Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz lehnt den Antrag
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur
Erstellung eines Grün- und
Freiflächenkonzepts für das Stadtgebiet Bergkamen ab, da die Erstellung bereits
im Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen als Maßnahme beschlossen wurde und
sich aktuell in der Bearbeitung befindet.
Sachdarstellung:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 17.01.2022 einen Antrag zur Erstellung
eines Grün- und Freiflächenkonzepts für das Stadtgebiet Bergkamen gestellt. Die
Verwaltung soll beauftragt werden, dieses „ kurzfristig / innerhalb eines
halben Jahres“ zu erstellen (siehe Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Maßnahme
des Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen
Der Klimawandel mit
Starkregenereignissen, Hitzeperioden und Stürmen hat auch Auswirkungen auf die
Grün- und Freiflächen in der Stadt. Um
negative Auswirkungen im Vorfeld zu begrenzen sollen rechtzeitig Schutz- und
Vorsorgemaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Daher ist als Maßnahme S 3
im Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen (IKK) ein Konzept zu Klimaschutz-
und Klimaanpassungsfunktion der städtischen Grünflächen sowie deren Resilienz
gegenüber Klimaveränderungen vorgesehen.
2. Aktueller
Stand der Bearbeitung
Die Verwaltung
setzt diese Maßnahme derzeit um:
Zeitlich ist das
Konzept im IKK in 2021/2022 vorgesehen. Die Verwaltung hat daher in 2021 mit den
Vorarbeiten begonnen. Neben Zieldefinitionen und Formulierung von Anforderungen
und Inhalten wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 bei den Buchungsstellen
09.51.02.528100 (Geodienste) und 14.56.01.524108 (Klimaschutz) Mittel in Höhe
von insgesamt 40.000 € dafür vorgesehen.
Ziele sind
·
Erhaltung
der Grünflächen mit ihrer hohen Bedeutung für das lokale Klima,
·
Sicherung
bzw. Weiterentwicklung der ökologischen Wertigkeit
·
Entwicklung
von Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas, Boden- und Landschaftsschutzes
und der Wohnqualität
·
Entwicklung
von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels
·
Schaffung
eines Grünflächenverbundsystem in der Stadt und zum Freiraum
·
Vorschlagsliste
zur Pflanzenauswahl
·
Erstellung
eines effektiven Bewirtschaftungskonzept
·
Vorschläge
für extensive Pflegemaßnahmen, Pflegestandards
Da die städtischen
Grün- und Freiflächen unterschiedlichen Ämtern zugeordnet sind, wird das
Grünflächenkonzept dezernatsübergreifend erarbeitet.
Die effiziente
Umsetzung des Freiflächenkonzeptes setzt eine detaillierte Bestandsaufnahme als
gemeinsame Basis voraus. Daher soll ein leistungsfähiges GIS-gestütztes Konzept
(digitales, flächenbezogenes Kataster) erstellt werden, das an den oben genannten
Zielen ausgerichtet ist und alle Anwendungsbereiche umfasst:
·
Erhalt
der unterschiedlichen Nutzungsfunktionen (Park, Spiel- und Sportplätze,
Friedhof, Straßenbegleitgrün, Freianlagen an kommunalen Gebäuden …)
·
Stadtklima
·
Bodenschutz
·
Planungsrecht
·
Unterstützung
bei der Ausschreibung der Grünflächenpflege
·
Pflege-
und Kontrollmaßnahmen
·
Minimierung
von Haftungsrisiken bei der Verkehrssicherheit.
Die digitale
Erfassung, Visualisierung und Analyse ermöglicht eine effiziente Umsetzung und
regelmäßige Fortführung aller Flächen und Objektes des Grünanlagenmanagements
mit Werkzeugen und Spezialfunktionen; z.B. auch mit mobilen Anwendungen
(Tablets) für den Außendienst (BBH).
Das Konzept soll
vergeben werden. Derzeit werden durch die Verwaltung die Leistungsverzeichnisse
für Kataster und Fachkonzept erstellt. Es handelt sich um eine Vergabe nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Der Vergabe ist ein Teilnahmewettbewerb
vorzuschalten.
Allein schon wegen
der vergaberechtlichen Vorgaben kann ein Grün- und Freiflächenkonzept nicht
kurzfristig innerhalb eines halben Jahres erstellt werden. Das
Grünflächenkonzept soll nach Auffassung der Verwaltung ganzheitlich angelegt
werden. Auch für die inhaltliche Aufarbeitung dieses komplexen Themas ist daher
eine kurzfristig angelegte Zusammenstellung nicht zielführend.
3. Zusätzliche
Inhalte
Umwandlung städtischer Flächen in
Grünflächen
Die Überprüfung
weiterer städtischer Flächen hinsichtlich einer sinnvollen Umwandlung in
Grünflächen zur Verbesserung des Stadtklimas oder des Biotopverbunds sind
bisher nicht vorgesehen. Hier handelt es sich um Straßen, Wege, Plätze,
Sportanlagen und Freianlagen städtischer Einrichtungen wie an Schulen,
Kultureinrichtungen, Kitas, Rathaus … Diese Forderung ist bereits im Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entsiegelung aus November 2021
enthalten(siehe Drucksache Nr. 12/0535). Die Verwaltung schlägt vor, dass alle
zur Entsiegelung identifizierten Flächen
nach ihrer Umwandlung zu gegebener Zeit in das Grünflächenkonzept eingearbeitet
werden. Die Entsiegelung selbst ist
nicht Gegenstand des Grün- und Freiflächenkonzeptes.
Öffentliche und private Grün- und
Freiflächen
Die Forderung, dass
das Grün- und Freiflächenkonzept für das Stadtgebiet Bergkamen nicht nur die
Grünflächen beinhaltet, die sich in städtischem Besitz befinden, sondern alle
Grünflächen, die zum Stadtgebiet Bergkamens zählen, ist ebenfalls derzeit nicht
in der Bearbeitung des Grünflächenkonzepts enthalten.
Nach Meinung der
Verwaltung liegt hier bereits ein umfassendes Instrumentarium für den Erhalt
vor:
·
Natur-
und Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan sind der baulichen Nutzung
entzogen. Pflege- und Entwicklungskonzepte liegen vor. Diese Flächen umfassen
ca. 44 % des Stadtgebiets.
·
Wald
ist im Flächennutzungsplan (FNP) und über das besondere Forstrecht geschützt.
Zum Flächennutzungsplan wurde ein forstwirtschaftlicher Fachbeitrag erstellt.
Dieser bewertet den Waldbestand und stellt die Funktionen hinsichtlich
Wasserschutz, Klimaschutz, Sicht- bzw. Immissionsschutz, Bodenschutz, und Erholungsfunktion dar. Zudem werden
potentielle Aufforstungsflächen dargestellt-
·
Flächen
für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan sind der baulichen Nutzung mit Ausnahme
der Regelungen des § 35 BauGB entzogen.
·
Auch
Grünflächen im Flächennutzungsplan sind nicht zu bebauen, wenn aktuelle
Baurechte nach §§ 30, 34 oder 35 BauGB nicht entgegenstehen.
·
Zudem
soll nach wie vor die Innenentwicklung vorangetrieben werden und vorrangiges
Ziel der Planung sein (§ 1a (2) BauGB). Damit wird der Freiraum vor weiterer
Versiegelung geschützt.
·
Grün-
und Freiflächen werden zudem in Bebauungsplänen durch Festsetzung von Grünflächen,
Dichte, Pflanzgeboten, Verhinderung von Schottergärten (seit 2021) …
konkretisiert. Seit 2021 wird die Checkliste zum Klimaschutz angewandt.
·
Auch
im Rahmen der Bauberatung werden Bauherren zu geringer Versiegelung und Erhalt
der Freiflächen ausdrücklich ermuntert. Auch Pflanzempfehlungen erfolgen hier
bei Bedarf.
Bewertet werden
könnten dann lediglich die Freiflächen (landwirtschaftlichen Flächen und
Brachflächen), die nach FNP einer Bebauung zugeführt werden sollen
(Reserveflächen).
Im 2.Quartal 2022
wird die Klimaanalyse Bergkamen vorgelegt. Die Stadt hat den RVR damit 2020
beauftragt. Neben der Darstellung der stadtklimatischen Verhältnisse werden
Planungshinweise aus der Klimaanalysekarte und den Gesamterkenntnissen zum
Stadtklima Bergkamens erstellt. Hier werden Last- und Ausgleichsräume mit
planerischen Empfehlungen zur Siedlungstätigkeit sowie vertiefenden
raumspezifischen und lokalen Hinweise z.B. zu Begrünungsmaßnahmen dargestellt.
Zusätzlich werden Einzelhinweise zu Bebauungsgrenzen aufgenommen. Damit steht
ein weiteres Instrumentarium zum Klimaschutz zur Verfügung.
Bei der Inanspruchnahme von Bauerwartungsland/Baulandreserveflächen im Freiraum
können somit bereits im Vorfeld der notwendigen Bauleitplanung diese Flächen
hinsichtlich ihrer Bedeutung für Klimaschutz, Klimaanpassung, Artenschutz,
genetischen Austausch für Tier- und Pflanzenarten als auch für Lebensqualität
und wohnortnahe Erholung bewertet und mit den Planungshinweisen der
Klimaanalyse abgeglichen werden. Diese Ergebnisse fließen in den weiteren
Planungsprozess ein bzw. sind Grundlage für eine Änderung bzw. Aufgabe der
geplanten baulichen Nutzung.
Zusammenfassung:
·
Die
Verwaltung setzt den Auftrag aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen
für die Erstellung eines ein Grün- und Freiflächenkonzept bereits um. Der
Antrag auf Erstellung des Konzeptes ist daher obsolet.
·
Das
Konzept ist ganzheitlich angelegt (von der Planung bis zur
Pflege/Verkehrssicherung).
·
Wesentliche
Leistungen können nicht mit eigenem Personal durchgeführt werden, sondern
müssen an Fachbüros vergeben werden. Das Grün- und Freiflächenkonzept ist nicht
kurzfristig/innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen.
·
Die
Umwandlung städtischer Flächen in Grünflächen wird nicht im Rahmen des Grün-
und Freiflächenkonzeptes geprüft. Entsiegelte Flächen werden zu gegebener Zeit
in das Grünflächenkataster übernommen.
·
Für
die Sicherung öffentlicher und privater Freiflächen im gesamten Stadtgebiet
steht ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung. Eine Aufnahme in das Grün-
und Freiflächenkonzept wird daher nicht empfohlen.
·
Vor
Inanspruchnahme von Freiflächen, die im FNP für eine bauliche Nutzung
dargestellt sind, wird deren Bedeutung und Funktion für Klima, Ökologie und
Bodenschutz geprüft. Das Ergebnis wird dargelegt und fließt in den
Planungsprozess ein.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Reumke |
|