Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2020 nebst Anhang
und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1
GO NRW den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2020 fest.
Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von
581.031,64 € wird der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
3.
Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen
beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.
4.
Der zusätzliche Bericht
der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und
vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.
Seither
besteht somit gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verpflichtung, zum Schluss eines
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die
Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der
Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2007 bis 2019 sind vom Rat der Stadt Bergkamen
bereits festgestellt worden.
Jahresabschluss
zum 31.12.2020
Den mit Datum vom 14.05.2021 vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 einschließlich
Anhang und Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in
seiner Sitzung am 24.06.2021 (Drucksache Nr. 12/0242) zur Kenntnis genommen und
zur Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
Örtliche
Prüfung
Gem. § 59 Abs. 3 GO
NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahin gehend zu
prüfen, ob Einwendungen zu erheben sind und ob der Jahresabschluss und der
Lagebericht gebilligt werden. In die Prüfung ist der Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung einzubeziehen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung
(§ 59
Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 102 GO NRW).
Die Prüfung
durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit
von Juni bis Oktober 2020.
Die
während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend
mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung
vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung
angepassten Werte.
Über die
Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestätigungsvermerk
Es wurde
ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk (gem.
§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB) erteilt. Danach darf ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden, „wenn die durchgeführte
Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, der Jahresabschluss auf Grund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften,
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt“ (§ 322 Abs. 3 HGB). Der Bericht sowie das Prüfergebnis
werden in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 18.11.2021 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
der Rechnungsprüfungsausschuss nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
keine Einwendungen erhebt und den vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht
billigt.
Feststellung
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2020 nebst Anlagen und Lagebericht mit Stand vom 28.09.2021 beinhaltet bereits die aufgrund der
Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist Bestandteil des vorliegenden
Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung.
Aufgrund der angepassten Werte hat sich die
Bilanzsumme von 356.895.813,99 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten
Jahresabschlusses vom 14.05.2021) auf 355.829.206,15 € (Stand 28.09.2021) und
das Jahresergebnis von + 4.588.773,07 € auf + 581.031,64 € verändert.
Entlastung des
Bürgermeisters
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des
Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten
Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die
Haushaltsführung des Bürgermeisters im Haushaltsjahr und gegen seinen Umgang
mit dem gemeindlichen Vermögen erhoben werden.
Mit der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters kann
intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als
abgeschlossen betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die
Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem
späteren Zeitpunkt noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen entfalten können.
Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Über die
weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 104 GO NRW
in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über
die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt für das Jahr 2020 ein
separater Bericht vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiterin Höchst |
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