Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/1893, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangssituation
Im 1. Schulhalbjahr 2019/20 besuchten 399
Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener Grundschulen bzw.
werden zu Beginn des Schuljahres 2020/21 auf eine weiterführende Schule
wechseln. Im Vorjahr waren es 429 Schülerinnen und Schüler; laut der
vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt
entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge
auf weiterführende Schulen |
2019/20 |
429 |
2020/21 |
399 |
2021/22 |
422 |
2022/23 |
484 |
2023/24 |
425 |
2024/25 |
481 |
Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden
Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das
Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 13.03.2020
abgeschlossen sein mussten.
Die Schulen hatten sich auf eine
Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 15.02.2020, bis Freitag, 21.02.2020
geeinigt.
Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins
an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule
vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen
angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule
angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des
Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die
Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden
Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so
die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme
an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin
oder der Schulleiter.
Unter den insgesamt 399 Viertklässlern
befinden sich 25 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen
des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon erhalten nicht alle eine Empfehlung
hinsichtlich einer weiterführenden Schule. Diese 25 Schüler/-innen der
Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen aus dem Gemeinsamen Lernen
sollen zukünftig eine weiterführende Schule der Stadt Bergkamen besuchen.
Insgesamt wurden alle 25
Förderschüler/innen auf die Bergkamener Schulen verteilt. Hiervon werden die
Freiherr-vom–Stein-Realschule 5 Schüler/-innen,
die Realschule Oberaden 6 und die
Willy-Brandt-Gesamtschule 13
Schüler/innen aufnehmen. Die betreffenden Schüler/-innen wurden durch das
Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren
wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf
wurde trotz Vorschlages des Schulamtes, durch die Erziehungsberechtigten noch
nicht entsprechend angemeldet.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An den zwei Bergkamener
Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Es wurden 57 Bergkamener
Viertklässler/-innen mit Empfehlung angemeldet. Zusammen mit 5 GL- Schüler/-innen
ergibt dies 62 Schülerinnen und Schüler im kommenden 5. Jahrgang. Es könnten
inklusive möglicher Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden.
Realschule Oberaden:
Es wurden 52 Viertklässler/innen mit
Empfehlung angemeldet. Enthalten sind hierin zusammen 6 GL-Schüler/innen ohne
Empfehlung; dies ergibt 58 Schülerinnen und Schüler. Es könnten inclusive
Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden, ohne wohl nur zwei.
Die Empfehlungen der Grundschulen für die
künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:
Empfehlungen
der Fünftklässler der Realschulen 2017/18 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule Oberaden |
||
Hauptschule |
1 |
2,0 % |
7 |
13,5 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
7 |
12,0 % |
13 |
25,0 % |
Realschule |
39 |
68,5 % |
26 |
50,0 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
7 |
12,0 % |
2 |
4,0 % |
Gymnasium |
3 |
5,5 % |
4 |
7,5 % |
Summe |
57 + 5 o. E. |
100 % |
52 + 6 o. E. |
100 % |
(o. E. = ohne Empfehlung)
Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch
für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule". Die
Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens (zieldifferent) haben keine Empfehlungen
erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.
b)
Städtisches Gymnasium
Im kommenden Schuljahr haben sich 78
Schüler/-innen mit Empfehlung am Städtischen Gymnasium Bergkamen neu
angemeldet. 1 dieser Anmeldungen stammt von einer Bergkamener Schülerin, die
eine Grundschule in einer Nachbarstadt besucht, 2 weitere von auswärtigen
Schülern/-innen. Das Gymnasium wird 4 Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 4
Klassen mit 114 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.
Die Schüler/-innen mit den 90
Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen
ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Gymnasium Bergkamen: 46 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule: 1 Schüler/-in
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
3 Schüler/-innen
Realschule Oberadern: 4
Schüler/-innen
Auswärtige Schule: 36 Schüler/-innen
Gesamt: 90
Schüler/-innen
c)
Willy-Brandt-Gesamtschule
Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat 144 Anmeldungen zu verzeichnen. Darin
enthalten sind 13 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen ohne Empfehlung.
Insgesamt stammen 2 Neuanmeldungen nicht aus Bergkamen.
4 angemeldete Schüler/-innen sind in
Bergkamen wohnhaft, besuchen aber zurzeit eine auswärtige Grundschule. Es
werden 6 Klassen gebildet.
Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am
Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende
Empfehlungen:
Empfehlungen
der Fünftklässler Gymnasium/Gesamtschule 2016/17 |
||||
|
Städt. Gymnasium |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
||
Hauptschule |
0 |
0,0 % |
84 |
64,2 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
0 |
0,0 % |
22 |
16,8 % |
Realschule |
12 |
15,0 % |
23 |
17,5 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
17 |
22,0 % |
1 |
0,75 % |
Gymnasium |
49 |
63,0 % |
1 |
0,75 % |
Summe |
78 |
100 % |
131 +13 o. E. |
100 % |
d)
Ein- und Auspendler
Vier auswärtigen Schülerinnen und Schülern
bzw. hier wohnend, aber zurzeit eine auswärtige Grundschule besuchend (5), die
eine Bergkamener weiterführende Schule besuchen werden, stehen 61 Viertklässler
gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.
Die Einpendler werden folgende Schulen
besuchen:
Willy-Brandt-Gesamtschule: 2 Schüler/-innen
Städt. Gymnasium: 2 Schüler/-innen
Die 60 Auspendler haben sich an folgenden
Schulen angemeldet:
Werne
Sekundarschule: 16 Schüler/-innen
Anne-Frank-Gymnasium: 8
Schüler/-innen
Christophorus-Gymnasium: 18 Schüler/-innen
Kamen
Gymnasium: 8 Schüler/-innen
Gesamtschule: 2 Schüler/-innen
Lünen
Heinrich-Bußmann-Hauptschule:
1 Schüler/in
Ludwig-Uhland-Realschule: 3 Schüler/-innen
Freiherr-vom-Stein Gymnasium:
2 Schüler/-innen
Realschule Altlünen: 1 Schüler/in
Städt. Gymnasium: 1 Schüler/in
Sonstige
Freie Waldorf Schule Hamm: 1 Schüler/-in
Über 399
Schüler und Schülerinnen im 4. Jahrgang verfügten die 7 Bergkamener
Grundschulen zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2019/20.
62 SuS der Bergkamener Grundschulen meldeten
die Eltern an der Freiherr-vom-Stein-Realschule an; für 58 SuS erfolgte dies an der Realschule in Oberaden. 138 Schulkinder aus diesem Kreis nimmt
die Willy-Brandt-Gesamtschule auf; 75
das Städt. Gymnasium.
Zuzüglich der 61 Auspendler/-innen und 4
Schülern/-innen, welche unmittelbar nach der Zeugnisausgabe verzogen sind, war
mit Stand vom 11.05.2018 festzustellen, dass lediglich noch 5 Anmeldungen fehlten (394 + 5). Dies war vergleichbar mit dem
Stand im Vorjahr zur gleichen Zeit, aber erheblich weniger als in den davor
liegenden Jahren.
Hinsichtlich dieser Kinder wurden die
Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert,
die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen.
Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013
darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in
einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei
einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.
25 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen
wurden vom Schulamt des Kreises Unna über die Bergkamener weiterführenden
Schulen verteilt, d. h. den Eltern und aufnehmenden Schulen die entsprechenden
Vorschläge unterbreitet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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