Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2022/23 auf 22 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 3 Klassen
Schillerschule 3 Klassen
Pfalzschule 4 Klassen
Jahnschule 3 Klassen
Preinschule 3 Klassen
Overberger Schule 2 Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 3 Klassen
Sachdarstellung:
Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom 18.03.2005 ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln. In § 6 Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:
"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."
Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01.2022 für das kommende Schuljahr 2022/23 ausgehen müssen, liegt bei 514.
Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:
514 Erstklässler/-innen : 23 = 22,35 Eingangsklassen
Es können somit maximal 22 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.
Im Schuljahr 2021/22 lag der errechnete Wert bei 19 Eingangsklassen, im Jahr davor bei 20 Eingangsklassen.
Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 Abs. 1 der Verordnung:
"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von
1. bis zu 29 eine Klasse
2. 30 bis 56 zwei Klassen
3. 57 bis 81 drei Klassen
4. 82 bis 104 vier Klassen
5. 105 bis 125 fünf Klassen
6. 126 bis 150 sechs Klassen"
Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig.
Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen folgende Situation:
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Anmeldungen Stand: 15.01.2022 |
Zügigkeit |
maximale Aufnahme möglich |
Abweisungen |
Schillerschule |
87 |
3 |
81 |
6 |
Gerh.-Hauptmann-Schule |
64 |
3 |
81 |
- |
Jahnschule |
64 |
3 |
81 |
- |
Preinschule |
65 |
3 |
81 |
- |
Fr.-von-Ketteler-Schule |
74 |
3 |
81 |
- |
Pfalzschule |
114 |
4 |
104 |
10 |
Overberger Schule |
45 |
2 |
56 |
- |
ohne Anmeldungen |
1 |
- |
- |
- |
Gesamt |
514 |
21 |
565 |
16 |
Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:
1. Im Gegensatz zu drei Kindern im letzten Jahr, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet waren, ist es in diesem Schuljahr nur ein Kind. Hier ist sowohl das Jugendamt als auch der städtische Außendienst eingeschaltet.
2. Anzumerken ist, dass insgesamt 13 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Zum einen sind es Kinder, die die Waldorfschule in Hamm besuchen werden, zum Teil aber auch Grundschulen in Werne, Kamen oder Lünen. In der Regel steht bei den Familien ein Umzug an. Die Kinder sind in der Zahl von 514 nicht berücksichtigt.
3. Die Kinder, die an der Schiller-Grundschule bzw. an der Pfalz-Grundschule abgewiesen werden müssen, müssen sich an einer anderen Grundschule in Bergkamen anmelden. Kapazitäten hat auf alle Fälle in Bergkamen-Mitte die Gerhart-Hauptmann-Schule und in Bergkamen-Overberge die Overberger Grundschule. Eine Abweisung ist sowohl an der Schillerschule als auch an der Pfalzschule erforderlich, weil beide Schulen von der Gebäudegröße her über keine freien Klassenräume mehr verfügen.
Bei den Abweisungen handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:
"Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gem. § 46 Abs. 2 SchulG heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprachen"
In Absprache mit den Schulen wird nach Lösungen gesucht, welche Kinder eine andere Schule besuchen können. Denkbar ist z. B. eine Lösung analog zum letzten Schuljahr. Danach sind Kinder aus dem Wohngebiet zwischen der Gedächtnisstraße auf der östlichen Seite, der Hubert-Biernat-Straße nach Süden hin und der Erich-Ollenhauer-Straße nach Norden an die Gerhart-Hauptmann-Schule verwiesen worden.
4. Mit 21 zu bildenden Eingangsklassen ist die mögliche Gesamtzahl von 22 - wie schon im letzten Jahr - nicht ausgeschöpft. Das bedeutet rechnerisch, dass die Klassen im Durchschnitt voller sind als es rechtlich möglich wäre. An dieser Stelle ist aber eine Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Unna als Untere Schulaufsichtsbehörde genauso wie mit den Schulleiterinnen und Schulleitern erfolgt.
5. Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2022. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 11. August 2022 noch mit kleineren Veränderungen aufgrund von Umzügen oder aber auch Zurückstellungen von einzelnen Schulkindern zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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