hier: Antrag auf Übernahme von Mietkosten über dem Mietkostenzuschuss des KiBiz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt zur Finanzierung der neu geplanten Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ unter Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Unna die Übernahme der über den Mietsatz des Kinderbildungsgesetzes einschließlich Durchführungsverordnung hinausgehenden Miete als freiwilligen Zuschuss zu übernehmen. Darüber hinaus soll der Mietpreis für die über die nach dem Kinderbildungsgesetz einschließlich Durchführungsverordnung für die Zuschussberechnung nicht anerkannte Mietfläche von 67 m² als freiwilliger Zuschuss übernommen werden. Dieser Beschluss bezieht sich auf einen Mietpreis von 14,80 € pro m² bei Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung, einschließlich der jährlichen Erhöhung um die Fortschreibungsrate des § 37 Kinderbildungsgesetzes. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer von 30 Jahren eine Patronatserklärung gegenüber dem Evangelischen Kirchenkreis Unna abzugeben.
Sachdarstellung:
Bei der KiTa „Arche
Noah“ in Bergkamen-Rünthe handelt es sich um eine zweizügige
Kindertageseinrichtung mit folgender Belegung:
1,5 Gruppentyp I |
0,5 Gruppentyp III |
||
U3 Plätze |
Ü3 Plätze |
Ü3 Plätze |
|
9 |
21 |
13 |
|
Summe
U3 / Ü3 |
9 |
34 |
Die kommunale
Bedarfsplanung „Tageseinrichtungen für Kinder“ für die KiTa-Jahre 2021/2022
berechnet einen Handlungsbedarf im Stadtteil Rünthe aufgrund einer
prognostizierten Betreuungsquote von 87,86 % für überdreijährige Kinder und
34,74 % für unterdreijährige Kinder im Kindergartenjahr 2025/26 (13.
Fortschreibung des Jugendhilfeplanes „Tageseinrichtungen für Kinder“, Beschluss
des Rates der Stadt Bergkamen vom 24.06.2021, Drucksache Nr. 12/0230).
Da der Ausbau von
Plätzen am jetzigen Standort nicht stattfinden kann, plant der Evangelische
Kirchenkreis Unna einen Neubau der Einrichtung mit erweitertem Platzangebot, um
im Ortsteil Rünthe einen zukunftsfähigen Standort zu entwickeln. Es sind
folgende Gruppenformen geplant:
2 Gruppentyp I |
1
Gruppentyp II |
1
Gruppentyp III |
||
U3 Plätze |
Ü3 Plätze |
U3 Plätze |
Ü3 Plätze |
|
12 |
28 |
10 |
25 |
|
Summe
U3 |
22 |
|||
Summe
Ü3 |
53 |
Der Umbau bedeutet
somit einen Platzgewinn von 13 Plätzen für unterdreijährige Kinder und 19
Plätzen für überdreijährige Kinder.
Der Neubau soll als
Investoren-Modell errichtet werden. Das bedeutet, dass der Investor das Objekt
an den Evangelischen Kirchenkreis Unna vermietet und die Mietzahlung somit Teil
der Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird. Daher regelt das
KiBiz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (DVO-KiBiz) sowohl die
anzuerkennende Fläche als auch die anzuerkennende Miethöhe. Übersteigende
Flächen und Mietpreise werden nicht durch einen Landeszuschuss finanziert.
Gemäß § 7 Abs. 3
der DVO-KiBiz werden pauschal 160 m² pro Gruppe der Einrichtung zugrunde
gelegt. Für jede Gruppe der Gruppenformen I und II werden pauschal 25 m²
hinzugerechnet. Für die geplante Einrichtung werden demnach maximal 715 m²
Fläche anerkannt und für die Berechnung des Zuschusses zugrunde gelegt.
Der Neubau der
„Arche Noah“ hat eine Gesamtfläche von 897 m², von denen 782 m² für die Fläche
der Kindertageseinrichtung und somit für die Mietpreisberechnung zugrunde
gelegt werden. Die mit Miete belegte Fläche liegt damit um 67 m² über der
maximal nach KiBiz anzuerkennenden Fläche.
Die zusätzliche
Fläche wird in dieser Kindertageseinrichtung benötigt, um das gemeinsam mit dem
Jugendamt geplante Profil anbieten zu können.
Der Träger hat
bereits jetzt angekündigt, sich nach dem Umbau als Familienzentrum (FamZ) zu
bewerben. Von den 13 zertifizierten Familienzentren in Bergkamen befindet sich
derzeit mit dem FamZ „Montessori“ nur ein FamZ im Stadtteil Rünthe. Es besteht
daher ein dringender Bedarf, hier ein weiteres Familienzentrum einzurichten, um
die Angebote für Familien in diesem Ortsteil ausweiten zu können.
Darüber hinaus wird
es spätestens ab 2026 notwendig sein, alle Kinder mit außergewöhnlichem
Förderbedarf in Bergkamener Kindertageseinrichtungen zu betreuen, da die heilpädagogischen
Plätze zu diesem Zeitpunkt in die Förderung nach dem KiBiz übergehen und der
Bedarf somit in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zu decken ist. Neben
der im Bau befindlichen Kindertageseinrichtung in Weddinghofen unter
Trägerschaft des Lebenszentrums Königsborn soll dann in der „Arche Noah“ unter
Einbindung der zusätzlichen Fläche ein Konzept zur Betreuung von Kindern mit
Behinderung, mit drohender Behinderung sowie mit außergewöhnlichem Förder- und
Betreuungsbedarf umgesetzt werden.
Weiterhin regelt §
7 der DVO-Kibiz die maximal anzuerkennende Miethöhe. Diese wird in der
DVO-KiBiz erstmalig für das KiTa-Jahr 2021/22 beziffert. Sie erhöht sich
jährlich um die Steigerung des allgemeinen Verbraucherpreisindex für
Deutschland gem. § 37 KiBiz und beträgt, bezogen auf das KiTa-Jahr 2022/23:
11,37 € pro m² für
kreisfreie Städte und kreisangehörige Großstädte ab 100.000 Einwohnern
9,02 € pro m² für sonstige kreisangehörige
Gemeinden.
Der Evangelische
Kirchenkreis Unna hatte in ersten Schätzungen Ende 2021 mit einem Mietpreis von
rd. 11,90 € pro m² gerechnet. Aktuell teilt der Investor, die Materio GmbH mit,
dass ein Mietpreis von 14,80 € pro m² notwendig ist und begründet dies wie
folgt:
·
Bedingt
durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg gibt es erhebliche
Lieferengpässe und Preissteigerungen bei den Kosten für Baumaterial.
·
Zu
Beginn dieses Jahres hat die KfW-Bank die Zuschüsse für Neubauten ersatzlos
gestrichen, so dass ein eingeplanter Zuschuss von 400.000 € entfällt.
·
Die
Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt führt zu einer höheren Bruttomiete, um das
Projekt wirtschaftlich darstellen zu können.
Seitens des
Investors wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Kosten zu senken und das
Projekt zu realisieren:
·
Es
wird keine 3fach-Verglasung ausgeführt, die für den KfW-Antrag notwendig
gewesen wäre, den Energieverbrauch aber nicht signifikant betrifft und in
keinem Verhältnis zu den eingesparten Baukosten steht.
·
Die
Photovoltaik-Anlage wird zunächst nur vorbereitet und später ggf. durch den
Betreiber errichtet.
·
Mit
der Sparkasse Bergkamen-Bönen soll ein örtlicher Partner für die Finanzierung
gewonnen werden. Die Sparkasse ist hierzu grundsätzlich bereit. Risikozuschläge
entfallen hierdurch.
Der Evangelische
Kirchenkreis Unna beantragt:
1)
Die
Übernahme des über den Mietsatz des KiBiz hinausgehenden Mietkostenzuschusses.
2)
Den
Abschluss einer Patronatserklärung zur Absicherung der Kosten für den Betrieb
der Einrichtung / der Mietzahlung für 30 Jahre nach Inbetriebnahme.
Risikozuschläge entfallen hierdurch.
Um die finanzielle
Belastung der Stadt Bergkamen darzustellen, ist zunächst der Betrag zu
errechnen, der sich aus der Anerkennung des höheren Mietpreises für die Fläche
von 715 m² ergibt.
Anzuerkennende
Fläche nach dem KiBiz für 4 Gruppen |
715 m² |
Maximaler
Mietpreis pro m² nach KiBiz 2022/23 |
9,02 € |
Kalkulierter
Betrag des Ev. Kirchenkreises pro m² |
14,80 € |
Differenz
pro m² |
5,78 € |
Differenz bezogen
auf die Gesamtfläche von 715 m² |
4.132,70 € |
Jahresbetrag |
49.592,40 € |
Zusätzlich sind die
höheren Mietkosten für die Fläche von 67 m² zu bezuschussen, die über die vom
KiBiz anerkannte Fläche für vier Gruppen (715 m²) hinausgehen.
Mietpreis
für 67 m² x 14,80 € |
991,60 € |
Jahresbetrag |
11.899,20
€ |
Insgesamt betragen
demnach die zusätzlichen Kosten für die über das Kinderbildungsgesetz
hinausgehende Miete und die größere Fläche jährlich 61.491,60 €.
Aus den Erfahrungen
städtischer Baumaßnahmen heraus ist die Argumentation des Investors bezüglich
des höheren Mietpreises nachvollziehbar. Die zusätzliche Fläche wird zur
Umsetzung des pädagogischen Profils benötigt.
Die Einrichtung
soll Anfang 2024 an den Start gehen können. Die zusätzlichen Kosten für die
freiwillige Mietübernahme können daher bei Anforderung der Haushaltsmittel ab
2024 einberechnet werden. Sollte die Einrichtung eher mit der Betreuung
beginnen können, werden die zusätzlichen Mittel aus dem Budget des Jugendamtes
zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dem Antrag des Evangelischen Kirchenkreises Unna
stattzugeben und die über den Mietsatz und die maximal anzuerkennende Fläche
des Kinderbildungsgesetzes hinausgehende Mietzahlung und Gebäudefläche
anzuerkennen. Die Mietzahlung wird jährlich um die Fortschreibungsrate des § 37
KiBiz – vorbehaltlich einer Gesetzesänderung – erhöht. Um dieselbe
Fortschreibungsrate wird auch der nach KiBiz anzuerkennende Mietpreis erhöht,
so dass sich die Differenz zwischen beiden Beträgen dem anpasst und nicht
jährlich zunehmend steigt. Eine entsprechend Patronatserklärung durch die Stadt
Bergkamen soll in Form eines Vertrages abgegeben werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Stv. Amtsleiter Scharwey |
Sachbearbeiterin Rockel, A.-L. |
Sichtvermerk StA 20 Blom |