Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0553 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der Budgets
Gemäß Entwurf des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie
folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in NRW“ vom 20.05.2020, hat der
Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 und 2021 den Rat jeweils zum Ende eines
Vierteljahres, erstmals zum Stichtag 30.06.2020 über die finanzielle Lage zu
berichten (§ 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz).
Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die Fachausschüsse
bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die Entwicklung der
kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.
Aus
Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht.
Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.
Nach
Ablauf des Jahres 2021 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur
Entwicklung ihrer Budgets abgegeben. Die Produktverantwortlichen nehmen in
ihren Berichten Stellung zur Zielerreichung sowie Leistungsentwicklung ihrer
Produkte.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2021. An
dieser Stelle können noch keine Jahresabschlusszahlen vorgelegt werden, da der
formelle Buchungsschluss für 2021 zum 14.01.2021 zwar festgesetzt wurde, aber
etwaige Abschlussbuchungen immer noch erfolgen können. Die
Haushaltsauswertungen, als Basis für die Budgetberichte, wurden bereits Mitte
Januar 2022 erstellt, um die Vorlagen termingerecht vorlegen zu können.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich
ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge
bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen
werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Die
Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets und
Produkten, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung
verantwortlich ist.
Ferner
sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt, die in
Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und vom StA
23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die
Budgetberichte beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€
sowie mit – 250 T€ prognostiziert werden.
Inhalt
der Vorlage:
Budget |
01.01 |
Gleichstellungsstelle |
|
01.02 01.03 01.04 |
Personalrat Bürgermeisterbüro Wirtschaftsförderung, Tourismus |
|
01.10 |
Zentrale Dienste |
|
01.14 |
Rechnungsprüfungsamt |
|
|
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03.20 |
Amt für Finanzen und Steuern |
|
04.23 |
Immobilienwirtschaft |
|
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09.20 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
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|
Produkt |
01.11.01 |
Gleichstellung von Frau und Mann |
|
01.11.03 |
Zentrale Dienste und Organisationsangelegenheiten |
|
01.11.04 |
Personalmanagement |
|
01.11.05 |
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Städtepartnerschaften |
|
01.11.06 |
Technische Informationsverarbeitung |
|
01.11.07 01.11.08 01.11.09 |
Rechnungsprüfung Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht |
|
01.11.10 |
Finanzmanagement |
|
01.11.11 |
Rechnungswesen |
|
01.11.12 |
Vollstreckung |
|
01.11.13 |
Steuern und sonstige Abgaben |
|
01.11.14 |
Beschaffung und Bereitstellung von Liegenschaften |
|
01.11.15 |
Gebäude- und Energiewirtschaft |
|
01.11.16 |
Technisches Immobilienmanagement/Hochbau |
|
01.11.19 01.11.20 |
Archiv Bürgermeisterbüro |
|
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|
02.12.01 |
Statistik und Wahlen |
|
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|
|
11.53.02 |
Beteiligung an den Gemeinschaftsstadtwerken (Versorgung) |
|
11.53.03 |
Beteiligung an den Gemeinschaftsstadtwerken (Gas) |
|
11.53.05 |
Beteiligung an den Gemeinschaftsstadtwerken (Wasser) |
|
|
|
|
15.57.01 |
Wirtschaftsförderung |
|
15.57.02 |
Tourismus |
|
15.57.03 |
Stadtmarketing |
|
|
|
|
16.61.01 |
Allgemeine Finanzwirtschaft (inhaltlich deckungsgleich mit dem Budget
09.20, s. daher: Ausführungen zum Budget 09.20) |
|
16.61.02 |
Allgemeine Finanzwirtschaft (inhaltlich deckungsgleich mit dem Budget
09.20, s. daher: Ausführungen zum Budget 09.20) Zusätzliche Anlage: Budget |
02.33 Bürgerbüro
04.60 Bauberatung, Bauordnung, Bauverwaltung
04.61 Planung, Tiefbau, Umwelt
Covid 19 Tabelle-Differenzen
Entwicklung des
Gesamtergebnisplanes
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der
Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2021
voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch in Höhe von 3.839 T€.
Gemäß
NKF-Haushalt war für 2021 ein Jahresergebnis von + 1.516 T€ veranschlagt. Die Isolation Corona-bedingter Schäden
beläuft sich gem. Anlage 1 auf 1.153 T€.
Demnach
ergibt sich aktuell ein Jahresergebnis von 6.508 T€:
1. Haushaltsverbesserungen 3.839 T€
2. Geplantes
Jahresergebnis 1.516 T€
3. Isolation
Corona-schäden 1.153 T€
6.508 T€
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst
ergeben sich für 2021 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in
T€ |
Budgetbereich 1 |
+ 116 |
Budgetbereich 2 |
+ 757 |
Budgetbereich 3 |
+ 393 |
Budgetbereich 4 |
+ 411 |
Budgetbereich 9 |
- 55 |
|
|
Deckungskreis
Personal |
+
2.316 |
Deckungskreise
Sachkosten |
- 99 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
+ 3.839 |
Hinweis zu den
Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen
Zahlen basieren auf Auswertungen von Mitte Januar 2022.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch
weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B.
Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Pensions/
Beihilfe-Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind.
Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den
Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die
einschlägigen Buchungsstellen nehmen können. Mithin werden aus sachlichen und
rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser
Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es folgt an dieser Stelle eine
zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten
voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2021:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich
1. Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01.
Gleichstellungsstelle |
|
+ 1 |
02. Personalrat |
|
+ 1 |
03.
Bürgermeisterbüro |
|
+ 13 |
04. Wirtschaftsförderung,
Tourismus |
|
+ 19 |
10. Zentrale
Dienste |
|
+ 82 |
14.
Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 1. |
+
116 |
|
|
|
Budgetbereich
2. Ordnung und Soziales
|
|
|
33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
|
|
+ 754 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung
und Sport
|
|
+/- 0 |
51. Jugendamt
|
|
+ 3 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
+
757 |
|
|
|
Budgetbereich
3. Finanzen und Kultur
|
|
|
20. Finanzen und Steuern
|
|
+ 290 |
30. Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht
|
|
+ 56 |
41. Kulturreferat
|
|
+ 47 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
+
393 |
|
|
|
Budgetbereich
4. Bauen und Wohnen
|
|
|
23. Immobilienwirtschaft
|
|
- 163 |
60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
|
|
+ 339 |
61. Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen u.
Grünflächen
|
|
+ 263 |
68. Baubetriebshof
|
|
- 28 |
|
Summe Budgetbereich 4. |
+
411 |
|
|
|
Budgetbereich
9. Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
- 55 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
-55 |
|
Summe aller Budgets |
+ 1.622 |
Ergebnis der Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 2.217 |
Gesamtprognose:
|
Verbesserung:
|
+ 3.839 |
Bei den oben ausgewiesenen
Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die als Anlage beigefügten
Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der
Zwischenergebnisse von Mitte Januar 2021, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt
eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten
Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste Budget 01.10
Bedingt
durch die Corona-Pandemie konnte bis auf das Stadtradeln, dem Kino- und dem
Klassik Open Air sowie der Herbstpflanzung im Jubiläumswald mit
Gesamt-Aufwendungen in Höhe von 35 T€ keine Veranstaltung durchgeführt werden.
Für sonstige Aufwendungen sind 20 T€ entstanden, für die gewünschte Neuauflage
der Weihnachtsbeleuchtung rund um das Rathaus wurden weitere 35 T€ eingesetzt.
Durch Einrichtung und Betrieb des kommunalen Impfzentrums in der Marina Rünthe
entstanden Aufwendungen in Höhe von 8 T€, die aus dem Budget finanziert wurden.
Demnach konnten insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von 202 T€ erzielt werden,
von denen 7 T€ zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Anschaffung von
Werbemitteln und im Rahmen der Budgetierung 132 T€ als Deckungsmittel
eingesetzt wurden.
Aufgrund der
Corona-Pandemie fanden im Berichtszeitraum neben virtuellen Treffen lediglich
drei physische Begegnungen mit den Partnerstädten statt. Insgesamt entstanden
Aufwendungen in Höhe von 8 T€. Somit konnte insgesamt ein Minderaufwand in Höhe
von 42 T€ erzielt werden.
Insgesamt schließt
das Budget in 2021 mit einer Verbesserung
von rd. 82 T€ ab.
Bürgerdienste, Ordnung und
Soziales Budget 02.33
Für das Produkt
Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine rechnerische Verbesserung um
rd. 573 T€ eingetreten. Es erfüllten zunächst mehr Personen als prognostiziert
die Voraussetzungen für eine pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 FlüAG. Der
Großteil der Verbesserung im Bereich der Landeserstattungen resultiert
allerdings aus den Ausgleichszahlungen des Landes für Geduldete für das Jahr
2021 i. H. v. rd. 407 T €. Insgesamt wurden durch das Land 587 T€ mehr als
prognostiziert zugewiesen. Im Bereich der Kostenerstattungen durch
Sozialleistungsträger wurden nicht genutzte Abschlagszahlungen durch
Krankenkassen erstattet. Hier konnte eine Verbesserung gegenüber der Planung um
rd. 161 T€ erzielt werden.
Insgesamt wird eine Budgetverbesserung
nach Rückstellung in Höhe von rd. 754
T€ eintreten.
Finanzen und Steuern Budget
03.20
Rechnerisch ergibt
sich eine Budgetverbesserung in Höhe von 290
T€. Die einzelnen Positionen sind aus der in der Anlage beigefügten Tabelle
ersichtlich. Endgültige Werte (insbesondere fehlende Abschlussbuchungen)
ergeben sich erst nach Erstellung des Jahresabschlusses 2021.
- Die Konzessionsabgaben der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen um 19 T€ höher
aus als eingeplant.
- Das Gestattungsentgelt der GSW für den
Bereich Fernwärme unterschreitet den Ansatz um 5 T€.
- Die Konzessionsabgaben der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen um 6 T€ höher aus
als eingeplant.
- Aufgrund des positiven
Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich bei der
Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 161 T€.
- Die Konzessionsabgaben der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen um 58 T€ höher
aus als eingeplant.
- Der tatsächliche Bescheid der Bezirksregierung
Arnsberg zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets
in Höhe von 71 T€.
- Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung
der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von
30 T€ zu verzeichnen.
- Die Abrechnung der VKU für das Jahr
2020 führt zu Mehraufwendungen bei dem Refinanzierungsanteil ÖPNV in Höhe
von 10 T€.
Amt für Recht und Vergabe Budget 03.30
Die Budgetverbesserung ist zurückzuführen auf erhöhte Einnahmen im
Bereich der Bußgelder, hier insbesondere durch die Verfahren nach CoronaSchVO
sowie durch geringere Ausgaben im Bereich der Sachverständigen-, u. ä. Kosten.
Kulturreferat Budget 03.41
Im Wesentlichen ist
die Budgetverbesserung darin begründet, dass in einzelnen Produkten Mittel nicht
verausgabt werden konnten. Verschiedene Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen
konnten aufgrund der Corona-Pandemie und der Personalsituation im Haushaltsjahr
2021 nicht abgewickelt bzw. veranstaltet werden.
Insgesamt wird eine
Verbesserung, nach Rückstellungsbildung
für nicht ausgeführte Projekte, in Höhe von rund 47 T€ verzeichnet.
Amt für Immobilienwirtschaft Budget 04.23
Die Veräußerung von
Grundstücken und die damit erzielten Erträge sind bereits seit Jahren starken
Schwankungen unterlegen. Im Budgetbericht noch nicht berücksichtigt sind
Erträge aus Veräußerungen von Grundstücken, die in der geplanten Ertragssumme
einen Einzelertrag in Höhe von 200 T€ ausmacht. Die Erträge können erst nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2021 ermittelt werden.
Letztendlich steht
zur Zeit ein Minderertrag in Höhe
von 163 T€ im Raum.
Bauaufsichts- und
Bauverwaltungsangelegenheiten Budget 04.60
Die Budgetverbesserung ist hauptsächlich geprägt durch die Gebührenhöhe
des Vorbescheids zum Großprojekt „Berg-Karre“ (ehemals Turmarkaden).
Insgesamt ist ein Mehrertrag
in Höhe von rd. 339 T€ zu
verzeichnen
Planung, Tiefbau, Umwelt
Budget 04.61
Im März 2021 hat
die Stadt Bergkamen einen Zuwendungsbescheid aus dem Sonderprogramm
Erhaltungsinvestitionen für die Maßnahme „Deckensanierung
Albert-Einstein-Straße“ erhalten. Aufgrund der personellen Situation und der
Corona-Pandemie konnten teilweise geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen nicht
umgesetzt werden.
Letztendlich kommt
es zu einer Verbesserung in Höhe von
rd. 263 T€.
Allgemeine Finanzwirtschaft
Budget 09.20
Rechnerisch ergibt
sich eine Budgetverschlechterung in Höhe von 55 T€. Die einzelnen Positionen sind aus der in der Anlage
beigefügten Tabelle ersichtlich. Endgültige Werte (insbesondere fehlende
Abschlussbuchungen) ergeben sich erst nach Erstellung des Jahresabschlusses
2021.
- Bei der Grundsteuer B werden
Mehrerträge in Höhe von 139 T€ erzielt. Diese resultieren sowohl aus
Nachveranlagungen als auch aus dem Bereich der Neubauten.
- Bei der Höhe der Gewerbesteuer ergeben
sich Mindererträge in Höhe von 1.604 T€ im Vergleich zur Planung.
- Beim Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ergibt sich nach erfolgter Schlussabrechnung eine
Verschlechterung in Höhe von 818 T€. Diese Abweichungen sind ebenfalls als
corona-bedingte Mindererträge einzustufen.
- Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
ergeben sich nach erfolgter Schlussabrechnung Mindererträge in Höhe von 38
T€.
- Bei der Vergnügungssteuer ergeben sich
Mindererträge in Höhe von 293 T€.
- Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes
NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich
Mindererträge in Höhe von 297 T€.
- Aufgrund der gesunkenen
Finanzausgleichsmasse und der gestiegenen Steuerkraft in Bergkamen ergeben
sich Mindererträge der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 5.219 T€.
- Bei der Aufwands- und
Unterhaltungspauschale ergibt sich ein Mehrertrag von 16 T€.
- Bei der allgemeinen Umlage vom Land zur
Erstattung des Solidarbeitrags ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 164
T€.
- Die Erträge zur Schul-, Bildungs- und
Sportpauschale ergeben einen Mehrertrag von 87 T€.
- Bei den Erträgen aus der
Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich Verschlechterungen in Höhe von
448 T€.
- Bei den Aufwendungen für Steuerliche
Beratungskosten ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 30 T€.
- Im Jahr 2021 mussten keine Zahlungen
für das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) gezahlt werden. Daher
ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 400 T€.
- Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben
sich aufgrund der tatsächlichen Ist-Einzahlungen des Jahres 2021
Mehraufwendungen in Höhe von 196 T€.
- Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
25.02.2021 beschlossen, die Kreisumlage für das Jahr 2021 auf einen
Hebesatz von 36,10 v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben
sich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 5.523 T€ T€.
- Die tatsächlichen Aufwendungen aus
Forderungsabgängen führen zu einer Verbesserung in Höhe von 534 T€.
- Bei den Zinsaufwendungen aus der
Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 71
T€.
- Aufgrund der Nichtabwicklungen von
Investitionen kann eine Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für
Investitionskredite in Höhe von 1.697 T€ erzielt werden.
- Aufgrund des zurzeit günstigen
Zinsniveaus und der tatsächlichen Inanspruchnahme von Kassenkrediten
können Zinseinsparungen in Höhe von 197 T€ erreicht werden.
Entwicklung der Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren
Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine
budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis
Personal (1) |
+ 1.715 |
Deckungskreis
Personal (3) |
+ 601 |
|
|
Deckungskreise
Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und -maschinen (100) |
+/- 0 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+/- 0 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+/- 0 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+/- 0 |
Betriebsstoffe (131) |
+/- 0 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
+ 11 |
Bürobedarf (141) |
+/- 0 |
Literatur (142) |
+/- 0 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
+/- 0 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen (145) |
+/- 0 |
Software (147) |
+/- 0 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+/- 0 |
Zwischensumme Deckungskreise
ZD |
(+11) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
-
3 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude,
Inventarversicherungen |
-
11 |
Heizung |
+ 203 |
Reinigungsmittel |
- 3 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
-
369 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren |
+ 76 |
Versicherungen |
+ 11 |
Telefongebühren |
- 14 |
Zwischensumme
Deckungskreise StA 23 |
(- 110) |
|
|
Deckungskreise (nur
Sachaufwendungen) |
- 99 |
Deckungskreise gesamt |
+ 2.217 |
|
|
Deckungskreise
der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal schließt der Deckungskreis 1
"Personalaufwendungen" im Jahr 2021 mit einem Minderaufwand von rund 1.715 T€ ab.
Bei der Ermittlung der
Aufwendungen wurde von dem um 30 T€ verminderten Ansatz anlässlich der Deckung
von Mehraufwendungen in den Deckungskreisen 140 und 143 ausgegangen.
Mehraufwendungen:
Beihilfen:
Auf Grundlage der seitens der
Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe vorliegenden
Endabrechnung sind im Bereich der Beihilfen Mehraufwendungen in Höhe von rund 115 T€ entstanden. Die
Mehraufwendungen resultieren zum einen aus den Verwaltungskosten im
Zusammenhang mit der Beihilfenbearbeitung, die vor der Abgabe der
Beihilfenbearbeitung in den Buchungsstellen für die Personalkosten kalkuliert
wurden. Zum anderen erhöhen sich die Beihilfeaufwendungen auch durch höhere
Kosten für Ärzte, Arzneimittel, etc.
Veränderungen zum Stellenplan
2020/2021
Aufgrund verschiedener
Veränderungen, die zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2020/2021 genehmigt
und durchgeführt wurden, entstanden Mehraufwendungen in Höhe von rund 448 T€. Zu den relevanten
Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher Stellen/-anteile
sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.
Minderaufwendungen:
Den genannten Mehraufwendungen
stehen Minderaufwendungen gegenüber:
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren
sind Minderaufwendungen in Höhe von rund
135 T€ zu verzeichnen. Hierbei konnten Mehraufwendungen aufgrund der
zusätzlichen Einstellung von Auszubildenden für den Bereich der
praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durch Einsparungen
anlässlich zeitweise unbesetzter Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit,
Schwierigkeiten in der Personalfindung) ausgeglichen werden. Zudem war
insbesondere zu Jahresbeginn eine sehr hohe Anzahl an unbezahlten
Kinderkrankentagen zu verzeichnen.
Stellenplan 2020/2021
Anlässlich der Aufstellung des
Stellenplans für die Jahre 2020 und 2021 wurden für das Jahr 2021
Mehraufwendungen in Höhe von rund 927 T€ kalkuliert. Tatsächlich sind in diesem
Zusammenhang im Haushaltsjahr 2021 lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund
576 T€ entstanden, sodass hier Minderaufwendungen von rund 351 T€ zu verzeichnen sind. Die Minderaufwendungen
resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des Stellenplans neu
geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten (u.a. wg.
Bewerbungslage und Corona-Krise).
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich um rund 1.792
T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:
unerwartetes Ausscheiden von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung,
krankheitsbedingte bzw.
mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die
geringere Personalkosten verursachten (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung),
Verlängerung / Gewährung von
Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw.
Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt wurden,
freie Stellen, für die (noch)
keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten.
Anmerkung:
Die aus diesen Maßnahmen
resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer zusätzlichen
Belastung der übrigen Mitarbeitenden in den betroffenen Fachämtern, sodass die
genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von
Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.
Deckungskreis (3) -
Personalkostenerstattungen
Der Deckungskreis 3 schließt im
Haushaltsjahr 2021 mit einem Mehrertrag
in Höhe von rund 601 T€ ab.
Mindererträge
JeKits
Im Bereich "JeKits"
entstanden Mindererträge in Höhe von rund
23 T€. Grund hierfür ist insbesondere der durch den Unterrichtsausfall
aufgrund des Coronavirus entstandene Ausfall von Entgelten.
Bundesfreiwilligendienst
Im Bereich des
Bundesfreiwilligendienstes liegen Mindererträge in Höhe von rund 7,5 T€ vor, da nicht alle der
acht vorhandenen Stellen durchgehend besetzt waren. Den Mindererträgen stehen
entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 1 entgegen.
Adoptionsvermittlungsstelle
Die Höhe der
Personalkostenerstattungen ist abhängig von den in diesem Bereich im
Haushaltsjahr 2021 tatsächlich entstandenen Personalaufwendungen. Aufgrund
krankheitsbedingter Ausfälle entstanden Mindererträge in Höhe von rund 27,5 T€. Im Gegenzug reduzierten
sich allerdings auch die Personalaufwendungen im Deckungskreis 1.
Mehrerträge:
Erstattungen Eigenbetriebe
Bei den
Personalkostenerstattungen der Eigenbetriebe sind Mehrerträge in Höhe von rund 138 T€ zu verzeichnen. Die Erstattungen
sind hier abhängig von den seitens der Stadt für die Eigenbetriebe gezahlten
Personalaufwendungen.
Erstattungen Winterdienst durch
EBB an das StA 68
Insbesondere aufgrund der
besonderen Wetterlage im Februar 2021 sind Mehrerträge anlässlich der Erstattung
von Personalaufwendungen durch den EBB an das StA 68 u.a. für den Winterdienst
in Höhe von rund 90 T€
entstanden.
Fraktionen
Im Bereich der Erstattung der
Personalkosten der Fraktionsgeschäftsführungen sind aufgrund entsprechend höherer
Personalaufwendungen Mehrerträge in Höhe von rund 17 T€ entstanden.
Familienzentren
Für den Bereich der
Familienzentren sind Mehrerträge in Höhe von rund 333 T€ zu verzeichnen. Die Mehrerträge resultieren
insbesondere aus einer Erhöhung des Landeszuschusses im Rahmen der Novelle des
Kinderbildungsgesetzes.
Darüber hinaus sind weitere
Mehrerträge in Höhe von rund 81 T€
durch Personalkostenerstattungen entstanden, die nicht im Ansatz kalkuliert
wurden (s. unten stehende Liste).
Stellungnahme zu den Erträgen
aus internen Leistungsbeziehungen
Im Rahmen der inneren
Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste gezahlten
Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter sind Mindererträge in
Höhe von rd. 6 T€ zu
verzeichnen. Die resultiert daraus, dass aufgrund der Corona-Pandemie auch in
2021 nur sehr geringe Aufwendungen für Künstler entstanden sind.
Indem die Beträge für die innere
Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in 2021 geringer ausfallen,
werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2022 ebenfalls
entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben
nach den an die Künstlerinnen und Künstler im Vorjahr gezahlten Entgelte
richtet.
Fazit
Abschließend wird festgestellt,
dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von rund 1.715 T€ abschließt. Der Deckungskreis
3 "Personalkostenerstattungen" schließt mit einem Mehrertrag in Höhe von rund 601 T€ ab.
Deckungskreise
Sachaufwendungen
Zu den vorgenannten
Deckungskreisen in den ZD kann festgehalten werden, dass es sowohl
Mindererträge sowie auch erheblichen Mehraufwendungen zu verzeichnen gab.
Letztendlich konnten die Deckungskreise ausgeglichen gestaltet werden.
Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr
Hervorzuheben sind
hier zum Beispiel die Porto und Frachtkosten. Aufgrund der Bundestagswahl
verbunden mit einem erhöhten Briefwahlanteil, Anschreiben an alle älteren
Jahrgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie ein Mehraufwand zur
Versendung der Grundbesitzabgaben, kam es hier insgesamt zu einem Mehraufwand
in Höhe von rd. 40 T€.
Deckungskreis (145) Dienstreisen
Im Deckungskreis Dienstreisen
ist hingegen ein Minderaufwand in
Höhe von rd. 45 T€ zu
verzeichnen. Dies resultiert zum einen daraus, dass die Sparbemühungen der
Zentralen Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket
2000, Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen)
greifen. Diese werden daher konsequent weiter verfolgt. Aufgrund der
Corona-Pandemie resultiert die Minderaufwendung, im Haushaltsjahr 2021,
allerdings auch aus der deutlich geringeren Anzahl an durchgeführten
Dienstreisen.
Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt ist
festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h.
durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich
insgesamt 2.327 T€ (+ 601 T€ Personalkostenerstattungen + 1.715 T€ Personalaufwendungen + 11 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen
ist.
Deckungskreise Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 –
Fremdreinigung
Auch der Bereich
der Fremdreinigung zeigt, dass die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, auf die
Kostenentwicklung im Jahre 2021 erheblich waren. Entstanden
ist dieser Mehrbedarf ausschließlich durch den beauftragten erhöhten
Reinigungsumfang, insbesondere der Schulen und Kindertagesstätten. Die Sporthallen wurden in den Sommerferien für den
Vereinssport geöffnet und mussten somit zusätzlich gereinigt und desinfiziert
werden. Hinzu kommen Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen im
Reinigungsgewerbe.
Das Jahresergebnis 2021 weist Mehraufwendungen
in Höhe von rd. 370 T€ aus.
Deckungskreis 23
- Heizung
Bedingt durch die
durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbräuche in den
vergangenen Jahren erheblich gesenkt werden. Darüber hinaus gibt es eine große
Anzahl an Gebäuden die nicht mehr genutzt werden bzw. pandemiebedingt
geschlossen waren. Positiv beeinflusst wurde das Ergebnis zusätzlich durch
verhältnismäßig milde Temperaturen zum Jahresende 2021 hin.
Letztendlich
schließt dieser Deckungskreis mit einem Minderaufwand
in Höhe von rd. 204 T€ ab.
Deckungskreis 23
- Strom, Wasser, Kehrgebühren
Bei dem DK Strom,
Wasser, Kehrgebühren ist ein Minderaufwand
in Höhe von rd. 76 T€ festzustellen.
Dies ist zum einen ebenfalls auf energetische Maßnahmen zurückzuführen, aber
auch daran, dass Objekte nicht mehr betrieben werden oder aber auch aufgrund
der Pandemie geschlossen waren.
Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr 2021 standen für die Bewirtschaftung des
Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe von 4.676
T€ zur Verfügung. Die Bewirtschaftung der entsprechenden Positionen des
Baubetriebshofes erfolgt über das Sachkonto und ist daher nicht Gegenstand
dieser Stellungnahme. Der Deckungskreis des StA 23 besteht aus mehreren
Bereichen von der Fremdreinigung über Versicherungen, Heizung bis hin zu den Grundbesitzabgaben.
Innerhalb dieses Deckungskreises gibt es sowohl Mehr- wie Minderaufwendungen,
sodass die Deckungskreise insgesamt mit einem Mehraufwand von rd. 110 T€
abschließen.
Fazit zum Ergebnis aller
Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden
voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 2.327 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer
Verschlechterung in Höhe von 110 T€
abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise
mit einer Gesamtverbesserung von 2.217 T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |