hier: Beschluss zur Übernahme des Eigenanteils
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von rd. 724.000,00 € für das vom Bund geförderte Nationale Projekt des Städtebaus „Grubenwasserhebewerk“. Die Etatisierung soll über den Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgen.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung
vom 19.02.2020 hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen, das
Grubenwasserhebewerk Haus Aden in Kooperation mit der RAG als attraktive
Landmarke zu gestalten. Voraussetzung für die Umsetzung sollte die Förderung
als Nationales Projekt des Städtebaus sein. In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 15.09.2020 wurde
ausführlich über den Projektfortschritt informiert.
Der Bau des Grubenwasserhebewerkes ist ein notwendiges Projekt im Zusammenhang
mit den Ewigkeitsaufgaben des Bergbaus. Die Planungen der technischen Anlagen
sind nahezu abgeschlossen. Für die zwingende Einhausung des Hebewerkes liegt
die Planung einer geschlossenen und farbig gestalteten Hülle vor, welche
lediglich die Mindestanforderungen des Schutzes der technischen Einrichtungen
bietet. Mit der Förderung als nationales Projekt des Städtebaus soll die
Grubenwasserhebeanlage Haus Aden als Identifikationsort für den Wandel der
ehemaligen Bergbaufläche gestaltet werden. Mit der Wasserstadt Aden sind hohe
Qualitätsstandards an Städtebau und Baukultur eingeführt. Die Architektur des
Hebewerks soll an diesen Qualitätsanspruch anknüpfen.
Nach eingehender
Prüfung durch eine Jury mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Mitgliedern
des Deutschen Bundestages wurde das Projekt „Grubenwasserhebewerk als
städtebauliche Landmarke“ der Stadt Bergkamen als herausragendes Projekt des
Städtebaus ausgewählt und in die
Förderung 2020 aufgenommen. Damit verbunden ist einerseits die bundesweite
Anerkennung als Premium Projekt des Städtebaus und andererseits eine
Erschließung von Fördermitteln in Höhe von 1.447.333,33 Mio. Euro. Der
Fördersatz beträgt 66,67 %. Entsprechend ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe
von 723.666,67 Euro notwendig. Die Ruhrkohle AG bringt einen Anteil i. H. v.
rd. 530.000,00 €, den eine einfache Umhüllung kosten würde, ebenfalls in das
Projekt ein.
Die Kosten teilen
sich gem. Projektskizze dementsprechend wie folgt auf:
Jahr |
Projektgesamt- kosten |
Mittel RAG |
Bundesmittel |
Kommunale Eigenmittel |
2020 |
50.000,00 |
0,00 |
33.333,33 |
16.666,67 |
2021 |
150.000,00 |
0,00 |
100.000,00 |
50.000,00 |
2022 |
1.150.000,00 |
529.000,00 |
414.000,00 |
207.000,00 |
2023 |
1.250.000,00 |
0,00 |
833.333,33 |
416.666,67 |
2024 |
100.000,00 |
0,00 |
66.666,67 |
33.333,33 |
Gesamt |
2.700.000,00 |
529.000,00 |
1.447.333,33 |
723.666,67 |
Die Eigenmittel werden über die Buchungsstelle 09.51.05/0151.785200 „Baukosten Wasserstadt Aden“ abgerechnet. Bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes 2022/2023 sind die kommunalen Eigenanteile zu berücksichtigen.
Kostendarstellung: |
|
Kosten/Erlöse: |
723.666,67 € |
Produkt-/Sachkonto: 09.51.05/0151.785200 „Baukosten
Wasserstadt Aden“ |
|
Folgekosten
pro Jahr:
|
€ |
Mittelverfügbarkeit: |
|
Deckungsvorschlag:
|
|
Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
|
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
stv. Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Gerbe |
StA 20 Haeske |