Betreff
Einführung eines Förderprogramms der Stadt Bergkamen zur Unterstützung privater Haushalte beim Rückbau von „Schottergärten“ und versiegelten Vorgartenflächen zu
naturnah angelegten und bepflanzten Vorgärten
Vorlage
12/0537
Aktenzeichen
reu-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Entsiegelung und zum Rückbau von „Schottergärten“ und versiegelten Vorgartenflächen i.S.d. Anlage 1.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 15.11.2021 die Erarbeitung einer Förderrichtlinie zur Unterstützung privater Haushalte beim Rückbau von „Schottergärten“ und versiegelten Vorgartenflächen zu naturnah angelegten und bepflanzten Vorgärten beschlossen (Drucksache Nr. 12/0435).

Die Verwaltung hat eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung (z.B. Schotterflächen, Pflaster, Beton und Asphalt) zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, bei denen mind. 50% der Fläche unversiegelt und max. 50% der Fläche teilversiegelt (z.B. mit Rasengittersteinen) werden.

 

Mit der Förderrichtlinie soll bewusst ein niederschwelliges Angebot gemacht werden. Daher können auch Maßnahmen in Eigenleistung bezuschusst werden.

 

Die Förderung für den Rückbau von „Schottergärten“ und versiegelten Vorgartenflächen zu naturnah angelegten und bepflanzten Vorgärten soll durch einen Investitionszuschuss von bis zu 1.000 € erfolgen. Dadurch können im Doppelhaushalt 2022/2023 mindestens 30 Schottergärten bzw. versiegelte Vorgartenflächen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln umgestaltet werden.

 

Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Bewerbung der Fördermöglichkeit soll über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Bauberatung sowie über die  städtische Internetseite erfolgen.

 

Die Verwaltung wird den Erfolg des Förderprogramms evaluieren und im Fachausschuss berichten.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke