 

Sachdarstellung:

 

Am 29.09.2022 wurde nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft)

 

 

Federführendes Fachamt:

Zentrale Dienste – IT

 

 

Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft)

 

 

Mehrauszahlung Buchungsstelle 01.11.06/0708.783100

hier: Außerplanmäßige erhebliche Mittelbereitstellung

 

 

Erwerb von beweglichem AV – Einführung Green IT

 

Begründung:

 

Die Stadt Bergkamen ist bestrebt die schnellen und unkomplizierten Kompensationsleistungen für Investitionen in den kommunalen Klimaschutz abzurufen. Während und in der Folge der Corona-Pandemie sind die Vorteile sowie die Notwendigkeit einer adäquaten und flächendeckenden Infrastruktur für mobiles Arbeiten nochmals deutlich in den Vordergrund gerückt. Hierzu sind z.B. die verbesserte Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf sowie die gesteigerte Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber zu nennen. Im Vordergrund der Vorzüge einer modern aufgestellten Green-IT stehen jedoch die eindeutigen Effekte zur Einsparung von CO2-Emissionen. Die Stadt Bergkamen hat sich auf Grundlage eines politischen Beschlusses dazu verpflichtet bis zum Jahr 2040 eine stadtweite Klimaneutralität zu erreichen. Dieses ambitionierte Ziel ist jedoch nur zu realisieren, wenn insbesondere im Mobilitätssektor der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert wird. Die Stadt Bergkamen ist dazu angehalten in diesem Bereich eine Vorbildfunktion einzunehmen und selbstständig Pendler- und Dienstfahrten ihrer Belegschaft einzusparen. Die Verwendung der Kompensationsleistungen zur Qualifizierung der kommunalen Green-IT würde der Stadt Bergkamen somit einen bedeutsamen Schritt im Rahmen ihrer kommunalen Klimaschutzarbeit zur Einsparung von CO2-Emissionen voran bringen. Die weltweiten CO2-Emissionen sind auf dem Höhepunkt der „Corona-Krise“ deutlich zurückgegangen, auch weil flexible Arbeitsstrukturen mit mehr Homeoffice weniger Pendelverkehr bedeuten (Quelle: https://www.greenpeace.de/publikationen/arbeiten-corona). Unter Verwendung der Kompensationsleistungen der Billigkeitsrichtlinie kann nun tatsächlich eine flächendeckende Green-IT innerhalb der Bergkamener Stadtverwaltung realisiert werden.

 

Die Stadt Bergkamen hat am 02.06.2022 gem. Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie einen Antrag auf Kompensationsleistungen i.H.v. 70.574,47 € für die Beschaffung von Green-IT gestellt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Auszahlungsbescheid vom 03.06.2022 die Gewährung von Kompensationsleistungen i.H.v. 70.574,47 € für Green-IT bewilligt. Das Geld ist am 21.06.2022 bei der Stadt Bergkamen eingegangen und wurde auf der investiven Buchungsstelle 01.11.06/0708.681100 "Kompensationsleistungen Klimaschutz Einführung Green IT" verbucht. Die IT hat daraufhin 70 PCs mit Zubehör für die Einführung der Green-IT bestellt. Aufgrund des drohenden Fristversäumnisses (OBG NRW, Urteil von dem 31. Mai 1988, StGR 1989, 127) soll die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit, gemäß § 60 GO NRW, gefasst werden. Die Zahlungsfrist für eine der betreffenden Rechnungen endet bereits am 09.10.2022. Für die Auszahlung wird eine außerplanmäßige erhebliche Mittelbereitstellung auf der Auszahlungsbuchungsstelle 01.11.06/0708.783100 benötigt. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Bergkamen, in der vorliegenden Sache, in der Sitzung vom 15. September 2022, erschien, aufgrund der zu erwartenden Lieferzeiten, als nicht notwendig. Verwaltungsseitig wurde bei der Umsetzung der Vergabe, bedingt durch Probleme in den Lieferketten und Engpässen in der Halbleiterproduktion, mit einer späteren Lieferung und Rechnungsstellung gerechnet. Die Erfüllung der Vergabe, durch den Anbieter, der den Zuschlag erhalten hat, erfolgte jedoch kurzfristiger als erwartet.

 

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen, Thomas Heinzel, hat der Entscheidung im Wege der Dringlichkeit zugestimmt.

 

 

Bergkamen, 29.09.2022

 

Der Bürgermeister                                                        Der Bürgermeister

                                                                                              In Vertretung

 

 

gez.                                                                                      gez.

Bernd Schäfer                                                                 Marc Alexander Ulrich

                                                                                              Beigeordneter und Stadtkämmerer


Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Auszahlungsbuchungsstelle 01.11.06/0708.783100 in Höhe von 70.574,47 €.

 

Die Deckung erfolgt mit der investiven Buchungsstelle 01.11.06/0708.681100 "Kompensationsleistungen Klimaschutz Einführung Green IT".

 

 

Bergkamen, 29.09.2022

 

Der Bürgermeister                                         Ratsmitglied

 

 

gez.                                                                      gez.

Bernd Schäfer                                                  Thomas Heinzel

 

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft), zu genehmigen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Blom