Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die in der Anlage 1 enthaltene Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Bergkamen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ebertstraße“.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 25.03.1993 die in der Anlage 2 beigefügte Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ebertstraße“ beschlossen. Diese ist am 29.10.1993 in Kraft getreten.
Das Sanierungsgebiet grenzt sich wie folgt ab:
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im Norden durch
die Straße Am Wiehagen (heutige Pestalozzistraße),
den
ehemaligen Zechenpark (heutiger Stadtpark) und den
Friedhof
Bergkamen,
- im Osten durch die Präsidentenstraße,
- im Süden durch die Landwehrstraße,
- im Westen durch die Töddinghauser Straße.
Ziel der Festlegung des Sanierungsgebietes war die Beseitigung von so genannten städtebaulichen Mängeln im Geltungsbereich. Wesentliche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung waren beispielsweise die Errichtung des IBA-Wohnprojektes „Frauen planen Wohnen“ sowie die Umgestaltung von Ebertstraße und Marktplatz. Die Maßnahmen sind seit vielen Jahren abgeschlossen. Das Sanierungsgebiet kann daher aufgehoben werden.
Zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ebertstraße“ soll nun die in der Anlage 1 enthaltene Satzung beschlossen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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