Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2021;
hier: Erstellung einer Datengrundlage zur Erfassung der THG-Bilanz der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0194
Aktenzeichen
61 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung zukünftig  über die durch den RVR zur Verfügung gestellten gesamtstädtischen Energie- und THG-Bilanzen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu berichten.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 06.02.2021 beantragt, der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Datengrundlage zum THG-Ausstoß im Gebiet der Stadt Bergkamen aus den aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten zu schaffen, die alle Handlungsfelder des „Integrierte Klimaschutzkonzept“  umfasst. Ziel ist eine jährliche Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen des „Integrierte Klimaschutzkonzept“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Energie- und Treibhausgas(THG)-Bilanz für die Metropole Ruhr hat der Regionalverband Ruhr (RVR) die Einzelbilanzen für seine Mitgliedskommunen erhoben. Der RVR wird zukünftig in einem Turnus von 2 bis 3 Jahren dauerhaft die kostenfreie Erstellung individueller THG-Bilanzen für seine Mitgliedskommunen erarbeiten und fortschreiben.

 

Erstmalig wurde der Stadt Bergkamen eine Energie- und THG-Bilanz im 3. Quartal des vergangen Jahres zur Verfügung gestellt. Erarbeitet wurde die Bilanz für die Bezugsjahre 2012 bis 2017. Begründet liegt die Auswahl des Bezugsjahres 2017 als letztes Bilanzierungsjahr darin, dass einige der benötigten Daten (insbesondere final testierte gesamtstädtische bzw. -gemeindliche Energieverbräuche) bei vielen Energienetzbetreibern häufig erst mit einem zeitlichen Verzug von zwei Jahren bereitgestellt werden können. Da der Prozess der Datenerhebung und -aufbereitung sowie Bilanzerstellung im Rahmen dieser Fortschreibung von Mitte bis Ende 2019 stattgefunden hat, waren Daten mit dem Bezugsjahr 2017 die aktuellsten Daten, die zu diesem Zeitpunkt generiert werden konnten. Durch eine fortlaufende Prozessoptimierung plant der RVR, zukünftig nach zwei statt bislang drei Jahren nach dem letzten Bilanzierungsjahr eine THG-Bilanz zur Verfügung zu stellen. Hierzu soll in diesem Jahr zusätzlich eine regionale Arbeitsgruppe zum Thema „THG-Bilanz“ seitens des RVR gegründet und verstetigt werden, um in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine hohe (Daten-) Qualität zu gewährleisten.

 

Die nächste Fortschreibung der kommunalen Energie- und THG-Bilanz für die Bezugsjahre 2018, 2019 (und ggf. 2020 in Abhängigkeit zu der Datenverfügbarkeit) wird durch den RVR im Sommer oder Herbst des kommendes Jahres (2022) zur Verfügung gestellt. Eine frühere Bilanzierung ist aktuell nicht möglich und wird vom RVR in einer Mail an die Stadtverwaltung wie folgt begründet:Zu beachten ist, dass es mit dem zur Verfügung stehenden Bilanzierungstool „Klimaschutz-Planer“ grundsätzlich nicht möglich ist, zeitnah nach Abschluss eines Kalenderjahres eine neueste kommunale Bilanz zu erstellen. [...] Dies liegt u. a. daran, dass Vorgabedaten für die Bezugsjahre 2019/2020 im Klimaschutz-Planer auf kommunaler Ebene aufgrund ihrer Komplexität ‚Stand heute‘ einfach noch nicht zur Verfügung stehen. Hieran können weder die Kommune noch der RVR etwas ändern.“

 

Der "Klimaschutz-Planer" ist ein qualifiziertes CO2-Bilanzierungstool des "Klima-Bündnis e. V.". Das Land NRW hat zu dessen Nutzung eine Landeslizenz erworben, sodass jede Kommune kostenlos eine eigene CO2-Bilanz erstellen kann. Als Mitgliedskommune des RVR wird diese Aufgabe für die Stadt Bergkamen vom Regionalverband übernommen. Am 22.06.2020 wurde hierzu bereits im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr in der Vorlage Drucksache Nr. 11/1938 berichtet.

 

Die kommunale Energie- und THG-Bilanz des RVR führt die gesamtstädtischen Entwicklungen des Energiebedarfs und THG-Ausstoßes in den relevanten Sektoren („Haushalte“, „Wirtschaft“, „Verkehr“ und „Kommunale Verwaltung“) zusammen. Diese Sektoren sind vergleichbar mit den fünf Handlungsfeldern des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ (IKK) der Stadt Bergkamen und spiegeln somit ebenfalls die Ausrichtung der städtischen Klimaschutzarbeit wider. Die 27 Einzelmaßnahmen, welche aus den Handlungsfeldern hervorgehenden, dienen dazu die im IKK verankerten Klimaziele der Stadt Bergkamen zu erreichen. Neben deren Umsetzung wirken sich jedoch weitere bedeutsame Faktoren auf die gesamtstädtische THG-Bilanz aus. Hierzu zählen insbesondere die Witterung, die Bevölkerungsentwicklung, Veränderungen des Verbrauchsverhaltens der Menschen in Bergkamen, Ab- und Zuwanderung, Modernisierung und Umstrukturierung von Betrieben im Stadtgebiet und Entwicklungen im Bereich Mobilität. Anhand dieser, von der Umsetzung des IKK unabhängigen, Einflussfaktoren wird deutlich, dass die Auswirkungen des Gesamtkonzeptes bzw. der Durchführungen der einzelnen Maßnahmen lediglich einen Bestandteil der vielfältigen Wirkungen auf die gesamtstädtische Bilanz ausmachen. Dennoch sind die 27 Einzelmaßnahmen innerhalb der fünf Handlungsfelder so aufgeteilt, dass die Stadt einen breiten Aktionsraum für seine Klimaschutzarbeit besitzt und alle vier Sektoren (Wirtschaft, Verkehr, private Haushalte, kommunale Verwaltung) behandelt werden, welche der RVR für die kommunalen THG-Bilanzierungen heranzieht. Das IKK der Stadt Bergkamen ist somit durch seinen zielgruppenspezifischen Maßnahmenkatalog qualitativ aufgestellt, um eine aktive Einbeziehung der Bürgerschaft und aller relevanten Akteure vorzunehmen, welche maßgeblich an einer erfolgreichen THG-Reduzierung auf kommunaler Ebene beteiligt sind. Vor diesem Hintergrund ist eine ganzheitliche Betrachtung und Auswertung der städtischen Energie- und THG-Bilanz zielführend, um eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Anpassung der Klimaschutzarbeit der Stadt Bergkamen zukünftig vorzunehmen.

 

Im Rahmen des im IKK vorgesehen Controllings werden insgesamt sechs der 27 Maßnahmen u. a. mit Blick auf ihre THG- und Energieeinspareffekte evaluiert. Deren Auswirkungen sind jedoch nicht in jedem Fall, aufgrund ihrer im Vergleich marginalen Einspareffekte, anhand der gesamtstädtischen Energie- und THG-Bilanz ablesbar. Alle weiteren Maßnahmen sind darauf ausgerichtet die Grundlage für weiterführende Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie zur Förderung erneuerbarer Energien zu schaffen. Darüber hinaus erzeugen sie Anreize für die Bergkamener Bürgerschaft, um ein klimaschonendes Verhalten im Alltag zu etablieren, ohne dabei direkte Auswirkungen auf die THG-Bilanz der Stadt zu nehmen.

 

Aus diesem Grund sind die tatsächlichen Effekte der meisten Maßnahmen nicht durch Messungen oder errechnete Werte zu belegen. Ein aussagekräftiger Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Wirksamkeit der Bergkamer Klimaschutzarbeit ist somit nicht im Rahmen einer Erhebung der THG-reduzierenden Effekte auf Maßnahmenebene zu erwarten.

 

Um jedoch zukünftig eine quantitative Bewertung des Fortschritts im Bereich der Reduzierung des THG-Ausstoßes und Energieverbrauchs zu ermitteln, ist eine Interpretation und anschließende Berichterstattung der gesamtstädtischen Energie- und THG-Bilanzen vorzusehen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach