Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt
Bergkamen zum 31.12.2018 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2.
Der Rat der
Stadt Bergkamen bestätigt gem. §§ 116 Abs. 9 i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW n. F. den
Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 nebst Gesamtanhang und
Gesamtlagebericht.
Das Gesamtbilanzergebnis zum 31.12.2018 beträgt 6.776.141,86 €.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen hat
zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Neben
der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Jahresabschlusses ist damit auch
zum 31.12. eines Jahres ein Gesamtabschluss – erstmals zum 31.12.2010 - unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der
Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und
dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Der Gesamtabschluss dient
als Information über die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Bergkamen.
Bei der
diesjährigen Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 ist auf folgende
Besonderheit hinzuweisen:
Zum 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegend
geändert. Des Weiteren wurde die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO
NRW) aufgehoben und durch die Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO
NRW) ersetzt.
Zur Prüfung liegt der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 vor. Dieser basiert auf
Einzelabschlüssen, die ebenfalls auf den 31.12.2018 datiert sind. Die
Erstellung der einzelnen Abschlüsse erfolgte auf Basis der vor dem 01.01.2019
geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes NRW mit Datum vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass der
neue Prüfungsmaßstab (also die GO NRW mit Gültigkeit ab 01.01.2019 und die Kommunale
Haushaltsverordnung NRW) erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden
Abschlüsse anzuwenden ist.
Die neuen Vorschriften aber, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen
bei der Prüfung beziehen, sind seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden Anwendung
auch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse / Gesamtabschlüsse vergangener Jahre.
Von daher wird im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung auf die
Gemeindeordnung NRW in der neue Fassung ab 01.01.2019 (GO NRW n.F.) verwiesen.
Im Hinblick auf die Erstellung des Gesamtabschlusses und dessen Bewertung wird
jedoch Bezug auf die Gemeindeordnung NRW in der alten Fassung vor dem
01.01.2019 (GO NRW a.F.) sowie auf die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW)
genommen.
Die Aufstellung des
Gesamtabschlusses erfolgt analog der Verfahrensweise für den städtischen
Jahresabschluss (§§ 116 Abs. 5 i.V.m. 95 Abs. 3 GO NRW a.F:).
Den mit Datum vom
22.04.2020 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Gesamtabschlusses 2018 einschließlich Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am
13.05.2020 (Drucksache Nr. 11/1856) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 116 Abs. 9 i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. zu
prüfen und zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
Einwendungen zu erheben sind und ob der vom Bürgermeister aufgestellte Gesamtabschluss
nebst Gesamtlagebericht gebilligt wird. Dieses hat der
Rechnungsprüfungsausschuss gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären. In die
Prüfung ist der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einzubeziehen.
In Gemeinden, in denen
eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung
(§ 59 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F.).
Die örtliche
Rechnungsprüfung hat diese Prüfung gem. §102 GO NRW n.F. durchgeführt und wurde
dabei im Rahmen eines Coachings von der Wikom AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, begleitet.
Die während der Prüfung
getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend mitgeteilt. Diese
wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte
Gesamtabschluss beinhaltet bereits die entsprechenden Anpassungen.
Über die Prüfung wurde
ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen
zugeleitet wurde. Der Bericht sowie das Prüfergebnis werden in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Bestätigungsvermerk
Nach Abschluss der
örtlichen Prüfung wurde gem. § 102 Abs. 8 GO NRW n.F. ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW
n.F. hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis seiner Prüfung
gegenüber dem Rat schriftlich Stellung zu nehmen und zu erklären, ob nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er
den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht billigt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 27.10.2020 über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichtes der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 unter Einbeziehung des
Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung Bergkamen beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
der Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund seiner Prüfung keine Einwendungen
erhebt und den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht zum 31.12.2018
billigt.
Bestätigung
Gem. § 116 Abs. 9 GO NRW
n.F. bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Gesamtabschluss durch Beschluss.
Der zur Beschlussfassung
vorgelegte Gesamtabschluss zum 31.12.2018 nebst Anlagen und Gesamtlagebericht
mit Stand vom 07.08.2020 beinhaltet bereits die durch die Prüfung bedingten
Anpassungen und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichtes.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiterin von Depka |
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