Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt folgende Schriftführer:
1. Schriftführer Städt. Verwaltungsdirektor
Thomas Hartl
1. stellv. Schriftführer Stadtamtsrat
Patrick Seyffert
2. stellv. Schriftführer Stadtinspektor
Luka Scheerer
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechend Anwendung. Die Bestellung des Schriftführers und der Vertreter erfolgt notwendigerweise vor Antritt in die Beratung der Tagesordnung.
Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
1. Schriftführer Städt. Verwaltungsdirektor
Thomas Hartl
1. stellv. Schriftführer Stadtamtsrat
Patrick Seyffert
2. stellv. Schriftführer Stadtinspektor
Luka Scheerer
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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