Beschlussvorschlag:
Die GSW erfüllen auf Grundlage des Gesellschafts- und
Konsortialvertrages u.a. infrastrukturelle Dienstleistungen und Aufgaben der
kommunalen Daseinsvorsorge in den Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen.
Die notwendigen Investitionen in die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze sowie in den Ausbau von Glasfasernetzen und die Restrukturierung und Modernisierung der Bäderlandschaft in den Stadtgebieten der Kommunen Kamen und Bergkamen übersteigt die Finanzkraft des Unternehmens. Die Stadt Bergkamen unterstützt die GSW bei ihren Aufgaben und ist daher bereit, die Gesellschaft mit einem Investitionskostenbeitrag zu fördern.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt zu diesem Zweck die
Gewährung einer Zuwendung an die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen, Poststraße 4,
59174 Kamen, in Höhe von bis zu 27 Mio. € zur
eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen.
Die Haushaltsmittel sind
entsprechend bereitzustellen.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, einen Zuwendungsbescheid mit der Auflage zu erlassen, den Zuschuss ausschließlich für investive Zwecke im Bereich Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge zu verwenden.
Die Gewährung des Investitionskostenzuschusses steht unter dem Vorbehalt des Erhalts einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkungen sowie unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 21.02.2019 (Drucksache Nr. 11/1484) hat der Rat der
Stadt Bergkamen den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Neustrukturierung der
Bäder der GSW gefasst.
Der dortigen Sachdarstellung ist die Entwicklung der Thematik sowie die
Abfolge der Behandlungen im Rat und in den Ausschüssen in den Jahren 2015 -
2018 zu entnehmen. Ergänzend wird auf die Vorlage von Juli 2019 mit der
Drucksache Nr. 11/1623 verwiesen.
Daneben plant das Unternehmen umfangreiche Investitionen in die
Geschäftsbereiche laut Satzung sowie in das Betriebsvermögen. Die
Investitionstätigkeit der GSW in den Breitbandausbau – direkt oder indirekt mit
der Helinet GmbH – soll ebenfalls gesteigert werden.
Diese Investitionen liegen im Interesse der Gesellschafter und sollen daher
unter Wahrung der Unternehmensinteressen an einer angemessenen
Eigenkapitalausstattung mit einem einmaligen Zuschuss gefördert werden.
Inhaltlich wird an dieser Stelle auch auf das entsprechende Anschreiben
der GSW zur Gewährung eines öffentlich-rechtlichen Zuschusses (Anlage 1) verwiesen.
Als nächster Schritt ist nun über den Finanzierungsweg zu entscheiden.
Darstellung der
Finanzierung:
Wie bereits dargestellt, wird die Stadt Bergkamen einen entsprechenden
Zuwendungsbescheid erlassen. Die Fördersumme
soll auf einen Maximalbetrag in
Höhe von 27 Mio. € begrenzt werden.
Da die Zuschussgewährung wie oben dargestellt ohne konkrete
Gegenleistungsverpflichtung erfolgen und der mit dem Zuschuss zu finanzierende
Vermögensgegenstand dauerhaft dem gemeindlichen Betrieb und damit der
gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen soll, kann der Bilanzausweis bei der
Stadt unter der Position „Ausleihungen“ dargestellt werden. Unter diesen
Voraussetzungen würde die Zuschussgewährung keinen steuerpflichtigen Leistungsaustausch
zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW begründen. Diese Vorgehensweise beruht
auf einem Verfahrensvorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &
Young GmbH (Anlage 2) und steht
unter dem Vorbehalt der Erteilung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes.
Zur Gewährung des Zuschusses ist die Aufnahme eines Investitionskredites
(Annuitätendarlehen) erforderlich.
Auf der Grundlage eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 27 Mio.
€ (Maximalbetrag) ergeben sich nachfolgende Finanzierungskosten, welche sich
sowohl auf den städtischen Ergebnisplan als auch auf den Finanzplan auswirken
werden.
Unter Berücksichtigung einer geplanten anfänglichen Tilgung in Höhe von
2,5 % mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 30 Jahren und einem unterstellten
Zinssatz in Höhe von 2,0 % ergibt sich eine jährliche Annuität von 1.215 T€. Im
ersten Jahr entfallen hiervon 675 T€ auf die Tilgung (Finanzplan) sowie 540 T€
auf Zinsen (Ergebnisplan). Im Zeitverlauf ist eine sinkende Zinsbelastung bei
gleichzeitig steigender Tilgungshöhe zu erwarten.
Die GSW haben in Höhe des Zuschusses in ihrer Bilanz einen Sonderposten
zu passivieren. Dieser Sonderposten ist ertragswirksam über die Nutzungsdauer
der mit dem Zuschuss finanzierten Vermögensgegenstände aufzulösen. Entsprechend
der ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens erfolgt bei der Stadt
Bergkamen eine planmäßige Abschreibung der Bilanzposition „Ausleihungen“. Unter
Zugrundelegung einer unterstellten Nutzungsdauer von 30 Jahren ergeben sich
jährliche Abschreibungsbeträge in Höhe von 900 T€ (lineare Abschreibung),
welche als Aufwendungen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind.
Zusammengefasst ergibt sich nachfolgende Darstellung:
Buchungsstelle Beschreibung Ergebnis-/Finanzplan
Betrag (jährl.)
16.61.02/0183.792700 Tilgung Finanzplan 675 T€
16.61.02.551700 Zinsen Ergebnisplan 540
T€
11.53.03.572100 Abschreibung Ergebnisplan 900
T€
1.440 T€
Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes
2020/2021 wurden zur Leistung des Zuschusses bereits Mittel in Höhe von 19.356 T€ veranschlagt. Auf dieser
Grundlage wurden auch Tilgungsleistungen (484 T€), Zinsaufwendungen (387 T€)
und abschreibungsähnliche Aufwendungen (532 T€) in der Planung berücksichtigt.
Sollte die Zuschussgewährung in Höhe des Maximalbetrages erfolgen, ist
der noch zu berücksichtigende Restbetrag in Höhe von 7.644 T€ (27.000 T€ ./. 19.356 T€) im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu
veranschlagen.
Tilgungs-, Zins- und Abschreibungsbeträge, welche über die ursprüngliche
Planung hinausgehen, sind ebenfalls im Rahmen der Aufstellung des nächsten
Doppelhaushaltes zu berücksichtigen.
Für den Ergebnisplan ergeben
sich im Falle des Höchstbetragszuschusses nachfolgende zusätzliche Belastungen:
Zinsaufwendungen: 153 T€ (540
T€ ./. 387 T€)
Abschreibungen: 368 T€
(900 T€ ./. 532 T€)
----------
521 T€
Der Ergebnisplan für die Jahre 2020 bis 2024 weist nachfolgende Jahresergebnisse aus:
|
2020 T€ |
2021 T€ |
2022 T€ |
2023 T€ |
2024 T€ |
Erträge |
144.094 |
154.436 |
158.546 |
163.876 |
168.844 |
Aufwendungen |
147.716 |
152.920 |
156.502 |
161.042 |
165.086 |
Fehlbedarf/Überschuss |
- 3.622 |
+ 1.516 |
+ 2.044 |
+ 2.834 |
+ 3.758 |
Mit Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines
Investitionskredites ist frühestens ab dem Jahr 2021 zu rechnen. Mit
Abschreibungsbeträgen ist vor dem Jahr 2023 nicht zu rechnen.
Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass die zusätzlichen
Aufwendungen von der Stadt getragen werden können.
|
2020 T€ |
2021 T€ |
2022 T€ |
2023 T€ |
2024 T€ |
Fehlbedarf/Überschuss bisher |
- 3.622 |
+ 1.516 |
+ 2.044 |
+ 2.834 |
+ 3.758 |
zusätzliche Aufwendungen |
- 153 |
- 153 |
- 521 |
- 521 |
|
Fehlbedarf/Überschuss
neu |
- 3.622 |
+ 1.363 |
+ 1.891 |
+ 2.313 |
+ 3.237 |
Betriebskosten:
Durch die Investitionen verfolgen die GSW u.a. das Ziel, die
Betriebskosten im Bäderbereich in der Zukunft zu senken. Die zukünftigen
laufenden Betriebskosten der Bäder werden wie bisher von den GSW getragen und
sollen mit den Gewinnen aus dem Versorgungsbereich verrechnet werden. Im
Ergebnis trägt damit jeder Gesellschafter wirtschaftlich die Verluste aus allen
von den GSW betriebenen Bädern in Höhe seiner Beteiligungsquote (Kamen: 42 %,
Bergkamen: 42 %, Bönen: 16 %).
Risiken:
Trotz des Ziels zur Senkung der Betriebskosten und der in diesem
Zusammenhang erwarteten höheren Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist
aufgrund der fortlaufend hohen Belastung der Ergebnispläne (jährlich 1,4 Mio.
€) die dauerhafte Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes mit Risiken
verbunden. Darüber hinaus sind corona-bedingte Veränderungen in der o.g.
Tabelle nicht berücksichtigt. Die weitere Entwicklung der Auswirkungen bleibt
daher abzuwarten.
Anlagen
1.
Anschreiben der GSW zur Gewährung eines
öffentlich-rechtlichen Zuschusses
2.
Schriftliche Ausarbeitung von Ernst & Young
(EY) zum Verfahrensvorschlag
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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