hier: Einführung eines kostenlosen mobilen Bürgerservice
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit dem von der
Bundesdruckerei GmbH in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI) entwickelten Bürgerkoffer können Verwaltungsdienstleistungen an
verschiedenen Standorten außerhalb des Rathauses (z.B. Stadtmuseum, Büros
Marina Rünthe, Schulen) zu vorher festgelegten Terminzeiten angeboten werden.
Eine andere Möglichkeit für den kostenlosen Einsatz des Bürgerkoffers ist der
Hausbesuch. Nach vorheriger Terminvereinbarung kommt eine Mitarbeiterin oder
ein Mitarbeiter des Bürgerbüros zu kranken, behinderten oder pflegebedürftigen
Menschen direkt nach Hause oder in ein Alten- und Pflegeheim. Ein persönlicher
Besuch im Bürgerbüro ist zur Bearbeitung eines Anliegens dann oft nicht mehr
notwendig. Der Bürgerkoffer ermöglicht somit eine mobile, ortsungebundene
Bearbeitung bestimmter Anliegen.
Mit dem
Bürgerkoffer, der von der Bundesdruckerei GmbH gegen ein einmaliges
Nutzungsentgelt in Höhe von 1.500 € (netto) zzgl. MwSt. zur Verfügung gestellt
wird, erreicht die Verwaltung insbesondere ältere mobilitätseingeschränkte
Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Behinderungen oder körperlichen
Beeinträchtigungen, für die der Weg in das Rathaus oftmals beschwerlich und
zeitintensiv oder nicht mehr möglich ist. Ein privater Hausbesuch soll nur im
Ausnahmefall bei entsprechender Notwendigkeit und unter Berücksichtigung des
Mitarbeiterschutzes erfolgen.
Vor Ort erhalten
die Bürgerinnen und Bürger Auskünfte und Informationen zu verschiedenen
Anliegen, sie werden beraten, erhalten Antragsformulare, können Anträge mit den
notwendigen Anlagen einreichen oder Unterlagen entgegennehmen. Wenn eine
abschließende Bearbeitung des Anliegens nicht möglich ist, kann direkt ein
weiterer Termin vereinbart werden.
Der mobile Koffer
kann für verschiedene Bürgeranliegen genutzt werden, z.B. für die Ausstellung
von Melde- oder Lebensbescheinigungen, für die An- und Abmeldung von Hunden,
die Beantragung von Führungszeugnissen und insbesondere für die Beantragung von
Ausweisdokumenten. Hierzu ist der Bürgerkoffer mit folgenden Komponenten
ausgestattet: Notebook, Flachbett-Scanner, Ink-Jet-Drucker, Unterschriftenpad,
LTE-Router, Änderungsterminal, Webcam und Transport Trolley.
Hervorzuheben ist,
dass der Bürgerkoffer in der neuesten Version 2.1 auch einen
Fingerabdruckscanner enthält, um die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1157,
die seit 02.08.2021 anwendbar ist, umzusetzen. Ziel der Verordnung ist es die
Sicherheit der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegebenen
Personalausweise und Aufenthaltsdokumente für Unionsbürger und ihren
Drittstaatsfamilienangehörigen angesichts bekannt gewordener Fälschungsfälle
dieser Dokumente zu erhöhen. Hierzu sieht die Verordnung u.a. vor
Fingerabdrücke verpflichtend aufzunehmen.
Der Bürgerkoffer
2.1 wird von der Bundesdruckerei GmbH ohne Software ausgestattet und enthält im
Auslieferungszustand lediglich eine Windows 10-Lizenz. Die entsprechende Fachverfahrenssoftware
muss daher von der Stadtverwaltung zusammen mit dem Fachverfahrenshersteller
aufgespielt werden. Eine Verbindung zum Melde-, Pass- und
Personalausweisregister kann über den Bürgerkoffer zum einen über eine
kabelgebundene LAN-Verbindung oder über LTE aufgebaut werden. Hierfür ist die
notwendige SIM-Karte von der Stadtverwaltung eigenständig zu beschaffen. Im
Rahmen der Gebrauchsüberlassung übernimmt die Bundesdruckerei GmbH den Support
bei Hardware-Problemen und leistet ggf. Ersatz bei Fehlfunktionen und
Ausfällen. Der Koffer bleibt insoweit Eigentum der Bundesdruckerei GmbH.
Der Bürgerkoffer
2.1 sollte den Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden ab dem Frühjahr 2021
über den eShop der Bundesdruckerei GmbH angeboten werden. Aufgrund der o.g.
Verpflichtung zur Abgabe der Fingerabdrücke bei Personalausweisen bemüht sich
das Bürgerbüro (StA 33/34) bereits seit Mai 2021 um die Anschaffung des
Bürgerkoffers. Wegen erheblicher
Lieferschwierigkeiten einzelner Komponenten konnte der Bürgerkoffer im Jahr
2021 jedoch nicht mehr von der Bundesdruckerei GmbH zur Verfügung gestellt
werden.
Im Dezember 2021
hat die Bundesdruckerei GmbH mitgeteilt, dass eine erste begrenzte Menge an
Bürgerkoffern den Kommunen angeboten werden kann. Dementsprechend hat das
Bürgerbüro (StA 33/34) im Januar 2022 eine entsprechende Bestellung in Auftrag
gegeben. Eine Auslieferung ist allerdings noch nicht erfolgt. Vielmehr hat die
Bundesdruckerei GmbH in einer Rückmeldung vom 25.04.2022 zum Auftragsstatus
Folgendes mitgeteilt: „Zum Bürgerkoffer können wir
aktuell noch keine Aussage treffen, zu wann dieser lieferfähig sein wird. Es
kommt aufgrund der hohen Nachfrage zu sehr langen Lieferzeiten, wir arbeiten an
einer Lösung.“
Da das "mobile Bürgerbüro" als zusätzliche Dienstleistung vorrangig für benachteiligte Personen (ältere, mobilitätseingeschränkte, oft pflegebedürftige, kranke und behinderte Personen) angeboten werden soll, wird derzeit die rechtskonforme Gebührenfreiheit für diese außer Haus stattfindende Serviceleistung geprüft.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
|
|
|