Betreff
Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer
Vorlage
11/1985
Aktenzeichen
40.00.01 kry-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung,

Drucksache Nr. 11/1985, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

1. Gesetzliche Grundlage

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat am 21.07.2020 eine Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Knapp eine Woche später, am 28.07.2020 hat das Land die Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Die Erlasse sind als Anlage 1 bzw. Anlage 2 beigefügt.

 

Inhaltlich geht es bei beiden Richtlinien im Wesentlichen um die Beschaffung von mobilen Endgeräten. Ziel ist es jeweils, die Situation in den Schulen zur Erstellung und Durchführung von Online-Lehrangeboten zu verbessern.

 

Beide Richtlinien ergänzen die Richtlinie des Landes NRW vom 11.09.2019 zur "Förderung der Digitalisierung der Schule". In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung vom 26.11.2019 (Drucksache Nr. 11/1735) ist die Richtlinie, in der es insbesondere um die Medienentwicklungsplanung, den Ausbau der schulischen IT-Infrastrukturen, die Beschaffung von Präsentationstechnik sowie Schülerarbeitsplatzausstattung geht, ausführlich vorgestellt worden.

 

 

 

1.1. Digitale Sofortausstattung für Schülerinnen und Schüler

 

Mit der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen werden den Schulträgern in NRW als Zusatzvereinbarung zum "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" zwischen dem Bund und den Ländern vom Mai 2020 nun konkret Mittel zur Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schüler/-innen mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls beschafft werden kann hieraus eine Ausstattung der Schulen für die Erstellung

professioneller Online-Lehrangebote. Förderfähig sind benötigte technische Werkzeuge,

mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu

notwendige Software.

 

Den Schulträgern sind Förderbudgets - ermittelt nach der Schülerzahl des Schuljahres

2019/2020 - und dem landesweiten Sozialindex zugewiesen worden. Für Bergkamen sind

dies 329.233,83 €. Diese Mittel sind bis zum 31.12.2020 zu beantragen und die

Beschaffung durch einen zehnprozentigen Eigenanteil (für Bergkamen 32.923,38 €)

aufzustocken.


Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kommunalen Haushaltsrechts und Vergaberechts

NRW sind somit Gesamtausgaben in Höhe von 362.157,21 € mindestens möglich.

Dieser Betrag sollte - gemessen an der letzten amtlich erfassten Schülerzahl - auf die

Bergkamener Schulen wie folgt verteilt werden:

 

 

Schule

Schüler-

zahl

Zuschuss incl.

10 % Eigenanteil

Prozent

Schillerschule

248

19.769,97

5,45 %

Gerhart-Hauptmann-Schule

285

22.719,53

6,27 %

Jahnschule

199

15.863,81

4,38 %

Preinschule

234

18.653,93

5,15 %

Freiherr-von-Ketteler-Schule

224

17.856,75

4,93 %

Pfalzschule

332

26.466,25

7,31 %

Overberger Schule

204

16.262,40

4,49 %

Freiherr-vom-Stein-Realschule

418

33.321,97

9,2 %

Realschule Oberaden

485

38.663,05

10,68 %

Städt. Gymnasium Sek. I

502

40.018,25

11,05 %

Städt. Gymnasium Sek. II

346

27.582,30

7,62 %

Willy-Brandt-Gesamtschule Sek. I

863

68.796,32

19,0 %

Willy-Brandt-Gesamtschule Sek. II

203

16.182,68

4,47 %

Gesamt

4.543

362.157,21

100,00 %

 

 

 

1.2. Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

 

Die Richtlinie zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen regelt die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs.

 

Pro Endgerät werden inkl. Zubehör 500,-- Euro zugrunde gelegt. Zuwendungsempfänger ist der Schulträger, der die Beschaffung und zentrale Geräteverwaltung genauso regeln muss wie die Festlegung der Nutzungsbedingungen. Nach den Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2019/2020 waren 387 Lehrkräfte an den Schulen tätig. Entsprechend beläuft sich die Zuwendung auf 193.500 EUR.

 

 

 

2. Umsetzung in Bergkamen

 

Von der Verwaltung sind in der 33. KW die Anträge auf Förderung der beiden Maßnahmen in voller Höhe gestellt worden. Sie liegen der Bezirksregierung in Arnsberg vor.

 

Im Zusammenhang mit der Endabstimmung des Medienentwicklungsplanes mit den Grundschulleitungen am 06.08. und den Leitungen der weiterführenden Schulen am 11.08. ist die Vorgehensweise zur Beschaffung der digitalen Endgeräte abgestimmt worden.

Die Schulen haben sich darauf verständigt, für die Schülerschaft einheitlich iPads zu beschaffen. Dies hat auch zum einen den Vorteil, dass die Geräte in Sachen Wartung usw. alle einheitlich sind. Insofern passt dies zum Medienentwicklungskonzept. Weiterhin können die Geräte relativ leicht gesperrt werden, so dass sie im Falle eines Verlustes oder Diebstahls von einem Dritten nicht zu verwenden sind.

Die Schulen haben sich auf Geräte mit einem Bildschirm von 10,2 '' und einem Arbeitsspeicher von 32 GB verständigt und befürworten einheitlich die Beschaffung einer entsprechenden festen Hülle zum Schutz des Gerätes.

 

Vom Schulträger sollen alle Geräte mit einem Aufkleber versehen werden, der zum einen darauf hinweist, dass es sich um städt. Eigentum handelt und zum anderen auf die Förderung durch Bund und Land hinweist.

Zusammen mit den Schulen soll ferner eine Nutzungsvereinbarung entworfen werden, die von den Erziehungsberechtigen zu unterzeichnen ist. Es wird darin Aussagen dazu geben, dass es sich um ein Leihgerät handelt, dass es pfleglich zu behandeln ist usw.

Ferner werden sich die Schulen abstimmen und einheitliche Kriterien erarbeiten, wer Empfänger eines solchen Leihgerätes sein kann.

 

Den Schulen und dem Schulträger ist sehr wohl bewusst, dass mit der Bereitstellung von digitalen Endgeräten eine Teilnahme am Homeschooling nach wie vor nicht durch alle Schülerinnen und Schüler möglich sein wird. Neben dem Gerät muss der Zugang zum Internet möglich sein. Umfragen von Schulen bei den Schülern vor den Sommerferien haben z.T. ergeben, dass in einigen Familien kein WLAN verfügbar ist.

Problematisch ist auch, dass aktuell nur die einmalige Beschaffung der Geräte finanziert wird. Reparatur, Wartung und Support fallen nicht unter die Förderung.

 

Bezüglich der Geräte für die Lehrkräfte haben sich die Schulleitungen der weiterführenden Schulen ebenfalls für iPads entschieden. Anderes als bei den Schülergeräten sollen diese aber über 128 GB Arbeitsspeicher verfügen, einen entsprechenden Stift haben und möglichst eine extern anzuschließende Tastatur bekommen. Auf die Hülle wird dann verzichtet.

Auch für diese Geräte sind die gleichen Aufkleber zu beschaffen wie für die Schülergeräte. Eine Nutzungsvereinbarung muss ebenfalls durch die Lehrkräfte unterzeichnet werden.

 

Die Schulleitungen der Primarstufe haben sich dafür ausgesprochen, dass die Lehrkräfte sich statt für das iPad auch für einen Laptop entscheiden können. In Abstimmung mit Herrn Wilms, dem Konrektor der Frh.-v.-Ketteler-Schule und gleichzeitig Moderator im Kompetenzteam Kreis Unna, ist ein entsprechendes Gerät konfiguriert worden.

 

Ein Problem zeichnet sich bei der Beschaffung nach Rücksprache mit den Schulleitungen bereits heute ab. Basis für die Zuwendung ist die Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen im Oktober 2019. Diese Zahlen verändern sich laufend. Zudem kommen Referendare an Schulen, die ebenfalls entsprechend ausgestattet werden müssten. Beschafft werden können einmalig aber nur bis zu 387 Geräte.

Wie bei den Schülergeräten ist auch bei den Endgeräten für die Lehrkräfte kein Etat für die Wartung oder die Reparatur vorgesehen. Geht an einem Gerät z.B. der Bildschirm kaputt wird es, wenn es kein Garantiefall ist, keinen Ersatz geben.

 

 

Vergaberechtlich gilt der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 27.03.2020 zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.

Ausdrücklich erwähnt sind in diesem Erlass mobile Geräte der Informationstechnik. Möglich ist der Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

 

In Abstimmung mit dem städt. Rechnungsprüfungsamt ist geplant, drei Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern und dann nach einem entsprechenden politischen Beschluss, ggf. per Dringlichkeitsentscheidung, die Geräte zu bestellen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing