Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Stadt
Bergkamen ist sowohl für die Unterbringung geflüchteter Menschen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG NRW als auch für die Unterbringung von
Menschen zuständig, die von Obdachlosigkeit bedroht sind.
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Betreuung
von geflüchteten Menschen
Bedingt durch die weitreichenden Grenzschließungen innerhalb der EU seit Beginn der Corona-Pandemie war der Zufluss von Geflüchteten stark eingeschränkt. Dementsprechend erfolgten keine regulären Zuweisungen diesem Bereich.
Eine geringe Anzahl von Zuweisungen (11) erfolgte
ausschließlich bei Erwachsenen aufgrund von Eheschließungen und/oder Ausübung
der gemeinsamen elterlichen Sorge oder bei Kindern, die ein eigenständiges
Asylverfahren betreiben. In diesen Fällen musste in keinem Fall zusätzlicher
Wohnraum seitens der Verwaltung bereitgestellt werden.
Mit Blick auf die Ansprüche an Hygiene und Abstandsregeln stellte sich
die Situation in den Unterkünften problematisch dar, in denen eine Belegung mit
mehreren Personen gemeinschaftlich in einer Wohnung mit gemeinschaftlicher
Nutzung von Küchen und Sanitäreinrichtungen erfolgt. Eine individuelle Beratung
erfolgte vor allem dann, wenn für Alleinstehende oder Familien als Betroffene
oder als Kontaktpersonen eine Quarantäne-Anordnung erfolgte. Aufgrund der
sozialarbeiterischen Betreuung konnten trotz teilweise massiver Sprachprobleme
in jedem Einzelfall die behördlichen Vorgaben umgesetzt werden.
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Wohnraumversorgung und Vermeidung von
Obdachlosigkeit
Das zuständige
Amtsgericht Kamen teilt bekanntlich der Stadt Bergkamen im Rahmen von § 36 Abs.
2 SGB XII mit, wenn Klagen auf Räumung von Wohnraum eingegangen sind. In diesem
Fall werden Hilfestellungen zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch
drohender Obdachlosigkeit angeboten. Ungeachtet der durch die Corona-Pandemie
geprägten Situation erfolgte weiterhin die Kündigung und Räumung von Wohnraum.
In den Fällen, in
denen eine Räumung nicht verhindert werden konnte, erfolgte zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit der betroffenen Menschen eine Einweisung in eine städtische
Unterkunft.
Wohnungslose
Menschen, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden seitens
der Verwaltung sozialarbeiterisch betreut. Grundsätzlich wird auch in der
aktuellen Situation eine Rückführung in reguläre Wohnverhältnisse im freien
Wohnungsmarkt angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender
Schuldenproblematik und in der Person begründeten Vermittlungshemmnissen es
mitunter sehr schwierig ist, für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden. Umso
bemerkenswerter ist es, dass dies teilweise auch während der Lockdown-Phasen
erfolgreich war.
Es war jedoch festzustellen, dass sich
aufgrund von Corona die Beratungs- und Unterstützungslage in dem Bereich der
Räumungsklagen im Vergleich zu den Vorjahren stark verändert hat:
2016 2017 2018 2019 2020
Räumungsklagen 114 177 249 294 134
Beratungsfälle 58 73 111 140 72
Vermiedene Räumungen 27 8 60 82 54
Durchgeführte Räumungen 33 78 94 103 32
Unterbringungen in städt. Unterkünften 6 2 11 22 8 (+9)
Einzelne Vermieter / Vermietungsgesellschaften haben während der
Corona-Pandemie auf Kündigungen und Räumungen verzichtet. Die Anzahl der
Räumungsklagen ist daher insbesondere seit März 2020 stark zurückgegangen. Auch
die Anzahl der Beratungen ist merklich gesunken, da persönliche Kontakte
(Beratungen) eingeschränkt wurden.
Anzumerken ist, dass neben den vg. acht Unterbringungen zur Vermeidung
von Obdachlosigkeit als Folge von Räumungsklagen noch weitere neun Einweisungen
von Menschen erfolgten, die im Regelfall durch die Wohnungslosenhilfe der
Caritas Kreis Unna versorgt worden wären.
Aufgrund der Corona-Pandemie und
daraus resultierenden Hygienemaßnahmen wurden die Schlafplätze in den
Übernachtungsstellen der Wohnungslosenhilfe stark eingeschränkt. Der
Personenkreis der Wohnungslosen, der sonst dort oder bei Freunden/Verwandten
unterkam, ist aktuell auf eine Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
in der Kommune angewiesen. Die Kapazitäten der erst seit Ende 2018 betriebenen
Unterkunft Fritz-Husemann-Str. 22a sind seit Einsetzen der kalten Witterung
nahezu ausgeschöpft.
Um den Umfang der aktuell durch die Corona-Pandemie ausgelösten Situation mit insgesamt 17 Unterbringungen zu verdeutlichen, ist noch darauf hinzuweisen, dass bereits die Vorjahreszahlen durch besondere Umstände ausgelöst wurden. Im Jahr 2018 wurde eine 8-köpfige Familie vorübergehend untergebracht. Die Zahl aus 2019 resultiert aus der Unterbringung eines Teils der Bewohner der Häuser Töddinghauser Str. 135/137, die vorübergehend nicht bewohnt werden konnten. Insoweit sind diese Zahlen nur bedingt repräsentativ. Es muss vielmehr ein Vergleich zu den bereinigten Zahlen erfolgen, woraus sich die Notwendigkeit zur Unterbringung in den Vorjahren in nur 2-6 Fällen ergab.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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