Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.01.2022 zur Erstellung eines Grün- und Freiflächenkonzepts für das Stadtgebiet Bergkamen
Vorlage
12/0540
Aktenzeichen
reu-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur  Erstellung eines Grün- und Freiflächenkonzepts für das Stadtgebiet Bergkamen ab, da die Erstellung bereits im Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen als Maßnahme beschlossen wurde und sich aktuell in der Bearbeitung befindet.

 

 

Sachdarstellung:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 17.01.2022 einen Antrag zur Erstellung eines Grün- und Freiflächenkonzepts für das Stadtgebiet Bergkamen gestellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, dieses „ kurzfristig / innerhalb eines halben Jahres“ zu erstellen (siehe Anlage 1).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.    Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen

Der Klimawandel mit Starkregenereignissen, Hitzeperioden und Stürmen hat auch Auswirkungen auf die Grün- und Freiflächen in der Stadt.  Um negative Auswirkungen im Vorfeld zu begrenzen sollen rechtzeitig Schutz- und Vorsorgemaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Daher ist als Maßnahme S 3 im Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen (IKK) ein Konzept zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsfunktion der städtischen Grünflächen sowie deren Resilienz gegenüber Klimaveränderungen vorgesehen.

 

2.    Aktueller Stand der Bearbeitung

Die Verwaltung setzt diese Maßnahme derzeit um:

 

Zeitlich ist das Konzept im IKK in 2021/2022 vorgesehen. Die Verwaltung hat daher in 2021 mit den Vorarbeiten begonnen. Neben Zieldefinitionen und Formulierung von Anforderungen und Inhalten wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 bei den Buchungsstellen 09.51.02.528100 (Geodienste) und 14.56.01.524108 (Klimaschutz) Mittel in Höhe von insgesamt 40.000 € dafür vorgesehen.

 

Ziele sind

 

·         Erhaltung der Grünflächen mit ihrer hohen Bedeutung für das lokale Klima,

·         Sicherung bzw. Weiterentwicklung der ökologischen Wertigkeit

·         Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas, Boden- und Landschaftsschutzes und der Wohnqualität

·         Entwicklung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels

·         Schaffung eines Grünflächenverbundsystem in der Stadt und zum Freiraum

·         Vorschlagsliste zur Pflanzenauswahl

·         Erstellung eines effektiven Bewirtschaftungskonzept

·         Vorschläge für extensive Pflegemaßnahmen, Pflegestandards

Da die städtischen Grün- und Freiflächen unterschiedlichen Ämtern zugeordnet sind, wird das Grünflächenkonzept dezernatsübergreifend erarbeitet.

Die effiziente Umsetzung des Freiflächenkonzeptes setzt eine detaillierte Bestandsaufnahme als gemeinsame Basis voraus. Daher soll ein leistungsfähiges GIS-gestütztes Konzept (digitales, flächenbezogenes Kataster) erstellt werden, das an den oben genannten Zielen ausgerichtet ist und alle Anwendungsbereiche umfasst:

 

·         Erhalt der unterschiedlichen Nutzungsfunktionen (Park, Spiel- und Sportplätze, Friedhof, Straßenbegleitgrün, Freianlagen an kommunalen Gebäuden …)

·         Stadtklima

·         Bodenschutz

·         Planungsrecht

·         Unterstützung bei der Ausschreibung der Grünflächenpflege

·         Pflege- und Kontrollmaßnahmen

·         Minimierung von Haftungsrisiken bei der Verkehrssicherheit.

Die digitale Erfassung, Visualisierung und Analyse ermöglicht eine effiziente Umsetzung und regelmäßige Fortführung aller Flächen und Objektes des Grünanlagenmanagements mit Werkzeugen und Spezialfunktionen; z.B. auch mit mobilen Anwendungen (Tablets) für den Außendienst (BBH).

 

Das Konzept soll vergeben werden. Derzeit werden durch die Verwaltung die Leistungsverzeichnisse für Kataster und Fachkonzept erstellt. Es handelt sich um eine Vergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Der Vergabe ist ein Teilnahmewettbewerb vorzuschalten.

 

Allein schon wegen der vergaberechtlichen Vorgaben kann ein Grün- und Freiflächenkonzept nicht kurzfristig innerhalb eines halben Jahres erstellt werden. Das Grünflächenkonzept soll nach Auffassung der Verwaltung ganzheitlich angelegt werden. Auch für die inhaltliche Aufarbeitung dieses komplexen Themas ist daher eine kurzfristig angelegte Zusammenstellung nicht zielführend.

 

3.    Zusätzliche Inhalte

Umwandlung städtischer Flächen in Grünflächen

 

Die Überprüfung weiterer städtischer Flächen hinsichtlich einer sinnvollen Umwandlung in Grünflächen zur Verbesserung des Stadtklimas oder des Biotopverbunds sind bisher nicht vorgesehen. Hier handelt es sich um Straßen, Wege, Plätze, Sportanlagen und Freianlagen städtischer Einrichtungen wie an Schulen, Kultureinrichtungen, Kitas, Rathaus … Diese Forderung ist bereits im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entsiegelung aus November 2021 enthalten(siehe Drucksache Nr. 12/0535). Die Verwaltung schlägt vor, dass alle zur Entsiegelung identifizierten Flächen  nach ihrer Umwandlung zu gegebener Zeit in das Grünflächenkonzept eingearbeitet werden.  Die Entsiegelung selbst ist nicht Gegenstand des Grün- und Freiflächenkonzeptes.

 

Öffentliche und private Grün- und Freiflächen

 

Die Forderung, dass das Grün- und Freiflächenkonzept für das Stadtgebiet Bergkamen nicht nur die Grünflächen beinhaltet, die sich in städtischem Besitz befinden, sondern alle Grünflächen, die zum Stadtgebiet Bergkamens zählen, ist ebenfalls derzeit nicht in der Bearbeitung des Grünflächenkonzepts enthalten.

 

 

 

 

 

 

Nach Meinung der Verwaltung liegt hier bereits ein umfassendes Instrumentarium für den Erhalt vor:

 

·         Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan sind der baulichen Nutzung entzogen. Pflege- und Entwicklungskonzepte liegen vor. Diese Flächen umfassen ca. 44 % des Stadtgebiets.

·         Wald ist im Flächennutzungsplan (FNP) und über das besondere Forstrecht geschützt. Zum Flächennutzungsplan wurde ein forstwirtschaftlicher Fachbeitrag erstellt. Dieser bewertet den Waldbestand und stellt die Funktionen hinsichtlich Wasserschutz, Klimaschutz, Sicht- bzw. Immissionsschutz, Bodenschutz,  und Erholungsfunktion dar. Zudem werden potentielle Aufforstungsflächen dargestellt-

·         Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan sind der baulichen Nutzung mit Ausnahme der Regelungen des § 35 BauGB entzogen.

·         Auch Grünflächen im Flächennutzungsplan sind nicht zu bebauen, wenn aktuelle Baurechte nach §§ 30, 34 oder 35 BauGB nicht entgegenstehen.

·         Zudem soll nach wie vor die Innenentwicklung vorangetrieben werden und vorrangiges Ziel der Planung sein (§ 1a (2) BauGB). Damit wird der Freiraum vor weiterer Versiegelung geschützt.

·         Grün- und Freiflächen werden zudem in Bebauungsplänen durch Festsetzung von Grünflächen, Dichte, Pflanzgeboten, Verhinderung von Schottergärten (seit 2021) … konkretisiert. Seit 2021 wird die Checkliste zum Klimaschutz angewandt.

·         Auch im Rahmen der Bauberatung werden Bauherren zu geringer Versiegelung und Erhalt der Freiflächen ausdrücklich ermuntert. Auch Pflanzempfehlungen erfolgen hier bei Bedarf.

Bewertet werden könnten dann lediglich die Freiflächen (landwirtschaftlichen Flächen und Brachflächen), die nach FNP einer Bebauung zugeführt werden sollen (Reserveflächen).

 

Im 2.Quartal 2022 wird die Klimaanalyse Bergkamen vorgelegt. Die Stadt hat den RVR damit 2020 beauftragt. Neben der Darstellung der stadtklimatischen Verhältnisse werden Planungshinweise aus der Klimaanalysekarte und den Gesamterkenntnissen zum Stadtklima Bergkamens erstellt. Hier werden Last- und Ausgleichsräume mit planerischen Empfehlungen zur Siedlungstätigkeit sowie vertiefenden raumspezifischen und lokalen Hinweise z.B. zu Begrünungsmaßnahmen dargestellt. Zusätzlich werden Einzelhinweise zu Bebauungsgrenzen aufgenommen. Damit steht ein weiteres Instrumentarium zum Klimaschutz zur Verfügung.
Bei der Inanspruchnahme von Bauerwartungsland/Baulandreserveflächen im Freiraum können somit bereits im Vorfeld der notwendigen Bauleitplanung diese Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für Klimaschutz, Klimaanpassung, Artenschutz, genetischen Austausch für Tier- und Pflanzenarten als auch für Lebensqualität und wohnortnahe Erholung bewertet und mit den Planungshinweisen der Klimaanalyse abgeglichen werden. Diese Ergebnisse fließen in den weiteren Planungsprozess ein bzw. sind Grundlage für eine Änderung bzw. Aufgabe der geplanten baulichen Nutzung.

 

Zusammenfassung:

 

·         Die Verwaltung setzt den Auftrag aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen für die Erstellung eines ein Grün- und Freiflächenkonzept bereits um. Der Antrag auf Erstellung des Konzeptes ist daher obsolet.

·         Das Konzept ist ganzheitlich angelegt (von der Planung bis zur Pflege/Verkehrssicherung).

·         Wesentliche Leistungen können nicht mit eigenem Personal durchgeführt werden, sondern müssen an Fachbüros vergeben werden. Das Grün- und Freiflächenkonzept ist nicht kurzfristig/innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen.

·         Die Umwandlung städtischer Flächen in Grünflächen wird nicht im Rahmen des Grün- und Freiflächenkonzeptes geprüft. Entsiegelte Flächen werden zu gegebener Zeit in das Grünflächenkataster übernommen.

·         Für die Sicherung öffentlicher und privater Freiflächen im gesamten Stadtgebiet steht ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung. Eine Aufnahme in das Grün- und Freiflächenkonzept wird daher nicht empfohlen.

·         Vor Inanspruchnahme von Freiflächen, die im FNP für eine bauliche Nutzung dargestellt sind, wird deren Bedeutung und Funktion für Klima, Ökologie und Bodenschutz geprüft. Das Ergebnis wird dargelegt und fließt in den Planungsprozess ein.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke