Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Alternative Verkehrskonzepte für die aktuellen Neubaugebiete
Vorlage
12/0609
Aktenzeichen
ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Beratung und Entscheidung des Beschlussvorschlages der Einwohneranregung:

 

                „Der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen:

Für die unter 1-4 aufgeführten neuen Siedlungsgebiete wird ein jeweiliges Konzept erarbeitet und umgesetzt, wie ein Autoarmes Wohnen realisiert werden kann. Da die Siedlungsgebiete einen unterschiedlichen Planungsstand haben, nimmt das Konzept darauf Rücksicht und schöpft die noch vorhandenen Möglichkeiten aus. Dem Radverkehr ist dabei eine besondere Bedeutung bzw. eine hohe Priorität zuzuweisen.“

 

an den Ausschuss für Bauen und Verkehr.

 

Sachdarstellung:

 

Der Antragsstellende regt „Alternative Verkehrskonzepte für die aktuellen Neubaugebiete“ an.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen ist der

Haupt- und Finanzausschuss das vom Rat zur Erledigung bestimmte Gremium.

 

Der für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständige Ausschuss hat diese inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zu Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sowie für den Bürgermeister der Stadt Bergkamen vom 10.12.2020 (ZustO Bergkamen) stellt eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis, gem. § 2 Abs. 2 ZustO Bergkamen, für den Ausschuss für Bauen und Verkehr für die eingebrachte Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW fest.

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr ist unter anderem dafür zuständig, Entscheidungen über verkehrslenkende Maßnahmen von besonderer Bedeutung sowie Verkehrsplanung einschließlich des Rat- und Fußverkehrs zu treffen. Es soll daher die Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Bauen und Verkehr getroffen werden.

 

Aus diesem Grund wird die Einwohneranregung an den Ausschuss für Bauen und Verkehr verwiesen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer