Betreff
Widmung von Teilflächen der "Albert-Schweitzer-Straße" gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
12/0193
Aktenzeichen
gr-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße "Albert-Schweitzer-Straße" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019, Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die Flurstücke der Straße "Albert-Schweitzer-Straße" Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstücke 545, 546, 549 und 373 und Flur 15, Flurstücke 1461, 950, 1462 und 1913 (Teilstück, Wendehammer), zu widmen. Die zu widmenden Straßenflächen sind auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Straße "Albert-Schweitzer-Straße" befindet sich im städtischen Eigentum.

Nachdem sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen,  steht einer Widmung der Erschließungsanlage nichts mehr im Wege.

 

Es handelt sich um die zu widmenden Flurstücke:

 

Gemarkung: Bergkamen

Flur:                 14

Flurstück:     545, 546, 549 und 373

 

Flur:              15

Flurstück     1461, 950, 1462 und 1913 (Teilstück, Wendehammer)

 

 

Bei der Straße "Albert-Schweitzer-Straße" handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grote-Gach