Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW;
hier: Gutachten-Erstellung für die Nachnutzung des Geländes des Steinkohlekraftwerks Bergkamen; hier: Errichtung einer großen solarthermischen Anlage zur Wärmeversorgung
Vorlage
11/1969
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Bürgeranregung nicht zu folgen. Ein städtebauliches Gutachten, was nur die Errichtung einer großen solarthermischen Anlage zur Wärmeversorgung für Bergkamen als Nachnutzung des Geländes des auslaufenden Steinkohlekraftwerks in Heil untersucht, ist zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich und allgemein nicht zielführend.

 

Sachdarstellung:

 

Bürgeranregung vom 05. Juli 2020:

 

Der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e. V. regt an, dass die Verwaltung der Stadt Bergkamen ein städtebauliches Gutachten in Auftrag geben möge, was die Errichtung einer großen solarthermischen Anlage zur Wärmeversorgung für Bergkamen als Nachnutzung des Geländes des auslaufenden Steinkohlekraftwerks in Heil untersucht.

Die Anregung und Begründung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Steinkohlekraftwerk in Bergkamen-Heil ist im geltenden Regionalplan entsprechend seiner heutigen Funktion als „GIB für flächenintensive Großvorhaben“ mit der Zweckbestimmung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ dargestellt. Der Standort befindet sich im Eigentum der STEAG. Bisher ist nur klar, dass die Kraftwerksnutzung aufgrund der Vorgaben des Kohleausstiegsgesetzes bis spätestens 2038 aufgegeben wird, ein genauer Termin ist aber bislang nicht bekannt. Wer nach Aufgabe der heutigen Kraftwerksnutzung über diese Fläche verfügen kann, ist ebenfalls ungeklärt.

Im aktuellen Entwurf des Regionalplans Ruhr wird die Fläche als „Regionaler Kooperationsstandort“ ausgewiesen. Damit wird eine gewerblich-industrielle Nachnutzung des Standorts als Entwicklungsperspektive vorgegeben, die gleichzeitig die Neuinanspruchnahme von Flächen für gewerbliche Zwecke an anderer Stelle vermeidet. Die Kraftwerksnutzung genießt vorerst Bestandsschutz.

 

Die Errichtung einer großen solarthermischen Anlage zur Wärmeversorgung für Bergkamen weicht von der eigentlich geplanten gewerblich-industriellen Nachnutzung der Fläche als Regionaler Kooperationsstandort ab. Eine Inanspruchnahme des Standorts für diese Nutzung würde zudem die Ausweisung gewerblich-industrieller Flächen an andere Stelle erfordern, um den Bedarf entsprechend decken zu können.

Gleichwohl würde die Nachnutzung der Fläche mit einer solarthermischen Nutzung zur nachhaltigen Gewinnung ein deutliches Zeichen gegen die bisher fossile Energiegewinnung setzen. Gegebenenfalls ist eine Kombination der Nutzungen denkbar, indem Dachflächen im Gebiet mit solarthermischen Anlagen versehen werden. Die Kombination einer gewerblich-industriellen Nutzung mit dem Einsatz regenerativer Energieversorgung ist vor allem auch wegen umgebender Natur- und Landschaftsschutzgebiete und der Lage des Standorts im Freiraum grundsätzlich sinnvoll. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Fläche sollten aber neben Nachhaltigkeit und Klima auch unter den Aspekten Arbeitsplatzeffektivität, Innovation und positive Wirkung auf die Wirtschaftsstruktur geprüft werden. Die neue Nutzungskonzeption sowie das weitere Verfahren sollten vom Strukturstärkungsrat begleitet werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht weder ein Termin für die Schließung des Kraftwerks fest, noch sind konkrete Pläne des Eigentümers hinsichtlich Abriss, Nachnutzung oder einem möglichen Verkauf der Fläche bekannt.

Die Stadt Bergkamen hat keinen direkten Zugriff auf die Fläche. Weitergehende Planungen sind daher auch in Abstimmung mit dem Flächeneigentümer vorzunehmen.

Die Verwaltung empfiehlt, der Bürgeranregung zur Erstellung eines städtebaulichen Gutachtens, was die Errichtung einer großen solarthermischen Anlage zur Wärmeversorgung für Bergkamen als Nachnutzung des Geländes des auslaufenden Steinkohlekraftwerks in Heil untersucht, nicht zu folgen, da ein solches Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen wird und die Ziele des gerade verabschiedeten Strukturstärkungsgesetzes nicht erreicht würden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede