Betreff
Bebauungsplan Nr. BK 123 "Bambergstraße / Am Kiwitt";
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 21.02.2019
Vorlage
12/0191
Aktenzeichen
61 wi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Ratsbeschluss vom 21.02.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“ für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich aufzuheben und das Verfahren einzustellen.

 

Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift. 

 

 

Sachdarstellung:

 

Am 21.02.2019 hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen den Bebauungsplan Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“ aufzustellen (vgl. Drucksache Nr. 11/1465).

 

Planungsanlass war das Interesse der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) auf der städtischen Fläche in der Nordhälfte des Plangebietes ein Mehrgenerationenwohnprojekt zu realisieren. Der entsprechende Rahmenplan wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 09.10.2018 gebilligt (vgl. Drucksache Nr. 10/1175).

 

 

Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.03.2021

 

Aktuell beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit Schreiben vom 17.03.2021 (Anlage 1) eine Beratung über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße/ Am Kiwitt“. Aus Sicht der Antragssteller bestünde kein Planungsanlass mehr, da die UKBS die vorgesehene Wohnbebauung an dieser Stelle nicht mehr verfolge und ein Alternativgrundstück auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 in Bergkamen-Weddinghofen angekauft habe. Zudem habe die Corona-Krise den besonderen Wert wohnortnaher Erholung verdeutlicht, für die innerstädtische Frei-, Grün- und Spielflächen unverzichtbar seien. Außerdem wird der Antrag mit den Funktionen von Freiflächen im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels sowie der ökologischen Funktion der Fläche begründet. Darüber hinaus wird beantragt, die Verwaltung mit einer Überprüfung zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Freifläche als innerstädtische Frei-, Grün- und Spielfläche zu beauftragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Begründung in Bezug auf den entfallenen Planungsanlass für die nördliche Hälfte des Plangebietes zugestimmt werden. Zudem haben wohnungsnahe Frei-, Grün- und Spielflächen vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Krise mittlerweile einen höheren Stellenwert als zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“. Um die vorhandene städtische Freifläche im Bestand zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Darüber hinaus ist eine Bebauung der Brachfläche des ehemaligen „Ledigenheims“ (Eigentümer RAG Montan Immobilien) in der Südhälfte des Plangebietes auch gemäß § 34 BauGB und damit ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung daher, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“ vom 21.02.2019 für den gesamten Geltungsbereich aufzuheben und das Bauleitplanverfahren einzustellen. Da der Aufstellungsbeschluss bisher nicht bekanntgemacht wurde, ist eine Bekanntmachung für die Aufhebung nicht erforderlich. Schon beim damaligen Aufstellungsbeschluss wurde in der Sachdarstellung ein ergebnisoffenes Verfahren beschrieben, das selbst die Einstellung des Verfahrens nicht ausschließt.

 

Mit dem Erhalt der Grünfläche kann eine Aufwertung einhergehen. Dazu gehören:

 

  • Erhalt der Ballspielfläche
  • Wiederaufbau des Spielplatzes
  • Kaschierung der im Süden angrenzenden Mauer durch Blühgehölze
  • Akzentuierung der vorhandenen Bäume durch einzelne Blühgehölze als Unterpflanzung
  • Anreicherung der vorhandenen Wiesenfläche durch Wildblumen, für den Bereich der nicht als Ballspielfläche genutzt wird.
  • Anpflanzung eines Solitärbaumes
  • Sicherung der vorhandenen Halde durch standortgerechte Pflanzungen und Schaffung einer Pufferzone am Fuß
  • Wiederherstellung der Wegeflächen

 

Damit wird eine individuelle Aneignung der Freifläche für Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht. Insbesondere die Blühpflanzen schaffen unterschiedliche Wahrnehmungen im Wechsel der Jahreszeiten.

 

Eine entsprechende Darstellung ist dieser Vorlage in Anlage 3 beigefügt. Diese enthält auch eine Kennzeichnung der gemäß § 34 BauGB bebaubaren Fläche im Süden. Hier kann eine an das Umfeld angepasste, aufgelockerte Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Sicherung der Erschließung.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.03.2019

4. 3 Anlagen

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wiese