Betreff
Leistung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 04.25.02.529106 / Aufwendungen für kulturelle Entwicklungsplanung in Höhe von 43.000 €
Vorlage
12/0683
Aktenzeichen
opt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 04.25.02.529106 in Höhe von 43.000,- €.

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.02.551700.

 

Sachdarstellung:

 

Bereits 2019 wurde im Kulturausschuss der Stadt Bergkamen die Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) für Bergkamen positiv diskutiert: Wie in zahlreichen anderen Städten soll unter dem Druck des gesellschaftlichen Transformationsprozesses -  gekennzeichnet unter anderem durch demografischen Wandel, Interkulturalität, Digitalität -  kommunale Kulturarbeit mittel- und langfristig zukunftsfähig entwickelt und gefördert werden. Das Projekt soll von einem externen Büro durchgeführt und vom Kulturreferat der Stadt Bergkamen begleitet werden.

 

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 waren Mittel im Haushalt eingestellt worden, eine Realisierung der KEP konnte aufgrund der Corona Pandemie allerdings nicht erfolgen.

 

Im Juni 2022 wurde das Thema KEP erneut im Kulturausschuss beraten und von allen Fraktionen sehr positiv aufgenommen. Der Beschluss zur Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung erfolgte einstimmig.

 

Bis zur nächsten Kulturausschusssitzung im September 2022 soll die Verwaltung eine Strukturplanung mit Zeitplanung erstellen und ein möglicherweise notwendiges Ausschreibungsverfahren einleiten. Die erneute Kostenrecherche seitens der Kulturverwaltung ergab, dass bei dem angestrebten KEP-Prozess mit Kosten in Höhe von ca. 40.000,- € plus MWST gerechnet werden sollte, was eine beschränkte Ausschreibung erfordert. Die Leistungsbeschreibung wurde erstellt, das Vergabeverfahren ist in Bearbeitung.

 

Leistungsbeschreibung / Leistungserwartungen:

Angestrebt wird ein überschaubarer Prozess unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, möglichst vielen Kulturakteur*innen und den Bürger*innen Bergkamens in einem überschaubaren Zeitrahmen (Umsetzung unter einem Jahr mit Dokumentation / Ergebnissicherung / Maßnahmekatalog). Ein externes Büro soll die Strukturierung, Gestaltung, Moderation und Dokumentation inklusive Ergebnissicherung/ Maßnahmekatalog des Kulturplanungsprozesses übernehmen. Ebenso soll die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geplant werden. Das Kulturreferat wird den Prozess nach Abstimmung in begrenztem Umfang vor Ort logistisch unterstützen.

Folgende Leistungen werden erwartet:

 

1.    Konzept zum Steuerungs- und Gestaltungsprozess der KEP

2.    Darstellung möglicher kulturpolitischer Schwerpunkte der KEP, wobei sich die zu behandelnden Themen auch aus dem Beteiligungsprozess ergeben sollen

 

3.    Entwicklung von Modulen /Schnittstellen für Abstimmungsprozesse mit Politik und Verwaltungsspitze

4.    Planung / Durchführung eines verwaltungsinternen Orientierungsworkshops unter Einbeziehung aller für die Kulturarbeit relevanten Einrichtungen / Dienststellen anhand einer strukturierten Bestandsaufnahme der kulturellen städtischen Infrastruktur  u.a. mit dem Ziel, erste Vorschläge in den KEP einzubringen

5.    Organisation einer öffentlichen Dialogveranstaltung, zu der alle in der Kultur aktiven und interessierte Bürger*innen eingeladen werden, um sich mit Wünschen, Ideen und Vorschlägen an der KEP zu beteiligen.

 

6.    Entwicklung einer überschaubaren Anzahl von dezentralen Formaten (analog und digital), um die Einbeziehung möglichst breiter Gruppen in den KEP zu gewährleisten

 

7.    Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie migrantische Organisationen und Jugendliche

8.    Präsentation von Konzeption und Zwischenergebnissen der KEP im KAS unter Beteiligung von Bürger*innen (Einwohnerfragestunde)

9.    Konzeption / Durchführung einer Abschlussveranstaltung

10.  Benennung der zu leistenden Unterstützung durch die Stadt Bergkamen / Kulturreferat

11.  Vorschläge von Maßnahmen / Aktionen und Bereitstellung von Materialien für die begleitende analoge und digitale Öffentlichkeitsarbeit inkl. Begleitung von Presseterminen etc.

12.  Dokumentation und Ergebnissicherung inkl. konkretem Maßnahmekatalog (Handlungsempfehlungen und Potenziale) für die zukünftige Umsetzung und deren Evaluation



 

 

 

Um den KEP-Prozess durchführen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 43.000,- € notwendig.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.

Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.02.551700.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

43.000 €

Produkt-/Sachkonto: 04.25.02.529106

 

Folgekosten pro Jahr:                0,00 €

 

Mittelverfügung:               Mittel teilweise vorhanden  

Deckungsvorschlag:

16.61.02.551700

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

entfällt

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

Simone Schmidt-Apel

Leitung Kulturverwaltung

 

 

 

 

Sarah Feige

Sichtvermerk StA 20      

 

 

 

Hendrik Haeske