Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2019 gemäß der Ermächtigung des § 8 der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Kenntnis.
Diese Entscheidung
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a)
gefasst.
Sachdarstellung:
In der Zeit vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2019 wurden die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen, nach vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer, geleistet.
Zur gleichen Zeit (IV. Quartal 2019) wurden die in der Anlage 3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen durch den Rat beschlossen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
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