Betreff
Antrag der Pfalzschule auf Einrichtung einer fallunabhängigen Poollösung für die Klassenassistenz
Vorlage
12/0550
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, die Einrichtung eines fallunabhängigen Poolmodells an der Pfalzschule durch das Jugendamt prüfen zu lassen.

Sachdarstellung:

 

Dem Jugendamt liegt ein Antrag der Pfalzschule vor, im Rahmen einer sog. „Poollösung“ Unterstützung durch Klassenassistenz zu erhalten. Die Schule beschreibt einen erhöhten Förderbedarf bei den Schüler:innen. Die Möglichkeit schulische Maßnahmen zu ergreifen, sei erst relativ spät gegeben, da der Antrag auf sonderpädagogische Förderung i.d.R. erst nach drei Schulbesuchsjahren erfolgen könne. Die schulischen Fördermaßnahmen durch Sonderpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter werden von der Pfalzschule als nicht ausreichend eingeschätzt, um den hohen Bedarfen der Kinder gerecht zu werden.

 

Insgesamt besuchen 360 Kinder die Pfalzschule, fast die Hälfte der Schüler:innen hat einen Migrationshintergrund. Zum Schuljahr 2021/2022 sind 22 Kinder eingeschult worden, die bereits in der Kita integrative Förderung erhalten haben.

 

Durch das  fallunabhängige Poolmodell soll die soziale Teilhabe von seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder ohne die konventionelle Einzelfallhilfe im Rahmen eines Schulassistenz-Pools erreicht werden.

 

Im Vorfeld wurde gemeinsam mit der Pfalzschule eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Zum Schuljahr 2022/2023 werden 104 Kinder aufgenommen.

 

Von diesen 104 Kindern haben 13 Kinder nach Einschätzung des schulmedizinischen Dienstes einen individuellen Unterstützungsbedarf. Im Rahmen des Schulspiels und nach Rücksprache mit den Kitas sind elf weitere Kinder mit Unterstützungsbedarf aufgefallen. Acht Kinder haben bereits in der Kita integrative Förderung erhalten. Für zwölf Kinder wird bereits vor der Einschulung eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet oder eine Rückstellung vom Schulbesuch geprüft. Rund 30% der Lernanfänger haben somit einen Unterstützungsbedarf.

 

Anhand dieser Bedarfsüberprüfung wurde der Personalbedarf für Schulassistenz ermittelt. Die Fachabteilung orientierte sich dabei an den Modellversuchen und an fachlichen Empfehlungen, die sämtlich feststellen, dass das fallunabhängige Poolmodell die Bedarfe der Kinder effektiv deckt. (Siehe hierzu auch Modellversuch „Ein guter Ort für alle-wir gestalten Inklusion“ der Stadt Hamm, Empfehlung des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII und Beispiele in der Arbeitshilfe „Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen im Kontext von Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII und pädagogischer Förderung“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW).


Für die Pfalzschule wird vorgeschlagen, einen Pool bestehend aus sechs Schulassistenten einzurichten, die Kosten würden sich hierfür auf ca. 16.000 Euro pro Monat belaufen.

Die Schulassistenten werden der Schule für mindestens zwei bis drei Jahre fest zugeordnet. Sie können von der Schule nach eigenem Bedarf eingesetzt werden. Somit entsteht an dieser Schule, die neben der Lehrerschaft auch über Schulsozialarbeiter, sonderpädagogische Fachkräfte etc. verfügen, ein multiprofessionales Team, welches von den gegenseitigen Fachkenntnissen im Sinne der Schüler:innen und eines effektiveren Unterrichts profitieren kann.

 

Folgende Vorteile dieses Modells werden gesehen:

 

-              Hilfe für alle Kinder

-              Teamarbeit zwischen Klassenlehrkraft und Schulassistenz bei klarer Rollenverteilung

-              Personelle Kontinuität bei den Schulassistenten

-              Stabilere Arbeitsbedingungen für die Schulassistenten (feste Arbeitszeiten,
                dauerhaftes Arbeitsverhältnis)

-              Reduzierung der Stigmatisierung

-              Keine Isolierung der Kinder mit Eingliederungsbedarf

-              Flexibilität beim Einsatz der Schulassistenten

-              Unbürokratische und schnelle Hilfe für Eltern und Kinder

-              Reduzierung des Konfliktpotentials im Dreieck Eltern/Schulassistent/Schule

-              Kein Neid oder kein Stigma aufgrund von Schulassistenz

 

Die Schulassistenz soll Teil des Schulsystems werden. Sie soll an Elternabenden, Schulkonferenzen etc. teilnehmen. Gemeinsame Fortbildungen und Aktionen können als Grundlage für eine gute Kooperation und zur Teambildung beitragen. Für die Schule und die Schulassistenz soll es eine/n Koordinator:in beim Anstellungsträger geben, welche/r die pädagogische Anleitung und die Kooperationsarbeit übernimmt. Wöchentlich sollen Reflektionsgespräche in der Schule mit Schulassistenten, Schulleitung und den Lehrkräften geführt werden, um den Einsatz flexibel gestalten zu können.

 

Die Schulassistent:innen können die soziale Teilhabe am schulischen Leben im gesamten Klassenverband trainieren. Die Schüler:innen mit Förderbedarf würden nicht weiter stigmatisiert.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Vorac, S.