Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/1894, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das Semester I/2020
hat planmäßig am 20.01.2020 begonnen und wurde aufgrund der Verordnung zum
Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung) zum
16.03.2020 unterbrochen. Die VHS Bergkamen wurde zunächst bis zum 19.04.2020
und nach einer Verlängerung bis zum 03.05.2020 geschlossen. Das Semester wurde
am 29.04. mit Bezug zur Coronaschutzverordnung vom 27.04.2020
§3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und
Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen
und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:
(...)
5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige
öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen,
(...)
durch die Anordnung
des Bürgermeisters beendet. Ausgenommen waren hiervon die Integrationskurse
(Auftragsmaßnahmen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und die
Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.
Die Situation hat sich wie folgt
dargestellt:
Die 77 begonnenen
Kurse mussten zum 16.03.2020 ausgesetzt werden.
Bis zum planmäßigen
Semesterende verblieben in den einzelnen Kursangeboten noch fünf bis sieben
Unterrichtswochen. Die bislang ausgefallenen Unterrichtsstunden konnten nicht
nachgeholt werden. Die gute Auslastung der Kurse - eine eigentlich positiv zu
bewertende Tatsache - machte es aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen
nicht möglich, die Kurse weiter fortzuführen.
Bei
durchschnittlich 12, 13 Teilnehmenden können die vorgeschriebenen
Abstandsregeln (1,5 Meter zu allen Seiten und 5 qm pro Person im
Unterrichtsraum) nicht eingehalten werden. Die Kurse können aber auf Grund der
begrenzten Raumkapazität und der nicht freien Verfügbarkeit der Dozierenden und
Teilnehmenden auch nicht geteilt werden.
Die gleiche
Problematik gilt für die Angebote im Gesundheitsbereich, die ebenfalls mit einer
Teilnehmendenzahl zwischen 15 und 22 Personen ausgelastet sind. Auch dafür gibt
es neben der Abstandsregel klare Hygienebestimmungen, die es einzuhalten gilt.
Hinzu kommt die Problematik der Risikogruppen. Zu nennen sind hier beispielhaft
die Kurse für Diabetiker/Seniorinnen und Senioren, in denen die Teilnehmenden
zwischen 68 und 92 Jahren sind.
Auch bei den
Lehrpersonen ist das Thema Vorerkrankungen und Risikogruppe ein zentrales
Thema.
Dozierende mit
Vorerkrankungen sind grundsätzlich vom Präsenzunterricht auszuschließen und die
über 60-jährigen in den Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb eines
Schulabschlusses mussten sich schriftlich bereit erklären, zu unterrichten.
Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von
Schulabschlüssen der Sekundarstufe I
Mit Erlass des
Ministeriums konnten die abschlussbezogenen Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb
des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und des Mittleren Schulabschlusses mit
Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde - unter Einhaltung der Abstands– und
Hygienevorgaben - ab dem 23.04.2020 wieder beginnen. Der Unterricht ist in den
großen Saal der VHS verlegt worden.
Dadurch, dass das
Stundenkontingent der Schulabschlusslehrgänge der VHS Bergkamen immer über dem
Pflichtstundenkontingent liegt, war die VHS in der glücklichen Lage, dass die
Pflichtstundenzahl bereits vor Schließung der VHS erreicht war. Deshalb konnten
die Abschlussprüfungen zeitgerecht beantragt werden und werden planmäßig als
zentral organisierte standardisierte Prüfungen durchgeführt.
Mit Schulschließung
wurde ganz kurzfristig und sukzessive von der VHS in Kooperation mit dem
Lehrerkollegium das sogenannte „Homeschooling“ auf den Weg gebracht.
So konnte auf
unterschiedlichsten Wegen unterrichtet werden. Unterrichtsmaterialien wurden je
nach technischer Ausstattung der Teilnehmenden sowohl postalisch als auch per
Email, SMS oder Whatsapp verschickt. Auf "Telegram" wurden
unterrichtsspezifische Lern- und Arbeitsgruppen gegründet, die bis heute von
vorerkrankten Lehrpersonen betrieben werden. Diese Lernangebote wurden von den
lerngewohnteren Teilnehmenden intensiv angenommen; andere waren nicht immer in
der Lage, selbst verantwortlich zu lernen.
Vor diesem
Erfahrungshintergrund wurde die Möglichkeit eröffnet, alle Arbeitsergebnisse
mit Unterrichtsbeginn vorzulegen und begleitend nachzuarbeiten. Die erbrachten
Leistungen fließen in die Zensurengebung ein und dienen außerdem als
Nachweisdokumente für die kontinuierliche finanzielle Förderung des Landes NRW.
Da nicht
auszuschließen ist, dass der Schulabschlussbetrieb auch nach den Sommerferien
nicht planmäßig stattfinden kann, wird die VHS versuchen, die Möglichkeiten des
Online-Lernens mit etwas mehr Vorlauf und bisherigen Erfahrungen zu optimieren.
Integrationskurse
Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zunächst auf eine bundeseinheitliche
Vorgehensweise für die Wiederaufnahme der unterbrochenen Integrationskurse
gesetzt. Dadurch, dass einzelne Bundesländer eigene Lockerungswege in der
Coronakrise bevorzugt haben, müssen nun individuelle Wege nach Vorgabe der
jeweiligen Bundesländer für die Wiederaufnahme des Unterrichts gefunden werden.
Die
Integrationskurse mit Alphabetisierung, die maximal von 16 Teilnehmenden
besucht werden, können, wenn alles planmäßig umgesetzt werden kann, zum
02.06.2020 wieder beginnen. Dafür muss - wie zurzeit bei allen anderen
Angeboten - der große Saal genutzt werden.
Für die allgemeinen
Integrationskurse mit einer Höchstteilnehmendenzahl von 25 Personen muss noch
ein geeigneter Raum gefunden werden.
Zudem gilt es, ein
Hygienekonzept zu entwickeln.
Finanzielle Auswirkungen
Die VHS wird
insgesamt Teilnehmerentgelte in Höhe von 18.848,40 € erstatten. Dieser
Minderertrag wird zum Teil durch einen noch nicht zu beziffernden Minderaufwand
bei Honoraren aufgefangen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Sieland-Bortz |
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