Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 "Logistikpark A2"
- Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Vorlage
12/0627
Aktenzeichen
61 tho-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

Der Geltungsbereich wird

 

  • im Norden durch eine Linie, die Abstand von 83 m parallel zur südlichen Grenze der versiegelten Fläche verläuft,
  • im Osten durch die ausgebaute Ernst-von-Bodelschwingh-Straße,
  • im Süden durch die südliche Grenze der versiegelten Fläche und den westlich angrenzenden Zaun des Regenrückhaltebeckens,
  • im Westen durch den Zaun am westlichen Fuß des Walls und einer Verlängerung dieser Linie in Richtung Nordosten um 40 m

 

begrenzt.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

Sachdarstellung:

 

Am 30.03.2022 hat der Betriebsausschuss des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen (SEB) den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im Logistikpark in Weddinghofen beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0573). Anlass für den Neubau ist ein zusätzlicher Raumbedarf, der aufgrund einer zukünftigen Aufstockung des Personals entstehen wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind bereits ausgeschöpft. Der zusätzliche Personalbedarf  beim SEB entsteht aufgrund der Übernahme von neuen Aufgaben. Bisher verfügt der SEB über Büros im Rathaus sowie im vorhandenen Betriebsgebäude im Logistikpark in Weddinghofen. Geplant ist nun die Erweiterung des Betriebsstandortes im Logistikpark, indem dort nördlich anschließend an die vorhandenen Gebäude ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll. Die entstehenden Büroflächen sollen bei Bedarf ggf. auch für andere Ämter der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Bebauungsplan ist die Fläche teilweise als „Fläche für Wald“ und teilweise als „Öffentliche Grünfläche“ mit der überlagernden Darstellung einer „Fläche für die Regelung des Wasserabflusses mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken“ festgesetzt. Die dort verlaufende Wasserleitung ist ebenfalls festgesetzt.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sollen dazu Bebauungsplan und Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Gleichzeitig werden die bereits vorhandenen SEB-Betriebsgebäude mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und somit planungsrechtlich abgesichert.

 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes.

 

Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Flurstücke 400, 403 und 406 der Flur 14 in der Gemarkung Weddinghofen und hat eine Größe von rund 4.570 qm.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ zu fassen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms