Betreff
Bergkamener Förderprogramm zur Anschaffung von "Stecker-PV-Anlagen"
Vorlage
12/0604
Aktenzeichen
61 reu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Stecker-Solargeräten i. S. d. Anlage 1.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Antrag der SPD-Fraktion die Erarbeitung einer Förderrichtlinie zur Anschaffung von „Stecker-PV-Anlagen“ beschlossen.

 

Die Verwaltung hat eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet. Danach kann in Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern mit mind. 2 Wohnungen die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Stecker-Solargeräte) gefördert werden. Dabei handelt es sich um Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden (Verbraucherzentrale NRW). Da die Förderung für die einzelne Anlage erfolgt, können Zuschussempfängerinnen sowohl private Vermieter*innen, Wohnungseigentümer*innen (auch wenn sie die Wohnung selbst bewohnen) als auch Mieter*innen sein.

 

Ein Stecker-Solargerät kostet etwa 350 bis 500 Euro in der Standard-Ausstattung. Die Anschaffung von Stecker-Solargeräten zur effizienten Nutzung von Solarenergie in privaten Haushalten soll durch einen Investitionszuschuss von bis zu 150 € je Wohnung gefördert werden. Dadurch können mindestens 100 Haushalte bei der Anschaffung von Stecker-Solargeräten unterstützt werden. Mieter*innen können dabei ausdrücklich an der Energiewende teilnehmen. Die Förderrichtlinie soll ein niederschwelliges Angebot darstellen. Daher wird die Zweckbindungsfrist auf 3 Jahre begrenzt um auch Mieter*innen, die noch nicht wissen, ob sie langfristig in der heutigen Wohnung leben werden, zu motivieren. Da die Förderung an die Wohnung gebunden ist, entsteht der Stadt kein finanzieller Schaden. Auch bleibt die klimafreundliche Wirkung erhalten.

 

Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Bewerbung der Fördermöglichkeit soll über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie über die städtische Internetseite erfolgen.

 

Die Verwaltung wird den Erfolg des Förderprogramms evaluieren und im Fachausschuss berichten.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachgebietsleiterin

 

 

 

 

Reumke