Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5. Änderungssatzung vom ………………………. zur Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen vom 16.11.2005, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gründung des Eigenbetriebes
,,BreitBandBergkamen“ zum 01.02.2018 sowie das Inkrafttreten der Verordnung über
das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom 12.12.2018
machen es erforderlich, die bestehende Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für
den EntsorgungsBetriebBergkamen anzupassen.
In § 4 Abs. 1 Satz 1 ist der Eigenbetrieb
,,BreitBandBergkamen“ mit aufzunehmen. In § 14 ist nunmehr auf die Vorschriften
der Kommunalhaushaltsverordnung zu verweisen.
Weiterhin ist gegenwärtig beabsichtigt, die
Zuschlagsentscheidung nach Abschluss eines Vergabeverfahrens durch die
Verwaltung zu erteilen. Im Hinblick auf die damit vorgesehene Änderung der
aktuellen städtischen Zuständigkeitsordnung nach der Kommunalwahl ist in § 3
Abs. 2 Satz 3 der Satzungstext, der die derzeitige Zuständigkeitsordnung
wiedergibt, sowie § 4 Abs. 2 entsprechend anzupassen.
In § 4 erfolgt eine redaktionelle Anpassung
der Absätze 3 und 4 an die Musterbetriebssatzung für Eigenbetriebe des Städte-
und Gemeindebundes.
Die Anpassungen der Betriebssatzung sind in der 5. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen vom 16.11.2005 dargestellt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung des EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter
und Erster Beigeordneter |
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Vertreter der Betriebsleitung Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |