Betreff
Einwohneranregung der Bürgerinitiative L821n NEIN vertreten durch Herrn Worch gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu alternativen Verkehrskonzepten für aktuelle Neubaugebiete in Bergkamen
Vorlage
12/0638
Aktenzeichen
wie-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass

 

·         für den Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ kein Konzept für „autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) erarbeitet wird, dem Fuß- und Radverkehr allerdings zum Zwecke einer Priorisierung in der Ausführungsplanung der Erschließung mehr Raum als bisher eingeräumt wird,

 

·         für den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ die Inhalte der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) in die Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingestellt werden,

 

·         für das Neubaugebiet „Hof Schulze Bergcamen“ die Möglichkeiten eines „autoarmen Wohnens“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) geprüft werden, sobald und sofern die Planungen wieder aufgenommen bzw. fortgeführt werden,

 

·         für den Bebauungsplan Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ kein Konzept für „autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) erarbeitet wird, da die Planungen für die Erschließung bereits vollständig abgeschlossen sind und die Realisierung unmittelbar bevorsteht.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

 

Sachdarstellung:

 

Antrag

Mit Verweis auf das Handlungsfeld „Verkehr“ aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bergkamen regt Herr Worch in seinem Schreiben vom 29.04.2022 die Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte für die folgenden zukünftigen Neubaugebiete in Bergkamen an:

·         Wasserstadt Aden

·         Neubaugebiet Hermann-Stehr-Straße

·         Neubaugebiet Hof Schulze Bergcamen

·         Neubeugebiet Grimberg 3/4

 

Ziel sei die klimafreundliche Gestaltung der zusätzlichen Straßenverkehre in den Baugebieten durch die Priorisierung von Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr. Herr Worch bittet darum, dass der Rat der Stadt Bergkamen für die genannten Neubaugebiete die Erarbeitung von Konzepten zur Realisierung autoarmen Wohnens beschließen möge. Hierbei sollen die unterschiedlichen Planungsstände der Baugebiete berücksichtigt und jeweils die noch vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Anregung inklusive Begründung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Förderung der Nahmobilität und die Attraktivierung des ÖPNV ist bereits seit vielen Jahren und im Integrierten Klimaschutzkonzept verankertes Ziel der Stadt Bergkamen. Vor dem Hintergrund der Mitgliedschaft in der „AGFS“ und dem „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“, der Durchführung eines Fußverkehrs-Checks, der erneuten Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes, einer ausgeprägten Öffentlichkeitsarbeit und der Teilnahme an Mobilitätskampagnen sowie zahlreichen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur wird die Förderung des Umweltverbundes aktiv und fortlaufend vorangetrieben. Insbesondere in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung zukünftiger Baugebiete werden durch die Anwendung der „Bergkamener Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung zur Bewertung städtebaulicher Projekte“ frühzeitig Aspekte des Fuß- und Radverkehrs sowie eines nutzerfreundlichen ÖPNV berücksichtigt.

 

Die in der Einwohneranregung genannten Baugebiete befinden sich aktuell in folgendem Planungsstadium:

 

Wasserstadt Aden

Die Wasserstadt Aden entsteht als neues Stadtquartier mit einer Mischung aus Wohn-, Gewerbe-, und Freizeitnutzungen sowie Grünflächen rund um den neuen Adensee auf der ehemaligen Fläche der Zeche „Haus Aden“ in Bergkamen-Oberaden.

Für die Wasserstadt Aden wurde der Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ aufgestellt, der seit dem 11.01.2018 rechtskräftig ist. Wesentliche Grundlagen dafür waren und sind insb. die Verbindlichkeitserklärung nach § 13 Abs. 6 Satz 1 Bundesbodenschutzgesetz vom 11.12.2015 für den Sanierungsplan des Kreis Unna sowie die Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vom 22.02.2016 seitens der Bezirksregierung Arnsberg für die Errichtung des Adensees und der Gracht. In der Wasserstadt Aden sind in den letzten Jahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungsplans bereits umfangreiche Geländemodellierungen erfolgt, die Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Das Projekt wird      außerdem im Rahmen des Städtebau-Förderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Stadtumbau West“) von Bund und Land gefördert und umfasst ein Gesamtfördervolumen von rd. 15,7 Mio. €, von denen bereits rd. 10 Mio. € verausgabt wurden.

 

Für die Erschließung der Wasserstadt Aden wurde in der Vergangenheit eine Vorplanung erarbeitet, welche auch Grundlage für den Bebauungsplan war. Aktuell wird die Vergabe der Ausführungsplanung für die Erschließung vorbereitet. In diesem Zuge ist vorgesehen, die bisherige Planung insbesondere in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr zu überarbeiten und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Hierbei wird den genannten Verkehrsarten unter anderem mehr Raum zur Verfügung gestellt, woraus sich auch Verbreiterungen der Verkehrsflächen ergeben.

 

Eine Priorisierung der genannten Verkehrsarten wird somit im Zuge dieser Anpassungen bereits berücksichtigt. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes, der Komplexität des Gesamtprojektes und den sich aus der Förderung ergebenden Durchführungszeiträumen ist allerdings eine grundlegende Veränderung der Erschließung wie z.B. Veränderungen des Straßenverlaufs, Planung eines autoarmen Quartiers, o.ä. zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Neubaugebiet Hermann-Stehr-Straße

Östlich der Hermann-Stehr-Straße in Bergkamen-Oberaden wird zukünftig ein aufge-lockertes Wohngebiet mit ca. 120 Wohneinheiten in überwiegend Doppel- und Einfamilienhäusern entstehen. Hierzu befindet sich aktuell der Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße-Hermann-Stehr-Straße“ in Aufstellung. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurden durch den Rat der Stadt Bergkamen am 31.03.2022 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 durchgeführt. Vorhabenträger für das geplante Neubaugebiet ist die beta Baulandentwicklungsgesellschaft mbH.

Bei der städtebaulichen Planung für das Wohngebiet wurden zahlreiche klimaschutzrele-vante Aspekte berücksichtigt (Reduzierung der Versiegelung, Dachbegrünung, Solarenergienutzung, Berücksichtigung Frischluftschneise, zentrale Lage, etc.), unter anderem auch eine gute Anbindung des Neubaugebietes an das umliegende Fuß- und Radwegenetz. Hierzu wurden beispielsweise eine Verbindung zu einem bestehenden Fuß- und Radweg im Norden sowie eine Grünfläche mit Wegeverbindung zur Jahnstraße im Süden und ein Durchstich zur Jahnstraße im Osten eingeplant. Darüber hinaus befindet sich rd. 50 m östlich an der Jahnstraße die Bushaltestelle „Realschule“, wodurch ein sehr guter Anschluss des Neubaugebietes an den ÖPNV gewährleistet ist.

 

Der Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße-Hermann-Stehr-Straße“ ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Somit ergibt sich theoretisch noch die Möglichkeit das Erschließungskonzept und damit ggf. das gesamte städtebauliche Konzept zu überarbeiten. Dies wäre allerdings mit großen zeitlichen Verzögerungen im Aufstellungsverfahren verbunden, da mit einer grundlegenden Veränderung der Erschließung des Wohngebietes voraussichtlich auch eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erforderlich würde. Zudem könnte die vollständige Umplanung des Projektes zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Planungen Auswirkungen auf das Umsetzungsinteresse des Vorhabenträgers haben. Nichtsdestotrotz wird die Verwaltung die Einwohneranregung zusammen mit den übrigen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans in die Abwägung einstellen.

 

Neubaugebiet Hof Schulze Bergcamen

Die Fläche befindet sich südlich der Nordfeldstraße und östlich der Bestandsbebauung „Auf der Worth“ und umfasst die Fläche der ehemaligen Hofstelle „Schulze-Bergcamen“ in Bergkamen-Mitte. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Kreis Unna ist Eigentümerin der Fläche und hat die ehemaligen Hofgebäude bereits abgerissen. Auf der vormals intensiv genutzten Hoffläche plant die WFG ein aufgelockertes Wohngebiet mit ca. 40 Wohneinheiten, überwiegend in Einfamilienhäusern, zu errichten.

 

Derzeit wird seitens des Kreis Unna geprüft, ob für die bauliche Umnutzung der Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, können die Planungen ggf. wieder aufgenommen bzw. fortgeführt werden.

 

Ob und inwiefern die Planungen an dieser Stelle weiter verfolgt werden, hängt somit maßgeblich vom Kreis Unna ab. Im Falle einer Weiterverfolgung der Planungen für diese Fläche, könnte aufgrund des frühen Planungsstadiums ggf. eine besondere Priorisierung von Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr bei der Planung der Erschließung berücksichtigt werden.

 

Neubaugebiet „Grimberg 3/4“

Auf der Fläche der ehemaligen Zeche „Grimberg 3/4“ in Bergkamen-Weddinghofen ist westlich der Siedlung „Unter den Telgen“ die Errichtung eines neuen Wohngebietes geplant. Seitens der Flächeneigentümerin RAG AG ist hier die Entstehung der sogenannten „Waldsiedlung“ mit ca. 140 Wohneinheiten in Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen.

 

Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ mit Rechtskraft vom 24.01.2018. Sämtliche Planverfahren für die Realisierung sind abgeschlossen und es wurden bereits vertragliche Regelungen zur Erschließung zwischen der Stadt Bergkamen und dem Erschließungsträger in politischer Abstimmung genehmigt. Mit der Realisierung soll nach Angaben des Vorhabenträgers bereits demnächst begonnen werden. Auf die Erschließung kann somit im Sinne der Erarbeitung eines alternativen Verkehrskonzeptes kein Einfluss mehr genommen werden.

 

Anlässlich der vorliegenden Einwohneranregung hat sich der Erschließungsträger schriftlich dazu geäußert, welche Maßnahmen in Bezug auf eine klimafreundliche Gestaltung der zusätzlichen Straßenverkehre im Rahmen der Erschließung umgesetzt werden. Diese sind:

·         Versorgung des Wohngebietes mit zertifizierter Fernwärme

·         Vorgärten sind zu begrünen (Punkt 5.9.4 der Begründung zum B-Pan)

·         Zentrale öffentliche Grünfläche mit Spielplatz (ca. 4.000 m²)

·         Waldsaum

·         Aufgelockerte Bebauung mit einer GRZ von 0,4 (Grundstücke weit überwiegend > 300 m²)

·         ÖPNV-Anbindung fußläufig erreichbar

·         Inwertsetzung einer vorgenutzten Fläche; hierdurch keine Inanspruchnahme von Freiraum – sparsamer Umgang mit Grund und Boden

·         Mischverkehrsflächen (Fußgänger-, Rad- und Autoverkehr gleichberechtigt)

·         Reduzierung von Nebenanlagen, um zusammenhängende Gartenflächen zu erhalten.

 

Die Verwaltung schlägt daher o.g. Text zur Beschlussfassung vor.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wiese