Betreff
Entwicklung von Angeboten des Jugendamtes in der ehemaligen Gaststätte "Haus Elsner" in Bergkamen, Präsidentenstr. 20
Vorlage
12/0707
Aktenzeichen
hö-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Planung des Jugendamtes zur Nutzung der Räume der ehemaligen Gaststätte „Haus Elsner“ und stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages zu.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangssituation

Derzeit wird in Bergkamen eine Großtagespflegestelle „In der Aue“ betrieben. Die Großtagespflegestelle in der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule soll nach Beseitigung der Brandschäden wieder in Betrieb gehen.

 

Neben diesen beiden Großstagespflegestellen sieht die Jugendhilfeplanung eine weitere Großtagespflegestelle im Bereich Mitte – Weddinghofen vor, ohne dass bislang ein konkreter Standort feststand.

 

Dem Verein „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ (nachfolgend Verein genannt) wurde Anfang des Jahres 2022 durch Herrn Elsner die ehemalige Gaststätte für eine Großtagespflegestelle angeboten.

 

Bei Besichtigung der Räume wurde festgestellt, dass die Gesamtfläche den räumlichen Bedarf einer Großtagespflegestelle deutlich übersteigt. Die Räumlichkeiten lassen sich jedoch in zwei Bereiche unterteilen (105,87 qm und 119,02 qm).

 

Um die zentrale Lage der Immobilie zu nutzen, wurde die Idee entwickelt, parallel zur Großtagespflegestelle, im zweiten Bereich ebenfalls ein soziales Angebot zu installieren.

 

Angesichts des stetigen Platzmangels im Rathaus ging die Überlegung schnell dahin, Angebote auszugliedern, die keine notwendige Anbindung an das Rathaus benötigen und bestenfalls eine ähnliche Zielgruppe bedienen. Beides trifft auf das Familienbüro zu. Das Familienbüro ist eine niederschwellige Anlaufstelle für alle Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren und Schwangere sowie in erster Linie beratend und aufsuchend tätig. Die Kindertagespflege ist vor allem für Eltern mit Kindern unter drei Jahren attraktiv, die eine besonders individuelle Betreuung und Förderung wünschen oder flexible Betreuungszeiten benötigen.

 

In Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, der IT-Abteilung, dem Gebäudemanagement und der Fachberatung des Vereins wurde die Aufteilung in Büroräume für das Familienbüro und Räume für die Großtagespflegestelle festgelegt.

 

 

Nutzung durch das Familienbüro

 

Das Familienbüro gehört gemeinsam mit dem Familientreff im Pestalozzihaus zum Sachgebiet der „Frühen Hilfen“. Die Frühen Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Sie sollen Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung bieten. Ziel ist es, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Angebote der Frühen Hilfen kommen aus verschiedenen Systemen, insbesondere aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Frühförderung sowie Familien- und Schwangerschaftsberatung.

 

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist das Jugendamt verpflichtet, präventive und niederschwellig zugängliche Angebote für Familien vorzuhalten. Aktuell befindet sich das Familienbüro im Rathaus, in der zweiten Etage im Zimmer 208. Mit einem Kinderwagen ist es für junge Familien ausschließlich über den Aufzug zu erreichen. Individuelle Beratungsmöglichkeiten bestehen in diesem Großraumbüro nicht, ebenso fehlen Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen und eine Spielecke.

 

Durch einen Umzug in das Haus Elsner kann das Familienbüro das Ziel einer niederschwelligen Anlaufstelle für Familien und Schwangere optimal verwirklichen. Mit der Einrichtung einer Stillecke wird ein zusätzlicher Service für stillende Mütter angeboten.

 

Die zentrale Lage im Haus Elsner, quasi am Eingang zum Nordberg, kann für das Familienbüro über die räumliche Nähe eine gute Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit dem Familientreff Pestalozzihaus, der Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle der AWO, der Stadtbibliothek, der Frühförderung und der Kindertagepflege bieten.

 

Zudem würde ein Umzug des Familienbüros helfen, die räumlich angespannte Situation im Rathaus zu entlasten.

 

 

Nutzung durch die Großtagespflegestelle

In der Großtagespflegestelle sollen neun Kinder im Alter von bis zu drei Jahren durch drei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Die Kinder werden den Kindertagespflegepersonen fest zugeordnet, so dass im Krankheitsfall die Vertretung gewährleistet ist.

An die Räumlichkeiten einer Großtagespflegestelle werden besondere Anforderungen gestellt. Diesbezüglich hat die Fachberatung des Vereins bei den Vorbesprechungen beratend mitgewirkt.

Es steht außerdem ein Außenbereich zur Verfügung, der kindgerecht hergerichtet werden kann.

Eine Großtagespflegestelle benötigt keine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Die Anforderungen an die Räumlichkeiten werden durch die Baubehörde, das Gesundheitsamt und das Jugendamt überprüft. Die Begleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen und der Erziehungsberechtigten erfolgt durch den Verein, die Bewilligung der Leistungen der Kindertagespflege und die Ausstellung und Verlängerung der Pflegeerlaubnisse fällt in den Aufgabenbereich des Jugendamtes.

Für viele Eltern von Kindern unter drei Jahren ist die Betreuung in einer Großtagespflegestelle eine gute Alternative. Hier gibt es eine ähnliche Gruppengröße, wie in einer Gruppe des Gruppentyps II in der KiTa, jedoch in familiärer Atmosphäre.

Damit auch die Kindertagespflegepersonen für diese besonderen Anforderungen gut aufgestellt sind, gibt es beim Verein eine Ansprechpartnerin, die sich auf die Betreuung von Großtagespflegestellen spezialisiert hat.

Zur Einrichtung von Großtagespflegestellen sind Haushaltsmittel eingestellt. Zusätzlich wird eine Investitionsförderung durch das Land beantragt werden.


 

Aktueller Sachstand, Mietvertrag

Die Anforderungen an die Räumlichkeiten wurden formuliert und werden Bestandteil des Mietvertrages sein. Das Gebäudemanagement regelt derzeit die Höhe des Mietpreises sowie der Nebenkosten und erstellt den Mietvertrag.

Die Beträge wird das Jugendamt ab Mietbeginn aus dem eigenen Budget bestreiten und in die Haushaltsanforderungen für 2024/25 einberechnen.

Mit dem Verein soll ein Untermietvertrag geschlossen werden. Der Mietzins wird vom Verein auf die Kindertagespflegepersonen umgelegt. Das hat den Vorteil, dass bei einem Wechsel der Kindertagespflegepersonen kein neuer Mietvertrag abzuschließen ist. Die angeschafften Einrichtungsgegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Bergkamen.

Mit dem Vermieter sind noch letzte Details bezüglich der Mietanpassung an den Verbraucherindex zu verhandeln.

Das Gebäudemanagement wird dem Rat der Stadt Bergkamen am 15.09.2022 den Mietvertrag zur Genehmigung vorlegen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup