Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufgabenwahrnehmung AsylbLG im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (Einheitliches Sozialwesen)
- Beitritt der Stadt Selm und der Gemeinde Holzwickede zur bestehenden Vereinbarung
Vorlage
12/0544
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die „Sicherstellung der technischen Unterstützung und die Einrichtung einer gemeinsamen Verwaltungsstelle („Kopfstelle“) zur Umsetzung fachadministrativer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Bereits im Jahr 2012 wurde zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis Unna die Vereinbarung getroffen, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein einheitliches Sozialwesen zur Verbesserung in der sozialhilferechtlichen Aufgabenwahrnehmung aufzubauen.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung des IKZ-Projektes „Einheitliches Sozialwesen“ wurde den kreisangehörigen Kommunen angeboten, auch den Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über eine gemeinsame Verfahrensumgebung abzubilden.

 

Diesbezüglich wurde am 30.10.2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Lünen, Schwerte, Unna und Werne geschlossen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Städte und Gemeinden die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG in eigener Zuständigkeit erbringen und dem Kreis Unna weder eine Fach- noch Rechtsaufsicht obliegt, haben sich die sechs o. g. Bestandskommunen und der Kreis Unna auf die Einrichtung einer sogenannten „Kopfstelle“ verständigt. Während der technische Support seit 2014 durch die Zentrale Datenverarbeitung der Kreisverwaltung Unna (FD 16) gewährleistet wird, erfolgt die fachadministrative Unterstützung durch die Stadt Lünen seit dem Jahr 2019.

 

Seit dem 01.01.2019 erfolgt die Sachbearbeitung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Bestandskommunen ausschließlich über die neue IT-Anwendung „Open/Prosoz“.

 

Nunmehr haben sich auch die Stadt Selm (seit dem 01.07.2020), als auch die Gemeinde Holzwickede (zum 01.01.2022) für den Beitritt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, sowie die Überführung Ihrer Asyl-Instanzen in die Verfahrensumgebung des einheitlichen Sozialwesens entschieden.

 

Die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Fachadministration durch die Stadt Lünen anfallenden Aufwendungen (derzeit: 0,25 Vollzeitäquivalent von A11 LBesG NRW / Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA, zzgl. 10 % Gemeinkosten, zzgl. ¼ der Sachkosten) werden zu gleichen Teilen (je 1/8) durch die Anwendergemeinden im Kreis Unna getragen.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erstellten Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in der jeweils aktuellen Fassung. Für den technischen Support werden durch den Kreis Unna keine Personal-, Sach- oder Gemeinkosten veranschlagt, da für die an die kreisangehörigen Kommunen delegierten existenzsichernder Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) als originäre Aufgaben des Kreises, bereits ein technischer Support des FD 16 erfolgt. Den Städten und Gemeinden werden ausschließlich die durch den Softwareanbieter berechneten Wartungskosten sowie die Kosten für zusätzlich erforderliche Lizenzen durch den Kreis Unna in Rechnung gestellt.


Die Beitritte wurden bereits in der Konferenz der Bürgermeister/-innen am 27.10.2021 besprochen und termingerecht umgesetzt.

 

Auch wenn die bisherige Vereinbarung vom 30.10.2019 redaktionell keinen Beitritt durch weitere kreisangehörige Kommunen vorgesehen hat, ist nach Auffassung der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Aufsichtsbörde die ursprüngliche Zustimmung der beteiligten Kommunen zur öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausreichend, da sich durch den Beitritt keine inhaltlichen Änderungen ergeben. Es ändert sich nur die Anzahl der insgesamt beteiligten Kommunen, wobei deren individuelle Rechte (z.B. Austritt aus der Vereinbarung) keine direkten Auswirkungen auf die anderen Kommunen hätten.

 

Es ergibt sich durch den Beitritt der Stadt Selm und der Gemeinde Holzwickede aber mittelbar eine weitere Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, da die Kosten der Kopfstelle nunmehr durch eine größere Anzahl an Kommunen geteilt wird.

 

Der Entwurf der nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als rechtliche Basis der Zusammenarbeit sowie das erforderliche Organisationskonzept sind beigefügt:

 

Anlage 1: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Sicherstellung der technischen Unterstützung und die Einrichtung einer gemeinsamen Verwaltungsstelle („Kopfstelle“) zur Umsetzung fachadministrativer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 2021

 

Anlage 2: Organisationskonzept öffentlich-rechtliche Vereinbarung AsylbLG 2021

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann

Sichtvermerk

Zentrale Dienste

 

 

 

Hartl