Beschlussvorschlag:
Der
Wahlprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt
Städt. Verwaltungsdirektor Thomas Hartl
zum Schriftführer des Wahlprüfungsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem
vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2
Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren
in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Daher ergibt sich
die Notwendigkeit, dass der Wahlprüfungsausschuss vor Eintritt in die
Tagesordnung die Bestellung des Schriftführers vornimmt. Von der Verwaltung
wird vorgeschlagen:
Städt. Verwaltungsdirektor
Thomas Hartl.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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