Betreff
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen des BUND vom 04.09.2021 hinsichtlich der Bushaltestelle "Sugambrerstraße", Bergkamen-Oberaden
Vorlage
12/0334
Aktenzeichen
66 trei-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen stimmt dem Antrag des BUND zu und beauftragt die Verwaltung, eine neue Buswartehalle mit Dachbegrünung und Fahrradstellplätzen zu errichten

 

Sachdarstellung:

 

Die Ortsgruppe Lünen, Selm, Werne, Bergkamen des BUND hat mit Datum vom 04.09.2021 eine Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW bei der Stadt Bergkamen eingereicht. Darin wird beantragt, die Stadt Bergkamen solle die zuständige Stelle auffordern, an der Bushaltestelle „Sugambrerstraße“ wieder einen Witterungsschutz für die Fahrgäste aufzustellen. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Ende des Jahres 2019 wurde die Fahrbahn der Straße “Am Römerberg” umfassend saniert. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurden auch die anliegenden 6 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Die an der Haltestelle “Sugambrerstraße” vorhandene Buswartehalle wurde wegen Baufälligkeit abgebaut und soll ersetzt werden.

 

Mit Ausnahme der Beschilderung ist grundsätzlich die Stadt Bergkamen für die Ausstattung von innerstädtischen Bushaltestellen im Stadtgebiet und somit deren Errichtung und Unterhaltung zuständig. Aufgrund der unterschiedlichen Standorte und Ausstattungen der Bushaltestellen im Stadtgebiet hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Regelausstattung für Bushaltestellen entwickelt, die nach Möglichkeit an allen neuen oder zu sanierenden Haltestellen umgesetzt werden soll. Aufgrund des ausreichend vorhandenen Raumes an der Haltestelle Sugambrerstraße kann diese hier vollständig aufgebaut werden.

 

Die Buswartehallen sollen zukünftig mit extensiver Dachbegrünung und solarmodulversorgter LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Dies wurde im Vorfeld bezüglich der Machbarkeit, Instandhaltung und Pflege mit den zuständigen Fachämtern und dem Baubetriebshof abgestimmt. Ein Vorteil der gewählten Buswartehalle ist das Fundament in Form einer integrierten Bodenplatte. Dies vereinfacht die Aufstellung und verkürzt die Bauzeit erheblich (s. Anlage 2). Um die Haltestellen noch attraktiver zu gestalten ist es vorgesehen, Fahrradanlehnbügel zu installieren.

 

Eine solche Wartehalle inklusive 2 Fahrradanlehnbügel kann und soll aus Sicht der Verwaltung auch für die Bushaltestelle „Sugambrerstraße“ auf der nördlichen Seite der Straße „Am Römerberg“ aufgestellt werden. Südlich stehen keine städtischen Flächen zur Verfügung.

 

Finanzierung

 

Die Kosten für die Errichtung der Buswartehalle und der Fahrradstellplätze betragen voraussichtlich rd. 20.000 €. Die Verwaltung wird versuchen, Fördermittel des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (ZWL) zu beantragen. Sofern diese jedoch nicht rechtzeitig, d.h. für einen Umbau noch in 2021, zur Verfügung stehen werden schlägt die Verwaltung vor, die Haltestelle notfalls auch ohne Zuwendungen aus eigenem Budget auszubauen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

 

Die Finanzierung stellt sich insgesamt wie folgt dar:

12.54.02 / 0124.785200 „ÖPNV-Haltestellen“                                                                    20.000 €.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  20.000 €

Produkt-/Sachkonto:     12.54.02 / 0124.785200 „ÖPNV-Haltestellen“        

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

10 % der Baukosten

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ja

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Treinies