hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 21.02.2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Ratsbeschluss
vom 21.02.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am
Kiwitt“ für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich aufzuheben und
das Verfahren einzustellen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 21.02.2019 hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen den Bebauungsplan Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“ aufzustellen (vgl. Drucksache Nr. 11/1465).
Planungsanlass war das Interesse der Unnaer Kreis- Bau- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) auf der städtischen Fläche in der Nordhälfte
des Plangebietes ein Mehrgenerationenwohnprojekt zu realisieren. Der
entsprechende Rahmenplan wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 09.10.2018 gebilligt (vgl.
Drucksache Nr. 10/1175).
Antrag der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.03.2021
Aktuell beantragen
die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit Schreiben vom
17.03.2021 (Anlage 1) eine Beratung über die Einstellung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße/ Am Kiwitt“. Aus Sicht
der Antragssteller bestünde kein Planungsanlass mehr, da die UKBS die
vorgesehene Wohnbebauung an dieser Stelle nicht mehr verfolge und ein
Alternativgrundstück auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 in
Bergkamen-Weddinghofen angekauft habe. Zudem habe die Corona-Krise den
besonderen Wert wohnortnaher Erholung verdeutlicht, für die innerstädtische
Frei-, Grün- und Spielflächen unverzichtbar seien. Außerdem wird der Antrag mit
den Funktionen von Freiflächen im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels
sowie der ökologischen Funktion der Fläche begründet. Darüber hinaus wird
beantragt, die Verwaltung mit einer Überprüfung zu den
Entwicklungsmöglichkeiten der Freifläche als innerstädtische Frei-, Grün- und
Spielfläche zu beauftragen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Aus Sicht der
Verwaltung kann der Begründung in Bezug auf den entfallenen Planungsanlass für
die nördliche Hälfte des Plangebietes zugestimmt werden. Zudem haben
wohnungsnahe Frei-, Grün- und Spielflächen vor dem Hintergrund der anhaltenden
Corona-Krise mittlerweile einen höheren Stellenwert als zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am
Kiwitt“. Um die vorhandene städtische Freifläche im Bestand zu sichern, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Darüber hinaus ist eine
Bebauung der Brachfläche des ehemaligen „Ledigenheims“ (Eigentümer RAG Montan
Immobilien) in der Südhälfte des Plangebietes auch gemäß § 34 BauGB und damit
ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung daher, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“ vom 21.02.2019 für den gesamten Geltungsbereich aufzuheben und das Bauleitplanverfahren einzustellen. Da der Aufstellungsbeschluss bisher nicht bekanntgemacht wurde, ist eine Bekanntmachung für die Aufhebung nicht erforderlich. Schon beim damaligen Aufstellungsbeschluss wurde in der Sachdarstellung ein ergebnisoffenes Verfahren beschrieben, das selbst die Einstellung des Verfahrens nicht ausschließt.
Mit dem Erhalt der Grünfläche kann eine Aufwertung einhergehen. Dazu gehören:
- Erhalt der Ballspielfläche
- Wiederaufbau des Spielplatzes
- Kaschierung der im Süden angrenzenden Mauer durch Blühgehölze
- Akzentuierung der vorhandenen Bäume durch einzelne Blühgehölze als Unterpflanzung
- Anreicherung der vorhandenen Wiesenfläche durch Wildblumen, für den Bereich der nicht als Ballspielfläche genutzt wird.
- Anpflanzung eines Solitärbaumes
- Sicherung der vorhandenen Halde durch standortgerechte Pflanzungen und Schaffung einer Pufferzone am Fuß
- Wiederherstellung der Wegeflächen
Damit wird eine individuelle Aneignung der Freifläche für Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht. Insbesondere die Blühpflanzen schaffen unterschiedliche Wahrnehmungen im Wechsel der Jahreszeiten.
Eine entsprechende Darstellung ist dieser Vorlage in Anlage 3 beigefügt. Diese enthält auch eine Kennzeichnung der gemäß § 34 BauGB bebaubaren Fläche im Süden. Hier kann eine an das Umfeld angepasste, aufgelockerte Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Sicherung der Erschließung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.03.2019
4. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
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