Betreff
Bericht über das laufende Semester I/2020 der Volkshochschule Bergkamen
Vorlage
11/1894
Aktenzeichen
sie-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/1894, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Das Semester I/2020 hat planmäßig am 20.01.2020 begonnen und wurde aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung) zum 16.03.2020 unterbrochen. Die VHS Bergkamen wurde zunächst bis zum 19.04.2020 und nach einer Verlängerung bis zum 03.05.2020 geschlossen. Das Semester wurde am 29.04. mit Bezug zur Coronaschutzverordnung vom 27.04.2020

 

§3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten

(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:

 

(...)

5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen,

(...)

 

durch die Anordnung des Bürgermeisters beendet. Ausgenommen waren hiervon die Integrationskurse (Auftragsmaßnahmen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.

 

 

Die Situation hat sich wie folgt dargestellt:

 

Die 77 begonnenen Kurse mussten zum 16.03.2020 ausgesetzt werden.

Bis zum planmäßigen Semesterende verblieben in den einzelnen Kursangeboten noch fünf bis sieben Unterrichtswochen. Die bislang ausgefallenen Unterrichtsstunden konnten nicht nachgeholt werden. Die gute Auslastung der Kurse - eine eigentlich positiv zu bewertende Tatsache - machte es aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen nicht möglich, die Kurse weiter fortzuführen.

Bei durchschnittlich 12, 13 Teilnehmenden können die vorgeschriebenen Abstandsregeln (1,5 Meter zu allen Seiten und 5 qm pro Person im Unterrichtsraum) nicht eingehalten werden. Die Kurse können aber auf Grund der begrenzten Raumkapazität und der nicht freien Verfügbarkeit der Dozierenden und Teilnehmenden auch nicht geteilt werden.

Die gleiche Problematik gilt für die Angebote im Gesundheitsbereich, die ebenfalls mit einer Teilnehmendenzahl zwischen 15 und 22 Personen ausgelastet sind. Auch dafür gibt es neben der Abstandsregel klare Hygienebestimmungen, die es einzuhalten gilt. Hinzu kommt die Problematik der Risikogruppen. Zu nennen sind hier beispielhaft die Kurse für Diabetiker/Seniorinnen und Senioren, in denen die Teilnehmenden zwischen 68 und 92 Jahren sind.

Auch bei den Lehrpersonen ist das Thema Vorerkrankungen und Risikogruppe ein zentrales Thema.

Dozierende mit Vorerkrankungen sind grundsätzlich vom Präsenzunterricht auszuschließen und die über 60-jährigen in den Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses mussten sich schriftlich bereit erklären, zu unterrichten.

 

 

Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I

 

Mit Erlass des Ministeriums konnten die abschlussbezogenen Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und des Mittleren Schulabschlusses mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde - unter Einhaltung der Abstands– und Hygienevorgaben - ab dem 23.04.2020 wieder beginnen. Der Unterricht ist in den großen Saal der VHS verlegt worden.

Dadurch, dass das Stundenkontingent der Schulabschlusslehrgänge der VHS Bergkamen immer über dem Pflichtstundenkontingent liegt, war die VHS in der glücklichen Lage, dass die Pflichtstundenzahl bereits vor Schließung der VHS erreicht war. Deshalb konnten die Abschlussprüfungen zeitgerecht beantragt werden und werden planmäßig als zentral organisierte standardisierte Prüfungen durchgeführt.

Mit Schulschließung wurde ganz kurzfristig und sukzessive von der VHS in Kooperation mit dem Lehrerkollegium das sogenannte „Homeschooling“ auf den Weg gebracht.

So konnte auf unterschiedlichsten Wegen unterrichtet werden. Unterrichtsmaterialien wurden je nach technischer Ausstattung der Teilnehmenden sowohl postalisch als auch per Email, SMS oder Whatsapp verschickt. Auf "Telegram" wurden unterrichtsspezifische Lern- und Arbeitsgruppen gegründet, die bis heute von vorerkrankten Lehrpersonen betrieben werden. Diese Lernangebote wurden von den lerngewohnteren Teilnehmenden intensiv angenommen; andere waren nicht immer in der Lage, selbst verantwortlich zu lernen.

Vor diesem Erfahrungshintergrund wurde die Möglichkeit eröffnet, alle Arbeitsergebnisse mit Unterrichtsbeginn vorzulegen und begleitend nachzuarbeiten. Die erbrachten Leistungen fließen in die Zensurengebung ein und dienen außerdem als Nachweisdokumente für die kontinuierliche finanzielle Förderung des Landes NRW.

Da nicht auszuschließen ist, dass der Schulabschlussbetrieb auch nach den Sommerferien nicht planmäßig stattfinden kann, wird die VHS versuchen, die Möglichkeiten des Online-Lernens mit etwas mehr Vorlauf und bisherigen Erfahrungen zu optimieren.

 

 

Integrationskurse

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zunächst auf eine bundeseinheitliche Vorgehensweise für die Wiederaufnahme der unterbrochenen Integrationskurse gesetzt. Dadurch, dass einzelne Bundesländer eigene Lockerungswege in der Coronakrise bevorzugt haben, müssen nun individuelle Wege nach Vorgabe der jeweiligen Bundesländer für die Wiederaufnahme des Unterrichts gefunden werden.

Die Integrationskurse mit Alphabetisierung, die maximal von 16 Teilnehmenden besucht werden, können, wenn alles planmäßig umgesetzt werden kann, zum 02.06.2020 wieder beginnen. Dafür muss - wie zurzeit bei allen anderen Angeboten - der große Saal genutzt werden.

Für die allgemeinen Integrationskurse mit einer Höchstteilnehmendenzahl von 25 Personen muss noch ein geeigneter Raum gefunden werden.

Zudem gilt es, ein Hygienekonzept zu entwickeln.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die VHS wird insgesamt Teilnehmerentgelte in Höhe von 18.848,40 € erstatten. Dieser Minderertrag wird zum Teil durch einen noch nicht zu beziffernden Minderaufwand bei Honoraren aufgefangen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Sieland-Bortz