Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2023
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
12/0724
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 30.08.2022 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2023 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 21.10.2022 abzugeben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 30.08.2022 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2023 zugeleitet worden.

 

Demnach verschlechtert sich die Finanzsituation des Kreises im Jahr 2023 voraussichtlich um 30,7 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2022. Darüber hinaus führt die Reduzierung der geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 20 Mio. € auf lediglich 9 Mio. € (somit 11 Mio. € weniger) zu einer Ausweitung der Verschlechterung von 30,7 Mio. € auf 41,7 Mio. €.

 

Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor, für das Haushaltsjahr 2023 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage insgesamt in beachtlichem Umfang zu erhöhen. Die Auswirkungen sind gravierend und stellen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor eine enorme zusätzliche Herausforderung in der ohnehin derzeit sehr schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation.

 

Die steigende Zahllast von bisher 242,3 Mio. € auf voraussichtlich 284,0 Mio. € wird zu einer deutlichen Erhöhung des Hebesatzes bei der Kreisumlage führen (aktuell 34,62 v.H.). Die Höhe des voraussichtlichen Hebesatzes wird seitens des Kreises Unna im Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2023 noch nicht angegeben.

 

Für die Stadt Bergkamen wären aktuell 5.291 T€ mehr zu zahlen als im Jahr 2022 (Erhöhung von 30.741 T€ auf 36.032 T€).

 

Die Gründe für die originäre Verschlechterung der Finanzsituation des Kreises in Höhe von 30,7 Mio. € sind im Wesentlichen fremdbestimmt.

 

Die Anhebung der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist insbesondere auf Personalkostensteigerungen durch den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst, Preissteigerungen auf den Energiemärkten und einen Fallzahlenanstieg aufgrund geflüchteter Menschen aus der Ukraine zurückzuführen. Der Hebesatz soll von 15,55 v.H. auf 16,40 v.H. angehoben werden. Die Erhöhung beläuft sich für den Kreis Unna auf 15,1 Mio. € und bedeutet eine Zahllast von 130,2 Mio. €.

 

Darüber hinaus werden Verschlechterungen im Budget 50 „Arbeit und Soziales“ in Höhe von 15,6 Mio. € prognostiziert. Insbesondere werden erhöhte Kosten der Unterkunft (SGB II) aufgrund steigender Energiekosten erwartet.

 

 

Ferner ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, der Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 6,2 Mio. €.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 17) zu entnehmen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske